


BMW 7er, Modell E32 |
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26.08.2013, 21:24
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#1
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Gast
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In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.
Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.
Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).
ratbaron: genau das ist beim Ausfall der Niveauregulierung nicht gewährleistet. Leuchtet ein, woll?
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26.08.2013, 21:27
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von John McClane
In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.
Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.
Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).
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Die Anforderungen an eine aLWR sind doch egal.
Es steht nämlich nirgends, dass eine solche gefordert wird! Wenn du DAZU Quellen hast, freue ich mich darüber.
Stefano hat das ausführlichst behandelt und vor allem - auch belegt!
LKWs und Busse sind ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs - legal ab Werk...
Markus
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26.08.2013, 22:27
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
LKWs und Busse sind ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs - legal ab Werk...
Markus
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Na aber sicher. Das Gesetz ist hier sicherlich fehlerhaft und man hat vergessen das zu erwähnen  .
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26.08.2013, 22:30
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von John McClane

Na aber sicher. Das Gesetz ist hier sicherlich fehlerhaft und man hat vergessen das zu erwähnen  .
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Worauf willst du hinaus? Es ist nun mal so.
Schau doch das nächste Mal einfach unter einen MAN. Oder einen Mercedes...
Nochmal: Scheinwerfer braucht bestimmte Grenzen was den Lichtkegel angeht. Wenn das durch eine Niveau (oder anders) erreicht wird - keine aLWR.
Den Beweis, dass man bei Xenon eine aWLR braucht bist du übrigens immer noch schuldig!
Markus
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26.08.2013, 22:32
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Mal ganz abgesehen von der ganzen rechtlichen Thematik würde ich generell davon abraten in den E32 Xenon nachzurüsten.
Wenn ein Brenner kaputtgeht ist es immer ein Riesen Trara. Entweder ganzen Scheinwerfer tauschen oder von einem Spezialist neuen D1 Brenner einlöten lassen.
Auf D2S umbauen ist technisch sehr schön möglich auf Basis der Xenonscheinwerfer aber streng gesehen auch illegal......
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26.08.2013, 23:05
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#6
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† 28.05.2025
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.09.2010
Ort: Wendelstein
Fahrzeug: Modifizierter E32 735i Granitsilber; E83 3.0d Automatik Silbergrau ; STEMA Anhänger 1,3t
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ich bin ja durch die Xenon Geschichte durch... hatte auch mal nen Thread dazu geschrieben.
Zum Thema ALWR... Das mit dem vor 2000 eingebaut ist so ne Sache.
ich habe mir damals mehrmals die info eingebaut; dass man bei nachträglicher Eintragung von Xenon in die Papiere mittlerweile eine Ultraschall ALWR braucht. dafür gitbs von Hella nen Nachrüstsatz; den ich auch drin hab. Vroher wollte der Tüv nicht; egal ob Niveu; EDC oder sonstwas. Wie das damals war zählt bei der heutigen Eintragung nicht mehr.
Dazu muss man Sagen dass die ein schnäppchen ist was inzwischen Bosch xenon-Sätze kosten. hella reate ich ab da die reflektoren aus kunststoff sind und massiv altern.
Umgerüstet habe ich leghal auf D2S; die lampenhalter die bei neueren Hella vorschaltgeräten dabei sind passen perfekt in die alte fassung; und lässt sich auch verriegeln; lichttests waren alle OK.
alles in allem hat mich das gut 4 Stellig gekostet die Nachrüstung und Eintragung. Kann ich keinem empfehlen.
Strengstens genommen wäre beim 5er E34 eine Xenon nachrüstung mit Eintragung eh unzulässig, das Das Fahrzeug ab Werk nie mit Xenon ausgestattet war. Das Sagt zumindest TÜV Süd Nürnberg und TÜV Süd Neumarkt. Das müsste dann üebr gesonderte Lichttechnische gutachten gehen uswusw. Das kostet dann richtig.
Wenn man mich fragt versteht der TÜV manchmal siene eigenen Regeln nicht.
Aber bei sowas gehe ich lieber nach dne strengsten Vorschriften; so hat sich die Pozilei schon mehrmals die Zähne an mir ausgebissen.
Hier meien Eintragung im Beiblatt:
http://www.7-forum.com/forum/attachm...7&d=1336677135
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27.08.2013, 01:54
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 22.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-735iL (05.91)
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Es gab aber ein System "ähnlich einer aLWR", welches auch am Stabi hängt.
Gruß
Markus
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Hast du vielleicht mehr Informationen dazu?
Zitat:
Zitat von Omicron_Delta
ich bin ja durch die Xenon Geschichte durch... hatte auch mal nen Thread dazu geschrieben.
Zum Thema ALWR... Das mit dem vor 2000 eingebaut ist so ne Sache.
ich habe mir damals mehrmals die info eingebaut; dass man bei nachträglicher Eintragung von Xenon in die Papiere mittlerweile eine Ultraschall ALWR braucht. dafür gitbs von Hella nen Nachrüstsatz; den ich auch drin hab. Vroher wollte der Tüv nicht; egal ob Niveu; EDC oder sonstwas. Wie das damals war zählt bei der heutigen Eintragung nicht mehr.
Dazu muss man Sagen dass die ein schnäppchen ist was inzwischen Bosch xenon-Sätze kosten. hella reate ich ab da die reflektoren aus kunststoff sind und massiv altern.
Umgerüstet habe ich leghal auf D2S; die lampenhalter die bei neueren Hella vorschaltgeräten dabei sind passen perfekt in die alte fassung; und lässt sich auch verriegeln; lichttests waren alle OK.
alles in allem hat mich das gut 4 Stellig gekostet die Nachrüstung und Eintragung. Kann ich keinem empfehlen.
Strengstens genommen wäre beim 5er E34 eine Xenon nachrüstung mit Eintragung eh unzulässig, das Das Fahrzeug ab Werk nie mit Xenon ausgestattet war. Das Sagt zumindest TÜV Süd Nürnberg und TÜV Süd Neumarkt. Das müsste dann üebr gesonderte Lichttechnische gutachten gehen uswusw. Das kostet dann richtig.
Wenn man mich fragt versteht der TÜV manchmal siene eigenen Regeln nicht.
Aber bei sowas gehe ich lieber nach dne strengsten Vorschriften; so hat sich die Pozilei schon mehrmals die Zähne an mir ausgebissen.
Hier meien Eintragung im Beiblatt:
http://www.7-forum.com/forum/attachm...7&d=1336677135
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Vielen Dank! Die erste hilfreiche Antwort seit einigen Posts. Ich werde mich in deinen Thread einlesen.
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27.08.2013, 08:31
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#8
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Zitat:
Zitat von Omicron_Delta
ich habe mir damals mehrmals die info eingebaut; dass man bei nachträglicher Eintragung von Xenon in die Papiere mittlerweile eine Ultraschall ALWR braucht.
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Du hast "modifizierte" Xenons - so weit klar, aber wenn man sie original lässt, müssen sie dann auch eingetragen werden ? Lt. KBA Nummer vom Scheinwerfer sind diese zugelassen für den E32 ? Oder gilt das nur wenn man die Papiere dazu hat (was ja bei Hella ein Problem wird, aber von Bosch sind sie verfügbar) ?
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27.08.2013, 10:35
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von Omicron_Delta
ich bin ja durch die Xenon Geschichte durch... hatte auch mal nen Thread dazu geschrieben.
Zum Thema ALWR... Das mit dem vor 2000 eingebaut ist so ne Sache.
ich habe mir damals mehrmals die info eingebaut; dass man bei nachträglicher Eintragung von Xenon in die Papiere mittlerweile eine Ultraschall ALWR braucht. dafür gitbs von Hella nen Nachrüstsatz; den ich auch drin hab. Vroher wollte der Tüv nicht; egal ob Niveu; EDC oder sonstwas. Wie das damals war zählt bei der heutigen Eintragung nicht mehr.
Dazu muss man Sagen dass die ein schnäppchen ist was inzwischen Bosch xenon-Sätze kosten. hella reate ich ab da die reflektoren aus kunststoff sind und massiv altern.
Umgerüstet habe ich leghal auf D2S; die lampenhalter die bei neueren Hella vorschaltgeräten dabei sind passen perfekt in die alte fassung; und lässt sich auch verriegeln; lichttests waren alle OK.
alles in allem hat mich das gut 4 Stellig gekostet die Nachrüstung und Eintragung. Kann ich keinem empfehlen.
Strengstens genommen wäre beim 5er E34 eine Xenon nachrüstung mit Eintragung eh unzulässig, das Das Fahrzeug ab Werk nie mit Xenon ausgestattet war. Das Sagt zumindest TÜV Süd Nürnberg und TÜV Süd Neumarkt. Das müsste dann üebr gesonderte Lichttechnische gutachten gehen uswusw. Das kostet dann richtig.
Wenn man mich fragt versteht der TÜV manchmal siene eigenen Regeln nicht.
Aber bei sowas gehe ich lieber nach dne strengsten Vorschriften; so hat sich die Pozilei schon mehrmals die Zähne an mir ausgebissen.
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Hi ! Technisch gesehen ist es nie 100% legal, da du wie auch ich das Leuchtmittel des bauartgeprüften Scheinwerfers verändert hast.
Wäre ungefähr so wie wenn du in einen H1 Scheinwerfer H7 Leuchtmittel einsetzt....
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27.08.2013, 11:38
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#10
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www.radio-piraten.com
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Lauf
Fahrzeug: Personenkraftwagen
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Zitat:
Zitat von Omicron_Delta
alles in allem hat mich das gut 4 Stellig gekostet die Nachrüstung und Eintragung. Kann ich keinem empfehlen.
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Alleine das reicht mir schon um mich von dem Thema zu verabschieden. Ich begreife diesen Hype um das Xenon nachgerüste e nicht. 
"Weils gut ausschaut"
das wird warscheinlich das einzige sein, was die Prollis alle interessiert. Am besten dann noch mit 8.000k oder mehr das es schon richtig blau ist, wie es auch kein Hersteller Serie verbaut.
Wems ums Licht geht, einfach mal die Scheinis raus und sauber machen oder gleich neue (keine China Ware) kaufen sammt neuen Leuchtmittel und schon hat man auch wieder gutes Licht!
__________________
MFG
Hannes
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