Zitat:
Zitat von McClane
Es reicht aus, wenn für das Fahrzeug eine EVB vorhanden ist. In der Regel sind fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, abgedeckt.
Unterlagen bekommst Du über den Hersteller.
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Ist das wirklich so?
Stehe nämlich vor dem Problem, dass ich ein Importfahrzeug zulassen muss, bei dem die Zulassungsstelle einen VIN-Abgleich haben will, bevor das Auto zugelassen werden kann. Die Zulassungsstelle kann diesen Abgleich selbst bei der Zulassung vornehmen, dazu muss ich aber das nicht zugelassene Fahrzeug, für das es auch noch keine Kennzeichen oder Papiere gibt, bei der Zulassungsstelle vorführen.
Wenn ich mit der EVB zur Zulassungsstelle fahren darf, ist alles viel einfacher.
Viele Grüße
Matthias