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26.01.2012, 19:32
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#1
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von thodde
Und sind wir doch mal ehrlich! Wir alle fahren mit einem unverschuldeten Schaden zum Vertragshändler für einen Kostenvoranschlag, weil wir wissen, dass dieses dann höher ausfällt, als in einer freien Werkstatt.
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Ich nicht. Ich würde einen vereidigten Sachverständigen einschalten, der genau weiß, wie er das Gutachten zu formulieren hat, damit die Versicherung nicht auf dumme Gedanken von wegen Reduzierung kommt. Ich habe bis jetzt noch immer das bekommen, was im Gutachten des vereidigten Sachverständigen stand. Das alles regelt aber mein Anwalt, mit Versicherungen gebe ich mich gar nicht ab, weil die nur ihren eigenen Vorteil suchen. Selbst schuld, wenn sie sich so verhalten, müssen sie halt die Anwaltskosten auch noch bezahlen. 
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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26.01.2012, 19:49
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#2
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Zitat:
Zitat von Claus
Ich nicht. Ich würde einen vereidigten Sachverständigen einschalten, der genau weiß, wie er das Gutachten zu formulieren hat, damit die Versicherung nicht auf dumme Gedanken von wegen Reduzierung kommt.
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Bei mir waren es nie wirklich sonderlich große Schäden. Und bisher habe ich mich nie übers Ohr gehauen gefühlt, da der Großteil meiner Schäden direkt mit der Werkstatt reguliert wurde. Nur 1 - 2 mal wurde es mit Bargeld gelöst.
Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass man einen Gutachter zwar generell einsetzen kann, aber bei Bagatellschäden auf den Kosten sitzen bleiben kann. Es müsse eine Verhältnismäßigkeit zwischen Schaden und Gutachterkosten vorliegen. Wo genau die Grenze gesetzt wird, weiß ich nicht. Bei 900€ sollte es sich aber schon nicht mehr um eine Bagatelle handeln.
Ansonsten gebe ich euch recht: Ohne Anwalt und ohne Verkehrsrechtschutz ist man eigentlich immer der Dumme und ein Spielball der Versicherungen!
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26.01.2012, 19:56
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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Es gibt ja keine Bagadellschäden.Das lernten wir doch schon beim Führerschein.Deshalb muss auch jeder verschuldete Schaden zur Anzeige gebracht werden,sollte der Geschädigte nicht erreichbar sein.
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26.01.2012, 20:02
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#4
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Die Grenze liegt bei ca. 750,- Euro.
Was das Thema Werkstatt angeht geht es um die Stundensätze die angesetzt werden. Wenn der Schaden ausbezahlt werden soll setzt der Gutachter schon selbst einen niedrigeren Stundensatz an wenn kein vollständig BMW-geführtes Serviceheft vorliegt (danach wird er fragen). Das ist das Kriterium nach dem dabei gegangen wird.
Die Nettosumme aus dem Gutachten wird ausbezahlt, zuzüglich des Nutzungsausfalles sofern eine Reparatur (auch wieder über den Gutachter) nachgewiesen wird.
Verkehrsrechtsschutz ist ein muss - hier aber nicht erforderlich da alle Kosten zu Lasten der Versicherung gehen.
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26.01.2012, 20:27
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#5
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Danke für Eure Auskünfte. Ein Schaden von 750 Euro ist ja sehr schnell erreicht.
Damit ist dann meine Frage auch geklärt bzw. die pauschale Behauptung, man dürfe ohne Rücksprache der gegnerischen Versicherung keinen Sachverständigen einschalten, insofern widerlegt, als es sich dabei lediglich um eine Schadensgrenze im Fall eines sog. "Bagatellschadens" handelt.
Ansonsten hat Heinz recht, denn was wirklich ein "Bagatellschaden" im Sinne des Gesetzes ist, erfährt man spätestens dann, wenn man "Fahrerflucht" nach einem harmlosen Rempler begeht: Die Bagatellgrenze liegt hier bei 20-30 Euro! So einen geringen Schaden gibt es beim Auto eigentlich gar nicht.
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26.01.2012, 20:33
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Kleiner Tipp, weil es hier noch nicht erwähnt wird:
Der ausgezahlte Schaden ist ja wie bekannt ohne MwSt.
Du kannst dir aber für tatsächliche Kosten, die dir entstehen eben diese wieder von der Versicherung zurückfordern.
Also, wenn ud einen Kotflügel beim (seriösen) Schlachter kaufst oder dein Bruder den Lack und sogar auch seine Leistung kannst du angeben.
Gruß
Markus
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26.01.2012, 20:38
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#7
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Sehr richtig!
Belegte Ausgaben können nachgereicht und die MwSt. eingefordert werden - natürlich auch für Neuteile von BMW 
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26.01.2012, 21:07
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#8
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Schaltgetriebefetischist
Registriert seit: 09.04.2011
Ort: Mitterharthausen bei Straubing
Fahrzeug: E32-730i R6 M30 Schalter (03.89)
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Guten Abend,
Das ist gut zu wissen mit der Mwst. für Lack usw.
Es läuft jetzt genauso wie es "Claus" angesprochen hat.
Vereidigter Sachverständiger war gestern da hat sich mein Fahrzeug angesehen und alles dokomentiert, Montag hab ich einen Termin beim Anwalt der die Sache für mich in die Hand nimmt. Sobald der Schaden behoben ist kommt wieder der Sachverständiger und dokomentiert alles für die Versicherung.
Das Ende vom Lied ist das die Kosten für die Versicherung jetzt bestimmt doppelt so hoch sind. Aber das soll nicht meine Sorge sein.
Schöne Grüße
Dennis
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