Moin, du darfst dir das gerne drehen und wenden wie du willst...
Autos werden nicht in hinterhöfen gebaut.
Stichwort: Bauartgenehmigung und Betriebserlaubnis
Hersteller stecken viele Millionen in die Entwicklung
und die Fahrzeuge werden dann auch so abgenommen... inklusive der Lichttechnischen Einrichtung.
deswegen sind sehr wohl die e32 Lichter sowohl an e32 und e34 Fahrzeugspezifisch auch wenn sie untereinander passen.
So wie das Fahzeug vom Band läuft genauso ist es auch zulässig.
Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Außer du lässt diese durch ein anerkannten Sachverständigen Prüfen oder tauscht diese durch bereits geprüfte Teile aus.
Hesteller von Zubehörteilen zahlen viel Geld für Gutachten / E-Zeichen.
Diese Teile wie bsp. weiße Blinker e32 e34 wurden an beiden Fahrzeugen durch viele Gutachten zB. Bruch / Splitterverhalten sowie durch ein Lichtechnisches Gutachten geprüft und freigeben.
ich könnte das hier jetzt noch ne weile ziehen aber ich glaube ich verschwende damit meine Zeit. Nichts für ungut.
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