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		|  27.08.2013, 11:54 | #51 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Haschra  Das ist richtig lieber Markus, hier will dir ja auch keiner ans Leder,aber in den letzten 5 Seiten steht alles drin was man zu diesem Thema wissen muß, mehr geht nicht.
 Thema: Elektrik Xenon nachrüsten beim E32 möglich?    Antwort: Ja
 StVZO- Grundlagen :  § 50  Absatz 10
 Viel Spaß beim einbauen.
 
 M f G
 |  Also was steht dann da:
 
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
 
[...]
 
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
 
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
 
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
 
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
 
ausgerüstet sein.
 
Die referenzierten Anhänge sind in erster Linie 76/756 EWG und deren Aktualisieren usw.
 
Wo _genau_ steht jetzt, dass eine elektrische Leuchtweitenregulierung erfordert wäre und/oder eine hydraulische Niveauregulierung, die den Anforderungen nach 50.1.8 und 50.1.10 entspricht nicht genüge ?
 
Gibt es dazu evtl. Entscheidungen bzw. Urteile? Ich habe leider keine gefunden.
  EUR-Lex - 31976L0756 - DE 
PS. Ab November 2014 komplett aufgehoben ? Wie ist das zu interpretieren? |  
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		|  27.08.2013, 11:56 | #52 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von CCH  @TE:
 Ich würde den Umbau auch nicht empfehlen, da der Aufwand schon erheblich ist und die Xenons vom e32 hoch gehandelt werden.
 
 Habe selbst beim e32 Xenon ab Werk (wurde 2001 von BMW von Bosch auf Hella umgerüstet) und derzeit das Problem, dass das linke Leuchtmittel ausgebrannt und Ersatz nicht so einfach zu finden ist. BMW kann das Leuchtmittel/Scheinwerfer (was auch immer) für die linke Seite nicht mehr liefern. Für die rechte Seite wäre es für über 1000,- zumindest noch lieferbar.
 
 Was man in der Bucht oder sonst für teuer Geld angeboten bekommt, hat in der Regel auch schon einige Betriebsstunden hinter sich...
 |  Von der Optik her sind die Scheinwerfer nur blauer und teurer. 
Einen großen Unterschied an der effektiven Helligkeitsausbeute konnte ich nicht feststellen. Trotz Reflektor, Linse und Streuscheiben in gutem, gereinigten Zustand. |  
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		|  27.08.2013, 11:58 | #53 |  
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					Zitat von John McClane  Und dann gibt's Menschen wie mich, die im Fachbereich Verkehrsrecht eine Dozentur haben und lehren. 
 Ganz einfach.
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Lexmaul  Ja, und wie   |  Ich schließe mich der Frage mal an. 
 
Wie kann der Polizist vor Ort nachweisen dass die Anlage nach 2000 eingebaut wurde. (Alle Motorteile sind gleich sauber). Es wäre sehr eigenartig, dass ich nachweisen muß dass es davor eingebaut wurde. ER behauptet dass es nicht so ist und ER muss es nachweisen. 
 
Auf Xenon umbauen ist nicht ideal. Der Problem sind die Ersatzteile. Warum sollte man sich ein System einbauen, welches nicht mehr unterstützt wird. 
 
Gab es nicht von VW baugleiche Xenonscheinwerfer? 
 
Gibt es Vergleichsbilder mit und ohne Xenon. Dabei meine ich welche bei denen man wirklich vergleichen kann. Also saubere DE-Scheinwerfer mit Nighbreaker oder Phillips X-tremeVision.
				__________________"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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		|  27.08.2013, 12:09 | #54 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von ratbaron  Also was steht dann da:
 |  Der Argumentation folge ich eben auch - es erscheint ja auch recht schlüssig und logisch.
 
Es wird zwar eine Automatische LWR gefordert - steht ja nun auch eindeutig da. 
Allerdings wird in keinem Wort erwähnt, wie diese auszuführen ist.
 
Die einzige Spezifikation, die eben im Anhang verlangt wird, ist das einhalten bestimmter Grenzen.  
Lt. Aussage von Stefano werden diese Grenzen mit automatischer Niveau vollkommen eingehalten. Das glaube ich ihm nun so. 
An die Regelgeschwindigkeit wird kein Anspruch gestellt, die Messung erfolgt nur statisch bei bestimmten Ladungszuständen. 
Über Sinn oder Unsinn im täglichen Verkehr darf man sich bei der Messmethode streiten. Das ist aber nicht relevant für eine Eintragung. 
Dass Busse und LKW eben keine Ultraschall LWR haben ist Fakt. 
 
Markus |  
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		|  27.08.2013, 12:11 | #55 |  
	| Engine Bay - Diving Co. 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Setech  Ich schließe mich der Frage mal an. 
 ...[]...
 
 Gibt es Vergleichsbilder mit und ohne Xenon. Dabei meine ich welche bei denen man wirklich vergleichen kann. Also saubere DE-Scheinwerfer mit Nighbreaker oder Phillips X-tremeVision.
 |  Ich mich auch, wahrscheinlich Bestimmung Einbaudatum per Definition vor Ort...    
Die einzigen Vergleichsbilder, die ich kenne, sind diese:   BMW 750iL (E 32) von Wolf Ganssauge (www.7er.com) 
Da geht aber kein Hersteller draus hervor...
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				Gruß 
Andreas
 
   InEfficientDynamics  Leider Geil
1 "Fuffis haben keine Besitzer, höchstens bedienstetes Personal!"
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		|  27.08.2013, 12:15 | #56 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Markus525iT  Dass Busse und LKW eben keine Ultraschall LWR haben ist Fakt. 
 Markus
 |  Ultraschall nicht aber stellmotoren im scheinwerfer und gemessen wirds an der hinterachse bzw. Bei voll luftgefederten an beiden achsen (wie auch beim e38) |  
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		|  27.08.2013, 12:20 | #57 |  
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				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von ratbaron  ... 
Die referenzierten Anhänge sind in erster Linie 76/756 EWG und deren Aktualisieren usw.
 
Wo _genau_ steht jetzt, dass eine elektrische Leuchtweitenregulierung erfordert wäre und/oder eine hydraulische Niveauregulierung, die den Anforderungen nach 50.1.8 und 50.1.10 entspricht nicht genüge ?
 
Gibt es dazu evtl. Entscheidungen bzw. Urteile? Ich habe leider keine gefunden.
  EUR-Lex - 31976L0756 - DE 
PS. Ab November 2014 komplett aufgehoben ? Wie ist das zu interpretieren? |  
na das ist ja ein "ausführlicher" Text .......
 
eindrucksvoll ......
 
da muss man nicht lernen zu lesen, was drin steht - sondern man muss erst lernen - das nicht so wichtige NICHT zu LESEN....
 
verkehrte Welt irgendwie ....
 
aber da führt kein Weg dran vorbei ....
 
in welcher Zeile hast du das denn gelesen mit dem 2014 ?
 
beeindruckte Grüße 
peter
				__________________Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
 
 
 
 20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
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		|  27.08.2013, 12:24 | #58 |  
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von peterpaul  na das ist ja ein "ausführlicher" Text .......
 eindrucksvoll ......
 
 da muss man nicht lernen zu lesen, was drin steht - sondern man muss er st lernen - das nicht so wichtige NICHT zu LESEN....
 
 verkehrte Welt irgendwie ....
 
 aber da führt kein Weg dran vorbei ....
 
 in welcher Zeile hast du das denn gelesen mit dem 2014 ?
 
 beeindruckte Grüße
 peter
 |  Kann auch sein das heisst nur dass sich bis 2014 was tun muss    Bin kein Spezialist auf dem Gebiet !
 
des Dokuments: 27/07/1976  
der Zustellung: 30/07/1976  
des Inkrafttretens: 30/07/1976; Inkrafttreten Datum der Zustellung  
Ende der Gültigkeit: 31/10/2014; Aufgehoben durch 32009R0661  
der Umsetzung: 01/07/1977; Siehe Art 6 
 
661/2009
  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01:0024:DE:PDF |  
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		|  27.08.2013, 12:38 | #59 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Omicron_Delta  alles in allem hat mich das gut 4 Stellig gekostet die Nachrüstung und Eintragung. Kann ich keinem empfehlen.  |  Alleine das reicht mir schon um mich von dem Thema zu verabschieden. Ich begreife diesen Hype um das Xenon nachgerüste e nicht.     
"Weils gut ausschaut"
 
das wird warscheinlich das einzige sein, was die Prollis alle interessiert. Am besten dann noch mit 8.000k oder mehr das es schon richtig blau ist, wie es auch kein Hersteller Serie verbaut.
 
Wems ums Licht geht, einfach mal die Scheinis raus und sauber machen oder gleich neue (keine China Ware) kaufen sammt neuen Leuchtmittel und schon hat man auch wieder gutes Licht!
				__________________   
MFG 
Hannes
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		|  27.08.2013, 17:49 | #60 |  
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 Wie schaut es mit den Motorraedern mit Xenon ab Werk aus? |  
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