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BMW 7er, Modell E32
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Alt 26.08.2013, 21:33   #21
Captain_Slow
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Registriert seit: 10.02.2011
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Fahrzeug: BMW R1200RT
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Die originale E32-Xenonlampen haben doch eine KBA Nummer, diese ist doch noch immer gültig ?

AWLR gab es übrigens im E32 auch als extra - aber absolut NIE in Verbindung mit Xenonlampen

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Scheinwerfer-Leuchtweitenregulierung BMW 7' E32, 735i (M30) ? BMW Teilekatalog
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Alt 26.08.2013, 21:36   #22
John McClane
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Weiss doch keiner, dass es nach April 2000 nachgerüstet wurde...von daher
DAS rauszufinden ist nu wirklich keine Herausforderung ...
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Alt 26.08.2013, 22:03   #23
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von ratbaron Beitrag anzeigen
Gab es nie ab Werk. Gab nur Niveauregulierung oder elektrische Leuchtweitenregulierung (manuell per Drehknopf).
Es gab zwei LWR ab werk oder keine.
Also die hydraulische LWR Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Scheinwerfer-Leuchtweitenregulierung BMW 7' E32, 730i (M30) ? BMW Teilekatalog
mit Sensoren an der Achse[/url])
oder später Niveau mit Xenon, sogar ohne SWRA. Noch später Xenon mit SWRA und Niveau.
Was es nie gab war elektrische LWR mit XENON.

Wenn man einen Prüfer findet, der einen Xenon einträgt in der ab Werk gelieferten Variante dann ist es doch ok.

Die Frage ist der Vorteil - wenn die DE-Schweinwerfer sauber sind und aktuelle Phillips oder Nightbreaker ein gebaut sind haben Xenon nicht den wirklichen Vorteil.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;

Geändert von Setech (27.08.2013 um 21:07 Uhr).
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Alt 26.08.2013, 22:13   #24
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
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Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
Standard

Die automatische LWR gab es lt. Katalog nur bis 1989 also nicht in Verbindung mit Xenon, das war erst später lieferbar.

2 NEUE Halogen Leuchteinheiten von Hella dürften günstiger kommen als gebrauchte Xenons. Aber man rüstet Xenon eher nach weil man dann sagen kann dass man Xenon hat
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 22:15   #25
peter becker
750i powered by ROTTALER2
 
Benutzerbild von peter becker
 
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
Standard

Hallo

Ich hatte dieses Problem mit der LWR u der Niveau Regulierung bei der Zulassung
meines Highline... er ist ein 93er Auto, hatte kein Xenon aaaaaber auch keine LWR. Nach 3 Stunden auf der Zulassungsstelle,vielen Telefonaten mit BMW
und dem TÜV hat mir der SB dann eine Ausnahmegenehmigung geschrieben,da
man wohl aus keinen Unterlagen ersehen konnte,dass die Niveau Regulierung
die LWR ersetzen kann/darf...
Ich war mit meinem anderen Fuffi auf der
Zulassungsstelle und meinte, sie können gern schauen, er hat auch keine LWR
aber Niveau Reguierung, genau,wie das Auto was ich hier zulassen möchte.
Aber nein, es musste eine Ausnahmegenehmigung sein.
War mir nach 3 Stunden auch egal, ich wollte nur noch die Nummernschilder u
Papiere haben.

Viele Grüsse

Peter
__________________
peter becker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 22:27   #26
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen

LKWs und Busse sind ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs - legal ab Werk...

Markus

Na aber sicher. Das Gesetz ist hier sicherlich fehlerhaft und man hat vergessen das zu erwähnen.
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Alt 26.08.2013, 22:30   #27
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen

Na aber sicher. Das Gesetz ist hier sicherlich fehlerhaft und man hat vergessen das zu erwähnen.
Worauf willst du hinaus? Es ist nun mal so.

Schau doch das nächste Mal einfach unter einen MAN. Oder einen Mercedes...

Nochmal: Scheinwerfer braucht bestimmte Grenzen was den Lichtkegel angeht. Wenn das durch eine Niveau (oder anders) erreicht wird - keine aLWR.
Den Beweis, dass man bei Xenon eine aWLR braucht bist du übrigens immer noch schuldig!




Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 22:32   #28
ratbaron
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Mal ganz abgesehen von der ganzen rechtlichen Thematik würde ich generell davon abraten in den E32 Xenon nachzurüsten.

Wenn ein Brenner kaputtgeht ist es immer ein Riesen Trara. Entweder ganzen Scheinwerfer tauschen oder von einem Spezialist neuen D1 Brenner einlöten lassen.

Auf D2S umbauen ist technisch sehr schön möglich auf Basis der Xenonscheinwerfer aber streng gesehen auch illegal......
ratbaron ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 23:05   #29
Omicron_Delta
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Fahrzeug: Modifizierter E32 735i Granitsilber; E83 3.0d Automatik Silbergrau ; STEMA Anhänger 1,3t
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ich bin ja durch die Xenon Geschichte durch... hatte auch mal nen Thread dazu geschrieben.

Zum Thema ALWR... Das mit dem vor 2000 eingebaut ist so ne Sache.

ich habe mir damals mehrmals die info eingebaut; dass man bei nachträglicher Eintragung von Xenon in die Papiere mittlerweile eine Ultraschall ALWR braucht. dafür gitbs von Hella nen Nachrüstsatz; den ich auch drin hab. Vroher wollte der Tüv nicht; egal ob Niveu; EDC oder sonstwas. Wie das damals war zählt bei der heutigen Eintragung nicht mehr.

Dazu muss man Sagen dass die ein schnäppchen ist was inzwischen Bosch xenon-Sätze kosten. hella reate ich ab da die reflektoren aus kunststoff sind und massiv altern.

Umgerüstet habe ich leghal auf D2S; die lampenhalter die bei neueren Hella vorschaltgeräten dabei sind passen perfekt in die alte fassung; und lässt sich auch verriegeln; lichttests waren alle OK.

alles in allem hat mich das gut 4 Stellig gekostet die Nachrüstung und Eintragung. Kann ich keinem empfehlen.

Strengstens genommen wäre beim 5er E34 eine Xenon nachrüstung mit Eintragung eh unzulässig, das Das Fahrzeug ab Werk nie mit Xenon ausgestattet war. Das Sagt zumindest TÜV Süd Nürnberg und TÜV Süd Neumarkt. Das müsste dann üebr gesonderte Lichttechnische gutachten gehen uswusw. Das kostet dann richtig.

Wenn man mich fragt versteht der TÜV manchmal siene eigenen Regeln nicht.

Aber bei sowas gehe ich lieber nach dne strengsten Vorschriften; so hat sich die Pozilei schon mehrmals die Zähne an mir ausgebissen.

Hier meien Eintragung im Beiblatt:
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/attachm...7&d=1336677135
__________________
Grüße, Omicron_Delta
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Omicron_Delta ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2013, 23:37   #30
Haschra
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Haschra
 
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Den Beweis, dass man bei Xenon eine aWLR braucht bist du übrigens immer noch schuldig!




Markus[/quote]


§ 50 StVZO , Absatz 10

M f G
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