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17.12.2010, 18:46
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von bommelmann
Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
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Abzgl. SB, ja.
Bleibt dann nur noch der "kleine Restbetrag" von > 5.000€ Schaden. Wer trägt den?
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17.12.2010, 19:13
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#12
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!!! BREIT statt lang !!!
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Nordheide bei Hamburg
Fahrzeug: BMW E63 635D, Porsche 911 Turbo Cabrio, Porsche 944, Golf II , ehemals 3x E38, 2x E65/E66
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Man gönnt sich ja nicht allen ernstes einen F01 und
sichert den nur TK ab  .
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17.12.2010, 19:17
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#13
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Ich glaub bei Leasing ist VK sogar vorgeschrieben oder?
Aber kommt bei sowas nicht die Gebäudeversicherung auf?
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17.12.2010, 20:03
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von warp735
Aber kommt bei sowas nicht die Gebäudeversicherung auf?
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Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.
Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
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18.12.2010, 09:31
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#15
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von RS744
Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.
Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
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Diese Frage interessiert mich auch! Es geht ja auch um Personenschäden, denn im Gegensatz zu einem Autofahrer ist man ja gezwungen, ein Gebäude zu betreten bzw. zu verlassen.
Habe das hier gefunden, halte es aber für sehr spezifisch (= Köln):
Kaputte Heckscheibe durch Eisscholle,zahlt die Versicherung? - Yahoo! Clever
Allerdings liegt wohl nicht grundsätzlich die Haftung beim Hauseigentümer:
Dachlawine: Wer haftet für Schäden von Schnee und Eis an geparkten Autos? | Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline, Rechtsforum
Man findet übrigens zahlreiche Links, wenn man bei Googe "Eissscholle Dach Haftung" eingibt.
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18.12.2010, 09:39
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#16
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Kumpel von mir wurde letztes Jahr von einer Dachlawine sein Clio zerstört. Das komplette Dach war ca 30cm eingedrückt > Totalschaden.
Hat das aber anstandslos ersetzt bekommen. Dank Abwrackprämie hats gleich nen neuen Clio gegeben 
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18.12.2010, 09:44
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#17
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von warp735
Hat das aber anstandslos ersetzt bekommen.
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In Gegenden, wo grundsätzlich mit viel Schnee zu rechnen ist, ist die Anbringung eines Schneegitters unerlässlich. Fehlt dieses, haftet mit ziemlicher Sicherheit der Hausbesitzer bzw. dessen Gebäudeversicherung.
Anders sieht so ein Schaden aus, wenn er z.B. in Köln passiert. Wobei wir allerdings schon den zweiten "richtigen" Winter in Folge haben, die Argumentation, dass hier nicht mit Schnee zu rechnen sei, dürfte bald obsolet sein. Hier liegen im Moment knapp 20 Zentimeter - das letzte Mal dürfte das im Winter 1978/79 der Fall gewesen sein, allerdings hatten wir auch letztes Jahr einen langen Winter hier, nur mit etwas weniger Schnee.
Trotzdem möchte ich gerne wissen, wer haftet, wenn mir beim Verlassen eines Hauses eine Eisscholle auf den Kopf fällt - was ja nicht ganz ungefährlich ist! Das Ganze mit "höherer Gewalt" abzutun, erscheint mir zu einfach.
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18.12.2010, 10:18
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#18
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endlich peugeotlos
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: Amberg
Fahrzeug: VW Phaeton V6TDi, BMW 735i E32, Dacia Duster 1,6 Prestige, Alfa 159SW
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@TE: gehört das Bürogebäude Dir (also Deiner Firma) oder bist Du darin Mieter? Wenn es Dir selbst gehört, und Dir nicht grobe Fahrlässigkeit (Du hast die EIsscholle gesehen aber nicht vom Dach entfernt oder ähnliches) vorgeworfen werden kann, sollte da Deine Gebäuderversicherung aufkommen für den Schaden. Hätte ja auch ein Kunden- oder Mitarbeiter-Auto treffen könnenm oder noch schlimmer, einen Kunden oder Mitarbeiter direkt. Wenn Du Mieter in dem Bürogebäude bist, einfach mal versuchen, die Versicherung des Vermieters in die Pflicht zu nehmen. (wie gut dass wir ein Flachdach haben... ok, im letzten schneereichen Winter hat der Vermieter/Verwalter unseres Bürohauses das Dach mal leerschaufeln lassen. Das ist da dran natürlich wieder der Nachteil).
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18.12.2010, 18:26
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#19
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Gast
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Zitat:
Zitat von Abenteuerland
Letzte Woche passiert. Eine Eisplatte von unserem Bürogebäude traf meinen 7er. Reparaturkosten: ca. 6.000,- Euro
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Ist das die normale Verglasung gewesen oder Klimakomfortverglasung?
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18.12.2010, 18:45
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#20
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53 Jahre BMW-Fahrzeuge
Registriert seit: 24.10.2010
Ort: Märkischer Kreis
Fahrzeug: E38-740iA (05.99) E39-520 iA Touring (09.01) E30-320iA Cabrio (12.90) E21-318i Baur TC1 (04.82) Ford Puma (11/98)
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Zitat:
Zitat von bommelmann
Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
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Nein, für den Schaden muß der Hauseigentümer haften, bzw. dessen Versicherung.
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Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Winston Churchill)
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