Zitat:
Zitat von thodde
Die Versicherung schickte mir einen Scheck von 350€ mit der Begründung, dass Sie mir sofort 3!! Werkstätten in meiner Nähe nennen könnten, die es zu diesem Preis reparieren. Laut meinem Anwalt haben sie bei alten Autos das Recht auf die günstigeren Kosten der freien Werksatätten zu verweisen.
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Das erscheint mir sehr merkwürdig. Ich denke, dass es schnurzpiepegal ist, um welche Werkstatt es sich handelt, einzig alleine wird der Wert vor der Verunfallung abzüglich eines eventuellen Restwertes die Obergrenze setzen. Zusätzlich ergänzt um die 130 % -Regel.
Das wäre ja glatt eine pauschale Benachteiligung mancher Werkstätten - kann ich mir nicht vorstellen.
Viele Grüße
Harry