Zitat:
Zitat von ratbaron
Also was steht dann da:
|
Der Argumentation folge ich eben auch - es erscheint ja auch recht schlüssig und logisch.
Es wird zwar eine Automatische LWR gefordert - steht ja nun auch eindeutig da.
Allerdings wird in keinem Wort erwähnt,
wie diese auszuführen ist.
Die einzige Spezifikation, die eben im Anhang verlangt wird, ist das einhalten bestimmter Grenzen.
Lt. Aussage von Stefano werden diese Grenzen mit automatischer Niveau vollkommen eingehalten. Das glaube ich ihm nun so.
An die Regelgeschwindigkeit wird kein Anspruch gestellt, die Messung erfolgt nur statisch bei bestimmten Ladungszuständen.
Über Sinn oder Unsinn im täglichen Verkehr darf man sich bei der Messmethode streiten. Das ist aber nicht relevant für eine Eintragung.
Dass Busse und LKW eben keine Ultraschall LWR haben ist Fakt.
Markus