Zitat:
Zitat von Tyler Durden
P.S. Der Einbrecher wird vor Gericht sicher zugeben das er die Aufkleber lesen konnte.
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Was der zugibt oder nicht interessiert in dem Zusammenhang gar nicht.
Es geht eher darum ob man davon ausgehen kann, dass man es unter normalen Umständen wahrgenommen HÄTTE.
Wer es übersieht oder zu blöd ist zum Lesen hat diesbezüglich eben Pech gehabt.
Oder meinst Du ein Hinweis in fremder Sprache gilt für Dich im Ausland nicht, nur weil Du ihn nicht lesen konntest, wolltest oder behauptest ihn einfach nicht gesehen zu haben?
Gruß Jippie
PS: Apropos Lesen und Schreiben: Es gibt "das" mit einem "s" aber auch "dass" mit zwei "s". Schlag mal nach. Ist nicht so schwer.
Ist mir in mehreren Deiner Postings hier aufgefallen.