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Alt 30.08.2024, 17:50   #10
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

@fuffi_lwl

Na ja, der Grund der Stilllegung ist gekränkte Eitelkeit, weil ich den 2 Damen und Herrn der Stadtpolizei so wie 8 der örtlichen Polizei nicht den roten Teppich ausgerollt habe. War ihr größtes Problem mit mir, das ich doch mal freundlich zu ihnen sein soll, sie wären es ja auch zu mir. Offensichtlich geben die ihren oder den Vergewaltigern ihrer Partnerin noch Tipps, wie was ihr besser gefällt. Weiß gar nicht wie die drauf kommen, das die irgendwie als gewollt oder gewünscht zu betrachten sind. Für mich sind das Volksverräter, Feind und Nervtöter, nichts anderes.


Aber du hast recht, die Frontblinker sind abgeklebt und daran haben sie sich gut aufgehalten. Spielt aber keine Rolle, denn das darf nicht zu einer Stilllegung des Fahrzeugs führen. Es gibt nur 3 Dinge, die dazu geeignet sind, ein Fahrzeug direkt stillzulegen.


Zitat:
StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Nichts davon ist zutreffend. Wenn denen das Überkleben nicht gefällt, muss man ja davon ausgehen, das denen das Blinklicht zu dunkel ist. Geht davon gleich eine Gefahr aus? Wenn ja, wird dann jedes Fahrzeug mit defektem Blinklicht gleich stillgelegt? Die Reaktion ist völlig überzogen und sie sind da auch nicht im Recht. Das haben sie dann wohl auf dem Revier festgestellt und die Abgasanlage dazu gedichtet. Um diese Abgas- und Geräuschverhalten als verschlechtert festzustellen, sollte mindestens mal eine Prüfung vor Ort gemacht werden, um einen Anfangsverdacht zu bestätigen. Ist aber völlig Nonsens, dafür ist es eine waschechte Beweisfälschung.


Die E-Zeichen aller lichttechnischen Einrichtungen sind alle lesbar. Auf dem Abblendscheinwerfer halt etwas schlecht, weil der Lichtleiter darunter sitzt. Auf dem Fernlicht habe ich den ja raus gebaut. Da dies bei diesem Scheinwerfer aber 2 separate Einrichtungen sind, ist das keine Bauartveränderung. Sind ja auch 2 E-Zeichen drauf. Das 1. fürs Fernlicht, das 2. für das zusätzliche Standlicht. In den EU-Richtlinien nennt sich das zusammengesetzte Leuchten oder so ähnlich.



Hat mich aber auch keiner zu gefragt und der TÜV will wie gesagt Bauartgenehmigungen dazu. Völliger Quatsch, ich bleibe dabei. Es steht auch irgendwo in einer EU-Richtlinie, dass Ersatzteile mit diesen Typgenehmigungszeichen keiner weiteren Prüfung bedürfen. Es steht auch nirgends, dass die Bauartgenehmigungen mitgeliefert werden müssen. Lediglich auf Verlangen auszuhändigen, mehr nicht. Da gibt es auch keine Mitführpflicht oder sonstiges. Man müsste ja sonst 1000ende Unterlagen mitführen, weil selbst jedes Leuchtmittel was ja nur mit Genehmigung verbaut werden darf, so eine Bauartgenehmigung haben müsste. Jetzt geh mal in den Baumarkt, kaufe eine Ersatzlampe für sagen wir mal Blinker und lass dir die Bauartgenehmigung geben.





@oetti

Wie gesagt, alle lichttechnischen Einrichtungen haben ein ECE-Typgenehmigungszeichen. Das bedarf keiner Papiere. Die Genehmigungen werden durch den Herstellen bzw. einem von diesem beauftragten Unternehmen beim KBA beantragt und das vergibt die Nummern. Die Polizei als auch der TÜV sollten diese abrufen können. Ist halt scheiß Arbeit, aber nicht mein Problem. Jedenfalls sollte es das nicht sein. Beweislastumkehr und so.


Solche Bauartgenehmigungen enthalten ja auch nicht wirklich Nennenswertes, womit ein durchschnittlicher Polizist etwas anfangen kann oder gar ein TÜVer. Da stehen keine speziellen Fahrzeuge drin, so etwas wird praktisch an einem riesigen virtuellen Schuhkarton geprüft. Ich könnte also Leuchten vom Golf an unsere Autos bauen, spielt gar keine Rolle. Einzig die Fahrtrichtung, Einbauhöhe, Einbauposition, Abstrahlwinkel und Lichtfarbe sowie Stärke spielen da eine Rolle und ob das lichttechnisch alle im Einklang mit den anderen lichttechnischen Einrichtungen ist. So ist zum Beispiel wichtig, wie weit ein Blinker bzw. die von ihm erzeugte Lichtfläche vom Abblendlicht entfernt ist, dementsprechend hell muss er mindestesn sein.


Zitat:
5.13. Abdeckbare Leuchten
5.13.1. Die Abdeckung von Leuchten ist unzulässig, ausgenommen bei Scheinwerfern für Fernlicht, Scheinwerfern für Abblendlicht, Nebelscheinwerfern und den Leuchten gemäß Absatz 5.14.1.
...

5.14.1. Die Fahrtrichtungsanzeiger, die Begrenzungs- und Schlussleuchten und die Bremsleuchten dürfen
in ihrer Lage veränderlich sein, sofern
...
Also laut EU-Richtlinie Nr. 86, und diese steht über den nationalen Gesetzen, darf ich das.


Zu den McQuenns sag ich jetzt lieber nichts. Aber sie haben einen schönen Wertsprung nach oben gemacht. Kann man gar nicht glauben, was für die Teile heute für Preise aufgerufen werden.







@Bastl

Ja, Staatsfeind Nummer 1, ich rechne jeden Tag mit der 3. Hausdurchsuchung bei mir.


Aber im Ernst, man hat sich die letzten Jahrzehnte wirklich zu viel gefallen lassen und ist oft den bequemeren Weg gegangen. Es reicht, mir jedenfalls. Ich streite mir jetzt alle Rechte zurück.



Und wer weiß welche Möglichkeiten das neue Selbstbestimmungsgesetz hergeben. Ich habe es noch nicht gelesen, soll tatsächlich aber recht interessant sein.

Wobei Selbstbestimmung auch schon in den Tiefen des Grundgesetzes steht. Artikel 2 ist es.
Zitat:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Mein Auto, meine Persönlichkeit würde ich mal behaupten.



Bezahlt habe ich übrigens und zwar die 30 Euro für nicht angeschnallt sein, was der Auslöser des Ganzen war. Hole ich mir aber bei der Bundestagswahl 2025 wieder.^^
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