@ Highlander
das ist schon richtig, nur man hat das Problem des Nachweises.
Ein mündlicher Vertrag (auch wenn Du nur ein Brötchen kaufst, ist das ein Kaufvertrag!) ist genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag. Das wissen viele nicht. Den meisten Menschen ist das gar nicht bewußt, wieviele Verträge sie am Tage abschließen.
Vor dem Gesetz sind diese (von Ausnahmen abgesehen) absolut gleichwertig. Man hat nur das große Problem des Nachweises.
Hier ist man über den erteilten Umfang des Vertrages nicht einer Meinung.
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