Zitat:
Zitat von Heffernan187
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Fakt ist,-die reparatur war für den tüv nicht relevant,und wurde ohne meine einwilligung von der werkstatt trotzdem durchgeführt.
mfg christoph
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Christoph,
Meine Sicht aus Erfahrung: Richtig ist das bestimmt nicht was die gemacht haben. Das dumme ist nur dass Du nix schriftliches hast, die aber auch nicht. Wenn Du einen Anwalt hast den Du mal fragen kannst OHNE dass der gleich dein Portemonaie ausräumt würde ich das evtl. tun bevor ich mit denen spreche um halbwegs auf der Höhe zu sein - man kann hier viel fabulieren, aber der Anwalt kennt die Paragraphen. Sollte die Sache eskalieren bedenke dass vor Gericht recht gesprochen wird und nicht Gerechtigkeit geübt, und bei fast jedem Anwalt ein unsichtbares Schild mit der Aufschrift "Um keinen Preis einen Streit vermeiden" über der Tür hängt. Mit Gutachtern und Gerichtskosten etc. blabla bezahlst Du zwar evtl. nur die Hälfte, aber dafür das doppelte und dreifache an Gebühren. Also zu den Herren hin und eine Einigung versuchen, zumindest als ersten Weg. Es kann sehr gut sein dass die auch wissen das der Gang zum Gericht die schlechtere (teurere) Lösung ist.
Grüsse
Michael