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Alt 15.04.2008, 14:29   #21
RS744
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen
Da ist Ihr Bücherwissen schliesslich und letztendlich rein gar nicht mehr wert! ( Vor Gericht! )
Tja, nur daß eben dieses "Bücherwissen" als Erkenntnissumme aus dem wahren (Gerichts)-Leben kommt, und aktuell ist. Das hat also viel mehr Gewicht als irgendwelche Meinungen aus der Hüfte geschossen.

Um das Thema mal weiterzubringen:
CS-Gas ist leider zu oft unwirksam in der Anwendung. Deshalb geht die Polizeipraxis und die SV-Praxis vermehrt zum Pfefferspray über. Pfefferspray hat - wie oben bereits aufgezeigt - den Charme, als Tierabwehrspray nicht unter das Waffengesetz zu fallen. Das zum 01.04.2003 verschärfte Waffengesetz verbietet ja das Führen von (unter das WaffG fallenden) Waffen außerhalb des umfriedeten Privatbesitzes. Heißt konkret, wer im Auto - und sei es auch nur im Aktenkoffer auf dem Beifahrersitz - mit einer CS-Gaspistole erwischt wird, ist dran. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, so eine im Auto eingebaute CS-Gas-Vorrichtung sei dann ebenfalls ein Verstoß gegen das WaffG. Diesen Vorwurf vermeidet der Einsatz von Pfefferspray.

@MG
Könnte man also nicht statt CS-Gas Pfefferspray in der Vorrichtung verwenden?

Greets
RS744
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Alt 15.04.2008, 16:19   #22
Tyler Durden
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
@MG
Könnte man also nicht statt CS-Gas Pfefferspray in der Vorrichtung verwenden?

Greets
RS744
Tja, und ich gebe nicht sehr viel auf Aussagen im Internet, tut mir leid - bin ein gebranntes Kind!

Wieso nicht gleich Schwefelwassersoff, Ammoniak, Phosphin, HCL, F² oder HF?!?

BTW - die rechtliche Situation von Pfefferspray ist die gleiche wie die für CS-Gas...
( bei "unsachgemässem Gebrauch" )

MfG
Tyler
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Alt 15.04.2008, 16:23   #23
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Zitat:
Zitat von RS744
Das zum 01.04.2003 verschärfte Waffengesetz verbietet ja das Führen von (unter das WaffG fallenden) Waffen außerhalb des umfriedeten Privatbesitzes. Heißt konkret, wer im Auto - und sei es auch nur im Aktenkoffer auf dem Beifahrersitz - mit einer CS-Gaspistole erwischt wird, ist dran. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, so eine im Auto eingebaute CS-Gas-Vorrichtung sei dann ebenfalls ein Verstoß gegen das WaffG. Diesen Vorwurf vermeidet der Einsatz von Pfefferspray.
Sie scheinen ja wirklich von der Materie Ahnung zu haben.
Es geht explizit um die Waffe, nicht um die Ladung der Waffe.
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die man
mit Platzpatronen, CS-Gaspatronen oder Pfeffergaspatronen laden kann.
Laut Ihrer Interpretation dürfte man seine nette Gaspistole dann wohl auch
mit Pfeffergaspatronen laden und schon wäre es "legal" - sicher!!!
Nicht einmal mit Platzpatronen ist das führen erlaubt...

MfG
Tyler
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Alt 15.04.2008, 16:54   #24
RS744
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen
BTW - die rechtliche Situation von Pfefferspray ist die gleiche wie die für CS-Gas... (bei "unsachgemässem Gebrauch" )
I.
Nein, soweit das Waffenrecht betroffen ist.
Wie bereits aufgezeigt, unterliegt Pfefferspray als Tierabwehrspray nicht dem WaffG. Hier nochmal alles Relevante in knackiger Zusammenfassung:

Pfefferspray

Rechtliche Bestimmungen
Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden, sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes (Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002).

Pfeffersprays mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" oder ähnlich unterliegen somit keinen waffenrechtlichen Vorschriften. Der Umgang mit solchen Gegenständen ist somit frei und an keine Altersbeschränkung gebunden.

Achtung! Pfefferspraygeräte (Wirkstoff Oleoresin Capsicum "OC" oder PAVA)
haben ausnahmslos kein Prüfzeichen "BKA im Rhombus".

Sie sind dann "Verbotene Gegenstände" (§ 2 (3), § 40, Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5 WaffG), wenn der Hinweis auf die Bestimmung "Tierabwehrspray" fehlt, oder als Bestimmungszweck "Zur Abwehr von Tier und Mensch" angegeben ist. Der Hinweis auf dem Gerät, dass das OC-Spray auch beim Menschen wirkt, reicht als "Bestimmungszweck" nicht aus.

Straf- und Bußgeldvorschriften
Handelt es sich bei dem Spray um einen verbotenen Gegenstand (siehe rechtliche Bestimmungen), ist der Umgang ein Vergehen gemäß § 52 (3) Nr. 1 WaffG.

Mögliche Maßnahmen
Verfahrenssichernde Beschlagnahme §§ 94, 98 StPO.
Vollstreckungssichernde Beschlagnahme §§ 111b ff StPO i.V.m. § 54 WaffG.
Polizeirechtliche Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr §§ 33, 34 PolG.



II.
Ja,
soweit das Strafrecht betroffen ist, es sich also um die Anwendung solcher Sprays in einer Notwehrlage handelt. DA sind beide Sprays im Rahmen des § 32 StGB zulässig, auch zum Eigentumsschutz. Das ist allgemein anerkannt in der Rechtspraxis.

Greets
RS744
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Alt 15.04.2008, 17:07   #25
RS744
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die man mit Platzpatronen, CS-Gaspatronen oder Pfeffergaspatronen laden kann.
CS-Gaspistolen ist der umgangssprachliche Ausdruck, und den habe ich benutzt.

Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Laut Ihrer Interpretation dürfte man seine nette Gaspistole dann wohl auch mit Pfeffergaspatronen laden und schon wäre es "legal" - sicher!!! Nicht einmal mit Platzpatronen ist das führen erlaubt...
Falsch, das ist nicht meine Interpretation, und ich lasse sie mir auch nicht unterschieben. I.ü. diente meine Äußerung zum Verbotensein des (Mit-)Führens einer wie-auch-immer-gefüllten Gaspistole nur zum Vergleich. Und ehe Du mich jetzt wieder mißinterpretierst: so eine festeingebaute Auslösevorrichtung im Auto sehe ich auch nicht als "Führen" einer Waffe an. Das Ausweichen auf Pfefferspray könnte Disputanten wie Dir aber an dieser Stelle die Argumente nehmen. Das war der Hintergrund.

Näher betrachtet müßte man dagegen aber einwenden: wer eine Pfefferspray-Auslösevorrichtung im Auto verbaut, würde diese nicht mehr als "gegen Tiere gerichtet" verargumentieren können.

Ich bin eigentlich immer noch gespannt, von welcher Art die Genehmigung ist, die @MG im Anfangspost behauptet hat. @MG wie steht's damit?

Greets
RS744
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Alt 15.04.2008, 17:39   #26
Jippie
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen

P.S. Der Einbrecher wird vor Gericht sicher zugeben das er die Aufkleber lesen konnte.
Was der zugibt oder nicht interessiert in dem Zusammenhang gar nicht.
Es geht eher darum ob man davon ausgehen kann, dass man es unter normalen Umständen wahrgenommen HÄTTE.
Wer es übersieht oder zu blöd ist zum Lesen hat diesbezüglich eben Pech gehabt.

Oder meinst Du ein Hinweis in fremder Sprache gilt für Dich im Ausland nicht, nur weil Du ihn nicht lesen konntest, wolltest oder behauptest ihn einfach nicht gesehen zu haben?

Gruß Jippie

PS: Apropos Lesen und Schreiben: Es gibt "das" mit einem "s" aber auch "dass" mit zwei "s". Schlag mal nach. Ist nicht so schwer.
Ist mir in mehreren Deiner Postings hier aufgefallen.
__________________
--------------------------------------------------
Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
--------------------------------------------------
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Alt 15.04.2008, 18:06   #27
Tyler Durden
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Zitat:
Zitat von Jippie Beitrag anzeigen
Was der zugibt oder nicht interessiert in dem Zusammenhang gar nicht.
Es geht eher darum ob man davon ausgehen kann, dass man es unter normalen Umständen wahrgenommen HÄTTE.
Wer es übersieht oder zu blöd ist zum Lesen hat diesbezüglich eben Pech gehabt.

Oder meinst Du ein Hinweis in fremder Sprache gilt für Dich im Ausland nicht, nur weil Du ihn nicht lesen konntest, wolltest oder behauptest ihn einfach nicht gesehen zu haben?

Gruß Jippie

PS: Apropos Lesen und Schreiben: Es gibt "das" mit einem "s" aber auch "dass" mit zwei "s". Schlag mal nach. Ist nicht so schwer.
Ist mir in mehreren Deiner Postings hier aufgefallen.
Ebenso wird es weder den Einbrecher, dessen Anwalt noch den Staatsanwalt interessieren
ob Du den Einsatz von einer automatisierten Waffe in so einem Falle als gerechtfertigt siehst.
Hast Du Dich schon mal z.B. mit Produkthaftung beschäftigt?!?
Oder mit dem Erstellen von Warnhinweisen in der Industrie/Medizintechnik???
Da gibt es kein: "zu blöd ist zum Lesen"
Wenn da nicht absolut sichergestellt ist, zum Beispiel durch Einsatz von GENORMTEN SYMBOLEN(!)
das Menschen, die nicht LESEN KÖNNEN ebenfalls durch den Hinweis gewarnt werden hast Du eine
Menge Probleme am Hals wenn es zu einem Zwischenfall kommt.

Desweiteren ist Dein letzter Absatz mehr als nur lachhaft, denn hier im Forum dürfte ich
bezüglich der Rechtschreibung sehr weit oben in der Liga meinen Platz finden.
Abgesehen davon hat dies mit der Diskussion rein gar nichts zu tun!
Und wenn's nur das "s" "ss" "ß" ist - wo wohnt der den das interessiert?!?
Auf jeden Fall nicht vor meinem Bildschirm...

Aber Hut ab vor Deinem Posting, kaum Inhalt aber immerhin ein paar Zeilen...


Tyler
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Alt 15.04.2008, 18:06   #28
RS744
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen
Es gibt keine "CS-GASPISTOLEN" es gibt Schreckschußwaffen, die ...
Komisch,
der hier -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.onkel24.de/shop/index.php...products_id=41
hat soviele davon, daß er sie glatt verkaufen möchte,
und zwar unter welcher handelsüblichen Bezeichnung?
CS-Gas-Pistole.
Alles klar auf der Andrea Doria?

Greets
RS744
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Alt 15.04.2008, 18:12   #29
Tyler Durden
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Komisch,
der hier -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.onkel24.de/shop/index.php...products_id=41
hat soviele davon, daß er sie glatt verkaufen möchte,
und zwar unter welcher handelsüblichen Bezeichnung?
CS-Gas-Pistole.
Alles klar auf der Andrea Doria?

Greets
RS744

Spritzpistole mit CS-Gas Kartusche...


Jetzt wird's langsam lächerlich. Wen Sie wirklich als Anwalt auftreten dann wünsche ich
Ihnen weiterhin viel Glück und Erfolg. Können Sie wahrscheinlich brauchen, denn Ihre "Argumentationsketten"
hier in diesem Thread würden vor keinem StaAW auch nur ansatzweise standhalten!

Wie schon vor vielen Beiträgen erwähnt...
Baut's es Euch ein, ist Euer Leben -- die Gerichte haben eh nixx besseres zu tun...!!!

Tyler

*eom
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Alt 15.04.2008, 18:21   #30
Jippie
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen

Aber Hut ab vor Deinem Posting, kaum Inhalt aber immerhin ein paar Zeilen...

Bitte, bitte...! Gern geschehen.

Übrigens arbeite ich in der Medizintechnik und weiss wie eng die Vorschriften da gefasst sind. Das macht Deine Aussage deswegen aber nicht richtig. An viele Geräte darf eben nur Fachpersonal das sich auskennt. Die brauchen und kriegen kein Bilderbuch dazu.

Dass Du rechtschreiblich gut dabei bist habe ich zur Kenntnis genommen. Ich dachte halt nur Du würdest Dich noch etwas weiter entwickeln wollen. Habe ich mich wohl geirrt.

Gruß Jippie

(Vor dessen Bildschirm jemand sitzt den auch der sprachliche Umgang hier interessiert. Wo kann man sich denn eigentlich für diese Rechtschreibliga anmelden in der Du ganz vorne dabei bist? )

Geändert von Jippie (15.04.2008 um 18:26 Uhr).
Jippie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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