[quote=730i Fahrer;1219246]
Zitat:
Zitat von stojo01
Servus,
hab da noch ne Frage. Hab jezt im Internet vieles gelesen und da wird immer gesagt mann muss noch ein "Alltagsauto" zusätzlich haben. Manche Versicherungen reicht es anscheinend schon dass die Ehepartnerin ein ganz normales Fahrzeug ihr eigen nennt....d.h. es muss nicht direkt dem Versicherungsnehmer des Oldtimers gehören.
@ Torsten: Ist das bei der AM auch so? weil dann hätt ichs leichter.
Man kann ja des Eheweibs Fahrzeug als Familienkutsche nutzen und Vater Oldtimer am Wochenende für ne Spritztour mit der Familie nutzen oder??
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Hallo Stojo,
nun liegen mir klare Antworten der AM Versicherung vor.
1. Ein Alltagsfahrzeug ist grundsätzlich Voraussetzung für die Einstufung in den Oldtimertarif!
Ein Oldtimer ist aus Sicht der Versicherung ein 30 Jahre altes Fahrzeug welches nicht alltäglich, sondern liebevoll gepflegt in der Garage steht und bei schönem Wetter mal zu einem Ausflug genutzt wird!
Dies ist (wie gelesen) bei allen Versicherungen gleich!
2. Das Alltagsfahrzeug muss auf den VN angemeldet sein. Punkt 1 soll nicht aufgeweicht werden aber gleichgestellt ist die Ehefrau oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner (polizeilich angemeldet). (Also kein Vater, Mutter oder Bruder)
3. Der Wiederbeschaffungswert wird bei Antragstellung (nach Einschätzung des VN) angegeben (siehe Regelung oben im Post - bis max. 30000,- Euro.
Diese Regelung wird bei der AM nicht so ernst genommen, soll aber nicht überstrapaziert werden - siehe Punkt 1
Bisher gab es noch nie Beanstandungen bei einem niedrigerem Wiederbeschaffungswert.
Falls das Fahrzeug nach diesem Tarif nicht versichert werden kann, ist eine Einstufung als Zweitwagen in SF 2 (mit allen weichen Merkmalen (Garage, km, Branche des VN, Wohneigentum) möglich oder auch eine abwechselnde
Einstufung mit dem aktuellen SF als Saisonkennzeichen möglich.
(Siehe E-Mail)
Gruß Torsten
Kundenbonus ist bei beiden Tarifen möglich.
An LT
Im Schadensfall wird Deine Versicherung überprüfen ob Du weitere Verträge hast.
Im Schadensfall ist Deine Versicherung berechtigt Deinen Vertrag nach 2 Schäden zu kündigen.
Mir sind einige Fälle bekannt wo die Versicherung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Kannste selber nachforschen!
Somit hättest Du ein Problem jemals wieder ein Auto zu versichern.
Mit Kundenbonus wird Dir das nicht passieren!
Insofern würde ich die Einstellung "Knebelvertrag oder mit Kundenbonus zu günstigen Konditionen" noch einmal überdenken.
Gruß Torsten