Zitat:
Zitat von RS744
Das zum 01.04.2003 verschärfte Waffengesetz verbietet ja das Führen von (unter das WaffG fallenden) Waffen außerhalb des umfriedeten Privatbesitzes. Heißt konkret, wer im Auto - und sei es auch nur im Aktenkoffer auf dem Beifahrersitz - mit einer CS-Gaspistole erwischt wird, ist dran. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, so eine im Auto eingebaute CS-Gas-Vorrichtung sei dann ebenfalls ein Verstoß gegen das WaffG. Diesen Vorwurf vermeidet der Einsatz von Pfefferspray.
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Sie scheinen ja wirklich von der Materie Ahnung zu haben.
Es geht explizit um die Waffe, nicht um die Ladung der Waffe.
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die man
mit Platzpatronen, CS-Gaspatronen oder Pfeffergaspatronen laden kann.
Laut Ihrer Interpretation dürfte man seine nette Gaspistole dann wohl auch
mit Pfeffergaspatronen laden und schon wäre es "legal" - sicher!!!
Nicht einmal mit Platzpatronen ist das führen erlaubt...
MfG
Tyler