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Alt 17.12.2010, 17:13   #1
bommelmann
Energieeffizienzklasse A
 
Benutzerbild von bommelmann
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
Standard

Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
bommelmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 18:46   #2
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von bommelmann Beitrag anzeigen
Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
Abzgl. SB, ja.
Bleibt dann nur noch der "kleine Restbetrag" von > 5.000€ Schaden. Wer trägt den?
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 19:13   #3
aerep
!!! BREIT statt lang !!!
 
Benutzerbild von aerep
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Nordheide bei Hamburg
Fahrzeug: BMW E63 635D, Porsche 911 Turbo Cabrio, Porsche 944, Golf II , ehemals 3x E38, 2x E65/E66
Standard

Man gönnt sich ja nicht allen ernstes einen F01 und
sichert den nur TK ab .
__________________
greetz

Alex
_______________________________________________

Bock auf'n Tattoo ?
Instagram: ae_ink2017 ---> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.instagram.com/ae_ink2017/?hl=de


aerep ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 19:17   #4
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Ich glaub bei Leasing ist VK sogar vorgeschrieben oder?

Aber kommt bei sowas nicht die Gebäudeversicherung auf?
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Solarspeicher mit 22% Rabatt
Code YRGJHSDTHILK
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 20:03   #5
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
Aber kommt bei sowas nicht die Gebäudeversicherung auf?
Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.

Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 09:31   #6
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.

Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
Diese Frage interessiert mich auch! Es geht ja auch um Personenschäden, denn im Gegensatz zu einem Autofahrer ist man ja gezwungen, ein Gebäude zu betreten bzw. zu verlassen.

Habe das hier gefunden, halte es aber für sehr spezifisch (= Köln):

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Kaputte Heckscheibe durch Eisscholle,zahlt die Versicherung? - Yahoo! Clever

Allerdings liegt wohl nicht grundsätzlich die Haftung beim Hauseigentümer:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Dachlawine: Wer haftet für Schäden von Schnee und Eis an geparkten Autos? | Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline, Rechtsforum

Man findet übrigens zahlreiche Links, wenn man bei Googe "Eissscholle Dach Haftung" eingibt.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 09:39   #7
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Kumpel von mir wurde letztes Jahr von einer Dachlawine sein Clio zerstört. Das komplette Dach war ca 30cm eingedrückt > Totalschaden.
Hat das aber anstandslos ersetzt bekommen. Dank Abwrackprämie hats gleich nen neuen Clio gegeben
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 18:45   #8
asc-730i
53 Jahre BMW-Fahrzeuge
 
Benutzerbild von asc-730i
 
Registriert seit: 24.10.2010
Ort: Märkischer Kreis
Fahrzeug: E38-740iA (05.99) E39-520 iA Touring (09.01) E30-320iA Cabrio (12.90) E21-318i Baur TC1 (04.82) Ford Puma (11/98)
Standard

Zitat:
Zitat von bommelmann Beitrag anzeigen
Scheibe, sowas ist ärgerlich. Das trägt doch komplett die Teilkasko, oder?
Nein, für den Schaden muß der Hauseigentümer haften, bzw. dessen Versicherung.
__________________
14 Jahre Forum 24.10.2010 - 24.10.2024
53 Jahre BMW Fahrzeuge 05.07.1972 - 05.07.2025

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Winston Churchill)

asc-730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2010, 23:36   #9
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
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Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

In einem am Montag veröffentlichten Urteil (10 S 121/10, 10 S 135/10) kam das LG Detmold zu einer 50%-50% Entscheidung für einen Schaden am PKW durch eine Dachlawine aus dem Februar 2010.

Ein umsichtiger Autofahrer hätte sein Fz in dieser Situation nicht unter dem Dachüberhang abgestellt
vs.
der Hauseigentümer hätte den Parkplatz zwar nicht sperren müssen, aber zumindest Warnhinweise anbringen müssen.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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