Zitat:
Zitat von Don Pedro
......Der Ring ist öffentlicher Verkehrsraum und somit sind die Gesetze und Verordungen gültig.
Die Verwaltungsvorschrift zum §18 StVO sagt u. a:
"Das Zeichen darf auch an Straßen aufgestellt werden, die nicht als Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind, wenn diese Straßen für Schnellverkehr geeignet sind, ..., getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben..."
Ich sehe noch immer nicht diese getrennte Fahrbahnen.
|
Lieber Don Pedro,
so ist es doch oft in juristischen Dingen: 1 und 1, ergibt da noch lange nicht 2.
Warum soll man auch getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben, wenn es nur in eine Richtung geht?
Viele Grüße
Klaus