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Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
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13.04.2008, 13:09
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#1
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ANZING 2003-6 ORGANISATOR
Registriert seit: 01.08.2002
Ort: Baldham
Fahrzeug: Bmw e46 330ci Cabrio Bj 9/2005 Monacoblau met
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Du hast recht,aber laut seiner Aussage ist es zugelassen,worüber man sich ja genau informieren kann!
CS-Gas ist ja ab 14 Jahren frei verkäuflich!
Juristisch ist es wichtig,daß die Aufkleber "Achtung CS Gas" deutlich vor einem Einbruch warnen,hat er gesagt!
Die Auslösung kann man mit einem Verzögerungsmechanismus betreiben,der es dem Besitzer ermöglicht,rechtzeitig abzuschalten bei Fehlauslösung!
Ich persönlich werde es nur über Türkontakt mit der AL schalten!
Für Juristen unter uns wäre es schön,wenn sich da mal jemand wegen Genehmigung schlau machen könnte!
Mike
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13.04.2008, 13:16
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#2
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ANZING 2003-6 ORGANISATOR
Registriert seit: 01.08.2002
Ort: Baldham
Fahrzeug: Bmw e46 330ci Cabrio Bj 9/2005 Monacoblau met
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Das Entfernungs-Spray ist nur dazu gedacht,den Reizstoff schneller abzubauen!
Reizgas neutralisiert sich ohne Rückstände von alleine!
(Laut der Aussage des Erfinders)
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13.04.2008, 13:17
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von michael graetz
Du hast recht,aber laut seiner Aussage ist es zugelassen,worüber man sich ja genau informieren kann!
...
Für Juristen unter uns wäre es schön,wenn sich da mal jemand wegen Genehmigung schlau machen könnte!
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Verstehe ich jetzt nicht, wenn es schon zugelassen ist für den Betrieb im Kfz - über welche Genehmigung soll man sich noch schlau machen?
Zitat:
Zitat von michael graetz
Ich persönlich werde es nur über Türkontakt mit der AL schalten!
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Klingt interessant. Kannst Du es mal bitte genauer beschreiben?
Greets
RS744
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13.04.2008, 13:23
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#4
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ANZING 2003-6 ORGANISATOR
Registriert seit: 01.08.2002
Ort: Baldham
Fahrzeug: Bmw e46 330ci Cabrio Bj 9/2005 Monacoblau met
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Dachte,bei der Genehmigung,wegen verwendung von Reizgas überhaupt,ob es in allen Bundesländern genehmigt ist!
Denn der Sitz der Fa ist ja in der nähe von Hamburg,weiß nicht ob das auch für Bayern usw gilt!
Bei der verwendung nur über Türkontakt mit der AL werde ich mich morgen mal mit einem Elektrik Meister unterhalten!
Theoretidch müßte es funktionieren!
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13.04.2008, 22:13
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#5
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Langstrecken Gleiter
Premium Mitglied
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
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__________________
if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
Geändert von memyselfundich (13.04.2008 um 22:18 Uhr).
Grund: link
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13.04.2008, 22:34
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#6
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Gruß, Christoph
Registriert seit: 04.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
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es ist verboten. ganz abgesehen davon was auf den halter eines solchen kfz mit cs gas- alarmanlage zukommt, wenn der einbrecher bleibende schäden erleidet.
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13.04.2008, 22:40
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#7
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Gast
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ist eigentlich aber traurig wenn man siich über die arschlöcher gedanken machen muss die in unsere sachen einbrechen...
wenn er bleibende schäden davonträgt, hat er es verdient!!!
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14.04.2008, 11:26
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#8
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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2-Chlorbenzyliden-Malonsäuredinitril
Dieser Stoff ist ausschliesslich für die Selbstverteidigung zugelassen.
Er wird auch nicht "abgebaut" er zersetzt sich lediglich in einen nicht mehr reizenden/ätzenden Stoff.
Abgesehen davon stinkt das Zersetzungsprodukt noch viele Wochen, besonders
wenn er sich an feuchte Oberflächen festsetzt & diese gibt es im KFZ zuhauf.
Das Teil wird so zugelassen sein wie schwarz lasierte Rückleichten für den E32...
Abgesehen davon kann der Stoff auch ein Lungenödem verursachen.
In geschlossenen Räumen darf CS-Gas z.B. nicht angewendet werden. ( Ausser bei Gefahr für Leib und Leben... )
Meine persönliche Meinung - gefährlicher Bullshit!
Aber wie man sieht kann man wirklich mit jedem Mist Geld machen...
MfG
Tyler
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13.04.2008, 22:43
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#9
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Volltanken für 50 €
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Herne
Fahrzeug: E38-728iA (12.99), E30-318is (08.89)
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Zitat:
Zitat von Chrwezel
es ist verboten.
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Leider hast du den Satz HINTER dem "weil" so klein geschrieben, dass ich ihn nicht lesen kann! Vielleicht hilfst du mir nochmal auf die Sprünge
Was die Anlage angeht: Gute Idee, solange ich es deaktivieren kann, wenn ich auf meinem Thron sitze (wie die Vorredner schon gesagt haben)
Das mit der Flammenwurf-Anlage ist in der Tat normal in S'Afrika, wie mir ein Bekannter berichtet hat, der dort für ein Jahr leben durfte/musste. Allerdings würden die Diebe dort nur lachen, wenn du ihnen mit CS kommst  Die sind härteres gewohnt
Wenn die Anlage also eine Genehmigung hat und eine Fehlfunktion entweder auszuschließen oder abzuschwächen ist, wäre es eine Überlegung wert!
__________________
...in diesem Sinne
yours boppy
Geschichten, die das Leben schreibt; Juni '10:
<Max> Irgendwann kommt der Tag, an dem ich 'ne Gymnastikschule besuche...
<Max> ...nur, um mir selber in den Ars*h beißen zu können!
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14.04.2008, 01:03
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#10
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Gruß, Christoph
Registriert seit: 04.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
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Zitat:
Wenn die Anlage also eine Genehmigung hat und eine Fehlfunktion entweder auszuschließen oder abzuschwächen ist, wäre es eine Überlegung wert!
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so eine genehmigung wird man hier nie bekommen. einfach aus dem grund weil vorsetzlich jemand verletzt wird. und wenn, wirst du dann einen riesen aufkleber am auto so anbringen dürfen das ihn keiner übersieht und auf dem steht was passiert wenn man einbricht.
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