Ich hatte schon zwei 7er aus UK hier in Deutschland.
Das war allerdings zu einer Zeit, als GB noch zur EU gehört hat. Von daher müsste aktuell tatsächlich mit dem Zoll abgeklärt werden, wie das mit dem Import des Fahrzeugs in die EU geregelt ist.
Technisch ist es so, dass die Scheinwerfer entweder fest auf symmetrisches Abblendlicht eingestellt sein müssen (also kein "Lichtkeil" auf einer Seite) oder sie gegen Scheinwerfer für Rechtsverkehr getauscht werden müssen.
Ansonsten gibt es keine Vorschriften. Man muss eine HU/AU machen und erhält sodann von der Zulassungsbehörde deutsche Papiere und Kennzeichen. Der UK Title und die UK Kennzeichen müssen im Original vorgelegt werden.
Das Fahren mit einem Rechtslenker im Rechtsverkehr an sich stört nicht wirklich - habe bis Ende 2016 gute 400k km mit Rechtslenkern hier zurückgelegt und hatte keinerlei Probleme...
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Viele Grüße,
Steve
oo(|||)(|||)oo
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