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26.01.2012, 18:44
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#21
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Zitat:
Zitat von thodde
Die Versicherung schickte mir einen Scheck von 350€ mit der Begründung, dass Sie mir sofort 3!! Werkstätten in meiner Nähe nennen könnten, die es zu diesem Preis reparieren. Laut meinem Anwalt haben sie bei alten Autos das Recht auf die günstigeren Kosten der freien Werksatätten zu verweisen.
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Das erscheint mir sehr merkwürdig. Ich denke, dass es schnurzpiepegal ist, um welche Werkstatt es sich handelt, einzig alleine wird der Wert vor der Verunfallung abzüglich eines eventuellen Restwertes die Obergrenze setzen. Zusätzlich ergänzt um die 130 % -Regel.
Das wäre ja glatt eine pauschale Benachteiligung mancher Werkstätten - kann ich mir nicht vorstellen.
Viele Grüße
Harry
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26.01.2012, 18:49
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#22
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Chioliny
Die Versicherung hat das Recht einen eigenen Gutachter zu schicken.
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Das ist klar...
Zitat:
Zitat von Chioliny
Wenn du einen eigenen Gutachter beauftragst ohne dies mit der Versicherung abzustimmen müssen sie diesen nicht zahlen.
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... aber das verstehe ich nicht: Ich habe noch nie eine Versicherung um Erlaubnis fragen müssen, einen Gutachter einzuschalten, wenn ich keine Schuld am Unfall hatte. Wie meinst Du also diesen Satz?
PS: Ich hatte die Frage so ähnlich gestern schon gestellt, aber dann gab es ja den Datenbank-Crash und die Daten von gestern sind weitgehend weg.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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26.01.2012, 19:28
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#23
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Das erscheint mir sehr merkwürdig. Ich denke, dass es schnurzpiepegal ist, um welche Werkstatt es sich handelt, einzig alleine wird der Wert vor der Verunfallung abzüglich eines eventuellen Restwertes die Obergrenze setzen. Zusätzlich ergänzt um die 130 % -Regel.
Eben nicht! Bei Autos ab einem gewissen Alter ( ich glaube, der Anwalt sagte etwas von älter als 8 Jahren) könnten die Versicherungen von den meistens teureren Vertragshändlern auf freie Werkstätten verweisen. Natürlich habe ich die freie Werkstattwahl, wenn ich den Schaden sofort regulieren lasse. Will ich aber den Preis des Schadens ausbezahlt haben, dann muss ich nachweisen, dass mein Wagen immer in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert wird/wurde. Falls nicht, kann die Versicherung den Geldwert einer Reparatur in einer freien Werkstatt ansetzen. Und da gehen die von einem Durchschnittswert ihrer Kooperationswerkstätten aus.
Das wäre ja glatt eine pauschale Benachteiligung mancher Werkstätten - kann ich mir nicht vorstellen.
Auch nicht wirklich! Die unterscheiden nur zwischen Vertragshändlern / Niederlassungen und freien Werkstätten. Wo du letztlich reparieren lässt, dass kannst du frei entscheiden. Wenn ich mich richtig erinnere geht es nur darum, wenn ich die Schadenshöhe ausbezahlt haben möchte. Und da hat keine Werkstatt was von.
Viele Grüße
Harry
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Und sind wir doch mal ehrlich! Wir alle fahren mit einem unverschuldeten Schaden zum Vertragshändler für einen Kostenvoranschlag, weil wir wissen, dass dieses dann höher ausfällt, als in einer freien Werkstatt. Und das versuchen die Versicherer auf diese Art zu reduzieren.
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26.01.2012, 19:32
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#24
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von thodde
Und sind wir doch mal ehrlich! Wir alle fahren mit einem unverschuldeten Schaden zum Vertragshändler für einen Kostenvoranschlag, weil wir wissen, dass dieses dann höher ausfällt, als in einer freien Werkstatt.
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Ich nicht. Ich würde einen vereidigten Sachverständigen einschalten, der genau weiß, wie er das Gutachten zu formulieren hat, damit die Versicherung nicht auf dumme Gedanken von wegen Reduzierung kommt. Ich habe bis jetzt noch immer das bekommen, was im Gutachten des vereidigten Sachverständigen stand. Das alles regelt aber mein Anwalt, mit Versicherungen gebe ich mich gar nicht ab, weil die nur ihren eigenen Vorteil suchen. Selbst schuld, wenn sie sich so verhalten, müssen sie halt die Anwaltskosten auch noch bezahlen. 
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26.01.2012, 19:33
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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Die Versicherer können ja versuchen,den Schaden zu reduzieren.Wenn einer so einen schönen e32 hat,der rostfrei ist,möchte ich auch kein Kitt auf meinen Kotflügel.Kotflügel,vorarbeit,Lack,+Arbeit macht halt 900.-Euro.Das Schreckt mich noch nicht mal.Da der Koti schon über 300.-im roh zustand kostet.
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26.01.2012, 19:36
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#26
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von boxerheinz
Die Versicherer können ja versuchen,den Schaden zu reduzieren.
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Das versuchen die immer dann, wenn man keinen Anwalt einschaltet! Ich finde das einfach nur unseriös. Ein Anwalt weiß schon, was er durchsetzen kann und was nicht.
PS: Abgesehen davon, dass man bei einem unverschuldeten Unfall den eigenen Anwalt nicht selbst zahlen muss, sollte man auf jeden Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, das ist die wichtigste von allen!
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26.01.2012, 19:40
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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V.K.Rechtschutz ist heute unumgänglich.Die Zeiten sind Schlecht.Oder die Schadensbearbeiter????
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26.01.2012, 19:49
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#28
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Zitat:
Zitat von Claus
Ich nicht. Ich würde einen vereidigten Sachverständigen einschalten, der genau weiß, wie er das Gutachten zu formulieren hat, damit die Versicherung nicht auf dumme Gedanken von wegen Reduzierung kommt.
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Bei mir waren es nie wirklich sonderlich große Schäden. Und bisher habe ich mich nie übers Ohr gehauen gefühlt, da der Großteil meiner Schäden direkt mit der Werkstatt reguliert wurde. Nur 1 - 2 mal wurde es mit Bargeld gelöst.
Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass man einen Gutachter zwar generell einsetzen kann, aber bei Bagatellschäden auf den Kosten sitzen bleiben kann. Es müsse eine Verhältnismäßigkeit zwischen Schaden und Gutachterkosten vorliegen. Wo genau die Grenze gesetzt wird, weiß ich nicht. Bei 900€ sollte es sich aber schon nicht mehr um eine Bagatelle handeln.
Ansonsten gebe ich euch recht: Ohne Anwalt und ohne Verkehrsrechtschutz ist man eigentlich immer der Dumme und ein Spielball der Versicherungen!
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26.01.2012, 19:56
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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Es gibt ja keine Bagadellschäden.Das lernten wir doch schon beim Führerschein.Deshalb muss auch jeder verschuldete Schaden zur Anzeige gebracht werden,sollte der Geschädigte nicht erreichbar sein.
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26.01.2012, 20:02
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#30
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Die Grenze liegt bei ca. 750,- Euro.
Was das Thema Werkstatt angeht geht es um die Stundensätze die angesetzt werden. Wenn der Schaden ausbezahlt werden soll setzt der Gutachter schon selbst einen niedrigeren Stundensatz an wenn kein vollständig BMW-geführtes Serviceheft vorliegt (danach wird er fragen). Das ist das Kriterium nach dem dabei gegangen wird.
Die Nettosumme aus dem Gutachten wird ausbezahlt, zuzüglich des Nutzungsausfalles sofern eine Reparatur (auch wieder über den Gutachter) nachgewiesen wird.
Verkehrsrechtsschutz ist ein muss - hier aber nicht erforderlich da alle Kosten zu Lasten der Versicherung gehen.
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