Zitat:
Zitat von Olli
Hm, das ist eher Küchentisch-Juristerei.
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Du meinst jetzt tatsächlich die paar min "Arbeit", vier Löchlein durch die Bleche zu stoßen und das rein-raus-Spiel mit ein paar Schrauben?
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Nein ist es nicht. Es isner der Wichtigsten Grundsätze unserer rechtstaatlichen Miteinanders. Früher war das sogar mal oberste Direktive bei der Polizei. Da hat McClane aber noch nicht unterrichtet.
Schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter. Zum Kurzzeitkennzeichen sage ich weiter unten noch etwas.
https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_k...keit_node.html
https://www.juraindividuell.de/pruef...eitsgrundsatz/
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C..._(Deutschland)
Heißt mal stark vereinfacht dargestellt, mit Bezug zu Artikel 2 Grundgesetz, so lange keine Gefahr für Dritte besteht, kannst du tun und lassen was du willst.
Zitat:
Zitat von McClane
Wie schade, dass du so unsachlich wirst. Und vor allen Dingen bist du ja vollkommen im Unrecht. Einsicht fehlt dir völlig. Das ist wirklich sehr sehr schade.
Und um noch einmal darauf einzugehen: dürfen wir und tun wir auch.
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Was bringt es denn mit sachlich zu diskutieren? Nichts. Du liest nocht die Gesetze die man dir verlibnkt, weil du zu arrogant bist und meinst die absolute Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Aber hey, ie heißt es so schön, nichts wissen macht auch nicht. Nur bitte geht uns anderen damit nicht auf den Zeiger. Ich hoffe das war jetzt Moderatorenkonform formuliert.
Zitat:
Zitat von McClane
Eine Frage hätte ich noch: Was ist eine Steuerplakette?!
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Das kann nicht dein Ernst sein?!
Zitat:
Zitat von McClane
... Die Kennzeichen müssen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigt sein. Punkt. ...
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Zitat:
Zitat:
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Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein.
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Quelle: §42 FZV Abs. 3 S.2 wenn ich mich nicht vertan habe.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__42.html
Nun widerlege das mal ganz sachlich.
