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17.12.2010, 17:13
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#1
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
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17.12.2010, 18:46
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von bommelmann
Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
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Abzgl. SB, ja.
Bleibt dann nur noch der "kleine Restbetrag" von > 5.000€ Schaden. Wer trägt den?
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17.12.2010, 19:13
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#3
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!!! BREIT statt lang !!!
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Nordheide bei Hamburg
Fahrzeug: BMW E63 635D, Porsche 911 Turbo Cabrio, Porsche 944, Golf II , ehemals 3x E38, 2x E65/E66
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Man gönnt sich ja nicht allen ernstes einen F01 und
sichert den nur TK ab  .
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17.12.2010, 19:17
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#4
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Ich glaub bei Leasing ist VK sogar vorgeschrieben oder?
Aber kommt bei sowas nicht die Gebäudeversicherung auf?
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17.12.2010, 20:03
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von warp735
Aber kommt bei sowas nicht die Gebäudeversicherung auf?
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Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.
Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
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18.12.2010, 09:31
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#6
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von RS744
Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.
Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
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Diese Frage interessiert mich auch! Es geht ja auch um Personenschäden, denn im Gegensatz zu einem Autofahrer ist man ja gezwungen, ein Gebäude zu betreten bzw. zu verlassen.
Habe das hier gefunden, halte es aber für sehr spezifisch (= Köln):
Kaputte Heckscheibe durch Eisscholle,zahlt die Versicherung? - Yahoo! Clever
Allerdings liegt wohl nicht grundsätzlich die Haftung beim Hauseigentümer:
Dachlawine: Wer haftet für Schäden von Schnee und Eis an geparkten Autos? | Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline, Rechtsforum
Man findet übrigens zahlreiche Links, wenn man bei Googe "Eissscholle Dach Haftung" eingibt.
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18.12.2010, 09:39
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#7
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Kumpel von mir wurde letztes Jahr von einer Dachlawine sein Clio zerstört. Das komplette Dach war ca 30cm eingedrückt > Totalschaden.
Hat das aber anstandslos ersetzt bekommen. Dank Abwrackprämie hats gleich nen neuen Clio gegeben 
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18.12.2010, 18:45
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#8
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53 Jahre BMW-Fahrzeuge
Registriert seit: 24.10.2010
Ort: Märkischer Kreis
Fahrzeug: E38-740iA (05.99) E39-520 iA Touring (09.01) E30-320iA Cabrio (12.90) E21-318i Baur TC1 (04.82) Ford Puma (11/98)
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Zitat:
Zitat von bommelmann
Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
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Nein, für den Schaden muß der Hauseigentümer haften, bzw. dessen Versicherung.
__________________
14 Jahre Forum 24.10.2010 - 24.10.2024
53 Jahre BMW Fahrzeuge 05.07.1972 - 05.07.2025
Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Winston Churchill)
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20.12.2010, 23:36
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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In einem am Montag veröffentlichten Urteil (10 S 121/10, 10 S 135/10) kam das LG Detmold zu einer 50%-50% Entscheidung für einen Schaden am PKW durch eine Dachlawine aus dem Februar 2010.
Ein umsichtiger Autofahrer hätte sein Fz in dieser Situation nicht unter dem Dachüberhang abgestellt
vs.
der Hauseigentümer hätte den Parkplatz zwar nicht sperren müssen, aber zumindest Warnhinweise anbringen müssen.
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