Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Diese Aussage halte ich nun - mit Verlaub- für unqualifiziert.
In Hong Kong mag das so gang und gebe sein, aber hierzulande muss man einer Werkstatt schon nen Auftrag erteilen, bevor man abkassiert werden kann.
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sehe ich genau so... ein anruf hätte mir bzw der werkstatt alles erspart!!!
Natürlich geht es ums geld,wenn es eine rechung von 50€ gewesen wäre hätte ich die kohle bezahlt und gut wärs gewesen obwohl es trotzdem eine frechheit bleibt einfach am auto zu reparieren ohne einwilligung....-abgesehen davon das diese reparaturen nicht einmal von nöten gewesen wären für die plakette.
ich denke einfach man darf diese werkstätten nicht mit sowas durchkommen lassen 420€ sind (jedenfalls für mich) eine menge geld,und wenn ich dann noch höre das ist nunmal so du fährst halt ein 7er bmw,-dann könnte ich

kotz......
nur weil ich ein wagen fahre der vor 15 jahren mal 160000 DM gekostet hat,bin ich noch längst nicht reich,und muss meine kohle zum fenster rausschmeissen!!!
Fakt ist,-die reparatur war für den tüv nicht relevant,und wurde ohne meine einwilligung von der werkstatt trotzdem durchgeführt.
mfg christoph