Zitat:
Zitat von warp735
Aber sicher... Von einem Laien kann man nicht erwarten den Fehlerspeicher vorm Verkauf zu prüfen. Gibt es zig Urteile
Mag in den Bergen evtl anders sein 
|
Ja in der Schweiz ist es so, aber in Deutschland sollte das doch nicht anders sein. Wenn ein Autohändler über 50 Autos auf dem Hof stehen hat, kann der auch nicht von allen "nicht sehbaren Schäden" bescheid wissen. Wenn aber der Käufer nachweisen kann, das der "nicht sehbare Schaden" schon vor dem Kauf vorhanden war, dann haftet der Verkäufer. Das selbe gilt beim Privatverkauf. Es muss nur bewiesen werden können das der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden ist (der knifflige Teil wenn man erst Wochen später einen Schaden feststellt), dann reicht das. Beim Fall des TE sollte es klar sein das es schon vorher vorhanden war, da schon auf der ersten Fahrt Fehler auftauchten. Deswegen war meine Frage auch ob man sehen kann welches Datum im FS hinterlegt ist...