Auch wenn es mit der Zahlung lange dauert, müßten in dem Gerichtsverfahren die Zinsen miteingeklagt worden sein. Das sind zumindest 5% über Basiszins. Einen so hohen Zins kriegt man nicht, wenn man das Geld sofort bekommen hätte und es dann angelegt hätte. Insofern ist durch das Verstreichen der Zeit zumindest ein kleiner Zinsgewinn drin. Ist zumindest ein schwacher Trost.
Solltest Du ein Darlehen aufgenommen haben, können sogar die - evtl. höher als 5% über dem Basiszins liegenden - Darlehenszinsen eingeklagt werden.
Gruß Marks
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