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BMW 7er, Modell E32 |
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11.08.2025, 17:52
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#51
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Glaub mir: Ich kann das lesen - und verstehe es blind.
Daher bin ich nun auch raus - Du bist anscheinend zu sehr persönlich betroffen um es objektiv zu betrachten und zu erkennen, dass die Profis hier Recht haben  . Zudem scheint es mir als fehle dir hier und da der rechtliche Hintergrund, so dass Zusammenhänge nicht erkannt werden (können).
Sei mir nicht böse, aber das scheint mir so. Ich bin seit Jahrzehnten auf aktuellem Stand und rechtlich topfit. So fit, dass ich dieses Rechtsfach, hier Verkehrsrecht, an einer Hochschule unterrichte. Klingt überheblich, soll es aber nicht.
Wir haben hier im Übrigen auch Anwälte. Vielleicht glaubst Du denen ja dann eher  .
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11.08.2025, 18:58
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#52
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von McClane
... So fit, dass ich dieses Rechtsfach, hier Verkehrsrecht, an einer Hochschule unterrichte. Klingt überheblich, soll es aber nicht.
Wir haben hier im Übrigen auch Anwälte. Vielleicht glaubst Du denen ja dann eher  .
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Ist das vielleicht der Grund für die flächendeckende Inkompetenz?
Ehrlich gesagt, wenn ich etwas auf Phrasen dreschende Anwälte geben würde, hätte ich längst verloren.^^
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11.08.2025, 21:25
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#53
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Mitglied
Registriert seit: 15.03.2013
Ort:
Fahrzeug: E34 540iA
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Alter Schwede. Sehe ich das richtig, dass das Drama bereits ein Jahr andauert?
Wenn du von Anfang an eine Versteckte Kamere dabei gehabt hättest, wäre nach etwas Schnittarbeit irgendwann ein abendfüllendes Video auf youtube drin. Monetarisiert hätte das sogar noch Kohle abgeworfen.
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12.08.2025, 11:41
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#54
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Mitfahrendes Erglied
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
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Und für so einen Unfug sind dann dutzende Leute gebunden...
Anzeige hier, Einspruch da, lächerlich das Ganze.
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12.08.2025, 15:05
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#55
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Mitglied
Registriert seit: 15.03.2013
Ort:
Fahrzeug: E34 540iA
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Das stimmt schon, aber die Geschichte hat schon einen gewissen Unterhaltungswert.
Was mich grundsätzlich interessieren würde. Die Zitate aus der StVZO sind ja ganz nett, aber wie relevant sind diese Gesetze überhaupt, da sie der europäischen Gesetzgebung ja untergeordnet sind.
Z. B. §49 (1): "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
Dieses Gesetz ist mit Klappenauspuffen ja wohl vollkommen und absolut unvereinbar. Da dürfte es ja keine zwei Meinungen geben.
Also, welche Gültigkeit hat die StVZO überhaupt noch wenn es um Zulassungsgenehmigungen geht?
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12.08.2025, 20:55
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#56
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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@fuffi_lwl
Da hast du recht und die Lächerlichkeit hört noch nicht auf. Hab seit heute wieder TÜV und zwar mängelfrei- Dazu gibt es aber noch eine kleine Vorgeschichte. Siehe Update.
@JominatorDas wird auch noch sehr viel länger dauern. Das hier war jetzt nur ein Eilverfahren, heißt die Show geht noch weiter. Allein aus dem Grund, weil ich im Eilverfahren einen Teil der Kosten tragen muss. Das kann man dann über das Hauptsacheverfahren ändern. Das bereite ich gerade vor. Die Akten liegen bereits in Kassel.
Zudem sind zur Sache ja noch mehrere Strafanträge am laufen, tangiert mich aber eher weniger. Ich will nur meine Unkosten ersetzt haben. Den Aufwand und Nutzungsausfal kann man nicht geltend machen, jedenfalls nicht in dieser Angelgenheit. Dafür habe ich leider ein Auto zuviel.^^
Über den EU-Regeln steht dann noch das Abkommen über den Straßenverkehr von 1958. Ist ein wirklich spannendes Dokument, für das zu lesen, aber etwas Zeit braucht.
Zu den Klappendingern habe ich jetzt so gar keine Meinung bzw. irgendwelches Wissen. Ist aber definitiv eine interessante Frage. Dann müsste man aber konsequent auch den Fahrzeugschein infrage stellen, wo die zulässige Lautstärke jedes Fahrzeugs eingetragen ist.
@Update
Ich war heute dann beim TÜV-Hessen in einem Nachbarort und habe dort anstandslos ohne Mängel die Bescheinigung bekommen. Die Leuchten waren etwas zu hoch eingestellt und die rechte etwas zu weit nach links. Das wurde von den Jungs direkt selbst eingestellt bzw. haben wir das fix zusammen gemacht. Also es gibt ihn noch, den Service.
Auf dem Weg dahin allerdings war es wieder lustig. Zivilstreife hinter mir fiel mein Kennzeichen ohne Steuer- und TÜV-Plakette auf. An einer roten Ampel klopfte also einer der Herrn an meine Scheibe und forderte mich auf vor der Ampel an die Seite zu fahren. Kaum stand ich da, wurde ich direkt mit einem Streifenwagen von vorn eingekesselt. Da sprangen nochmal vier Mann raus. Der erste Ziviltyp faselte als was von Straftat und Kennzeichenmissbrauch. Ich habe versucht ihm zu erklären das dies nicht stimmt, weil ich auf dem direkten Weg zum TÜV bin und somit nach FZV §12 mein altens Kennzeichen auch ohne Zulassung nutzen darf. Hat den aber wenig interessiet. Ich musste inzwischen aus dem Fahrzeug aussteiegn, wo mich diese sech Leute dann umringt haben. Eine Rechtsgrundlage, nach der ich mehrfach fragte wurde weiter nicht benannt, außer energisch der Unsinn mit dem Kennzeichenmißbrauch. Da ich mich weder ausweisen noch einen Führerschein vorweisen konnte, war man nun der Meinung, das würde eine Personen- und Fahrzeugdurchsuchung rechtfertigen. Das ich ihnen sagte das sie das nicht dürfen haben sie selbstverständlich auch ignoriert und mich als auch das Auto durchsucht. Zuvor gabs zu der aufgebauten "Einschüchterungs"kullise noch die Drohung man könnte auch andere Maßnahmen ergreifen, auch das ist rechtswidrig. Naja, lange Rede wenig Sinn, meine Kennzeichen wurden erneut beschlagnahmt. Und die wundern sich, das man nicht mit denen reden will oder abweisend auf sie reagiert. Jetzt kriegen sie halt alle samt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und disziplinarische Maßnahmen. Mal gucken wo meine Schilder diesesmal wieder auftauchen.Letztes mal musste ich das selbst rausfinden. 
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13.08.2025, 12:07
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#57
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Mitfahrendes Erglied
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
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Zitat:
Zitat von marQo
@fuffi_lwl
Da hast du recht und die Lächerlichkeit hört noch nicht auf. Hab seit heute wieder TÜV und zwar mängelfrei- Dazu gibt es aber noch eine kleine Vorgeschichte. Siehe Update.
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Ich bezog das gar nicht so sehr auf die Beamten oder Andere an dieser Geschichte (un)beteiligte Personen. Wie es aussieht stehst du auf Kriegsfuß mit dem Staatsapparat, einfach aus Prinzip. Schön, dass du so ein tolles Hobby gefunden hast! 
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13.08.2025, 12:42
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#58
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Mitglied
Registriert seit: 15.03.2013
Ort:
Fahrzeug: E34 540iA
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@ marQo:
Wenn auf dem Weg zum TÜV deine Kennzeichen von der Polizei beschlagnahmt wurden, wie bist du dann zum TÜV gefahren. Ohne Kennzeichen? Und das war dann für die Polizei OK?
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18.08.2025, 07:13
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#59
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
@fuffi_lwl
@Update
Auf dem Weg dahin allerdings war es wieder lustig. Zivilstreife hinter mir fiel mein Kennzeichen ohne Steuer- und TÜV-Plakette auf. An einer roten Ampel klopfte also einer der Herrn an meine Scheibe und forderte mich auf vor der Ampel an die Seite zu fahren. Kaum stand ich da, wurde ich direkt mit einem Streifenwagen von vorn eingekesselt. Da sprangen nochmal vier Mann raus. Der erste Ziviltyp faselte als was von Straftat und Kennzeichenmissbrauch. Ich habe versucht ihm zu erklären das dies nicht stimmt, weil ich auf dem direkten Weg zum TÜV bin und somit nach FZV §12 mein altens Kennzeichen auch ohne Zulassung nutzen darf. Hat den aber wenig interessiet. Ich musste inzwischen aus dem Fahrzeug aussteiegn, wo mich diese sech Leute dann umringt haben. Eine Rechtsgrundlage, nach der ich mehrfach fragte wurde weiter nicht benannt, außer energisch der Unsinn mit dem Kennzeichenmißbrauch. Da ich mich weder ausweisen noch einen Führerschein vorweisen konnte, war man nun der Meinung, das würde eine Personen- und Fahrzeugdurchsuchung rechtfertigen. Das ich ihnen sagte das sie das nicht dürfen haben sie selbstverständlich auch ignoriert und mich als auch das Auto durchsucht. Zuvor gabs zu der aufgebauten "Einschüchterungs"kullise noch die Drohung man könnte auch andere Maßnahmen ergreifen, auch das ist rechtswidrig. Naja, lange Rede wenig Sinn, meine Kennzeichen wurden erneut beschlagnahmt. Und die wundern sich, das man nicht mit denen reden will oder abweisend auf sie reagiert. Jetzt kriegen sie halt alle samt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und disziplinarische Maßnahmen. Mal gucken wo meine Schilder diesesmal wieder auftauchen.Letztes mal musste ich das selbst rausfinden. 
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Na ja, zur Feststellung der Personalien sind diese Durchsuchungen schon möglich. VGl. Hier entweder direkt § 163b StPO oder 46 OwiG i.V.m. 163b StPO.
Darüber hinaus wäre es statthaft, Dir die Weiterfahrt zu untersagen, wenn Du den Führerschein nicht mitführst (unabhängig davon, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist).
Aber Kennzeichenmißbrauch würde ich nur dann sehen, wenn Du den Anschein amtlicher Kennzeichnung erwecken wollen würdest. Da die Kennzeichen aber zu deinem Fahrzeug gehören, kann es kein Kennzeichenmißbrauch sein.
Die Fahrten im Sinne von § 12 (4) FZV (die Du ja meinst) sind ok, wenn das durch Deine Versicherung mit abgedeckt ist.
Irgendwie aber schon seltsam, dass es da immer Dich trifft. Meinst Du nicht, dass Du da ein klein wenig Verantwortung trägst?
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18.08.2025, 07:17
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#60
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von Jominator
@ marQo:
Wenn auf dem Weg zum TÜV deine Kennzeichen von der Polizei beschlagnahmt wurden, wie bist du dann zum TÜV gefahren. Ohne Kennzeichen? Und das war dann für die Polizei OK?
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Sicherlich nicht; das wäre unzweifelhaft absolut unzulässig.
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