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Alt 06.07.2012, 00:31   #1
The Stig
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Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard Odyssee einer Rechnungsstellung

Hallo Freunde der gepflegten Fortbewegung,

ich muss Euch heute mal an einer Geschichte teilhaben lassen, die sich bei mir nunmehr schon seit über einem Jahr hinzieht:

Ein bekanntes BMW Autohaus aus Ulm (nicht Reisacher), nennen wir es mal H+H hat am 12.05.2011 an meinem 750er einige Wartungsarbeiten auf Garantie durchgeführt.
Bis auf dass mir danach die untere Motorabdeckung bei 220 km/h auf der Autobahn weggeflogen ist (zum Glück war keiner dicht hinter mir, schon gar kein Motorradfahrer), die auch kostenlos ersetzt wurde, war die Arbeitsleistung an sich OK (wenn man sowas überhaupt noch als OK durchgehen lassen darf).

Nun wollte H+H natürlich auch Geld für seine Arbeit haben (was im allgemeinen ja üblich ist, und auch von mir befürwortet wird).

Der Rechnungsbetrag der Rechnung, die rund 4 Wochen später bei mir im Briefkasten lag lautete 754,77 EUR (nicht übel für Garantiearbeiten bei denen ich zu 10% am Material beteiligt bin , es wurden definitiv keine Teile im Wert von 7.547,40 EUR ausgetauscht, auch keine Öle oder nicht gedeckten Materialien in diesem Wert verbaut).

Ich bin also persönlich mit der Rechnung in der Hand zu H+H gegangen, und habe gegen die Rechnung Einspruch erhoben und um Korrektur gebeten.
Mir wurde eine Überprüfung derselben zugesagt.

Ich bin dann bei 30 Grad im Schatten in meinen Wagen gestiegen und wieder nach Hause gefahren.

Eines schönen Morgens im Dezember 2011 (deutlich kälter ) öffne ich meinen Briefkasten und was sehe ich?
Ein Schreiben von H+H....gespannt geöffnet.

Es war (oh Wunder) eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag in Höhe von 416,49 EUR, also nun eine noch offene Gesamtsumme von 338,28 EUR.

Freundlich wie ich bin, habe ich gleich mal bei H+H angerufen, und mich für die Gutschrift bedankt und zur schnellen Überweisung um eine korrigierte Rechnung gebeten.

Was dann kam (OK, kann ja wieder ein halbes Jahr dauern) war: Nichts....
Allerdings hat letzte Woche wohl das Autohaus H+H bemerkt, dass das obligatorische halbe Jahr mal wieder um ist (Ihr wisst, 30 Grad und so...), und übersandte mir von der ach so fähigen Buchhaltung eine "letzte Mahnung" über die noch offene Summe (genau, die zu der ich noch immer keine Rechnung habe) in Höhe von 338,28 EUR.
Man würde die Sache sonst 3 Tage später zun Inkasso bla bla bla....

Ich habe natürlich nach 4 Tagen (bei 30 Grad hetze ich nicht so gerne) die offene Summe im guten Glauben überwiesen (fehlende Rechnung bla...).

Heute mache ich meinen Postkasten auf, und siehe da, was liegt denn da drin?
Ein Schreiben von einer Gewerbeschutz GmbH Ulm (ein Schelm, der vorm Öffnen des Briefes böses denkt ).

Selbstvertändlich bewahrheitete sich meine Vermutung (sonst will ja auch keiner Geld ohne Rechnungen von mir ): Es war die Forderung des Autohauses H+H.

Ich habe dann mal aufmerksam das Schreiben gelesen, und erfolglos die Forderungssumme in Höhe von (Ihr wisst schon) 338,28 EUR gesucht.

OK, nun werdet Ihr denken: Klar, was ein Dussel, der Betrag ist mit jetzt angefallenen Zusatzkosten ja inzwischen auch sicher mindestens bei 450,- EUR.
-Falsch-
Der geforderte Betrag incl. Auslagen, RA Gebühren usw. lag nun bei: (Trommelwirbel) 1.358,78 EUR ... (Hauptforderung des Gläubigers 1.171,26 EUR)

Erster Gedanke: Na das wird ja lustig....

Zunächst brachte mir aufmerksames Lesen nicht die Erleuchtung, die mich zu diesem Betrag führte.

Dann noch mal die Forderungsaufstellung gelesen:
2 Rechnungen, die Erste zu 754,77 EUR, die Zweite zu 416,49 EUR, macht zusammen 1.171,26 EUR plus Gebührengeraffel.....

Da hat diese total unfähige Buchhaltung des Autohauses H+H doch tatsächlich die Gutschrift zur ersten Rechnung als Forderung obendrauf gepackt!!! Wie blöd kann man sein???

Da ich gerade in Schreiblaune bin (Ihr merkt schon....), habe ich nun das (so glaube ich) zynischste und arroganteste Schreiben an diesen "Rechtsbeistand" geschickt, dass mir im Laufe meiner Karriere aus der Tastatur gepurzelt ist (zumal sein Schreiben nicht gerade sehr höflich war).

Ich bin gespannt, ob der sich noch mal traut, mir zu schreiben...

Aber die Moral von der Geschichte: Prüft echt immer genauestens Eure Rechnungen, insbesondere aber auch Zahlungen die von Euch eingefordert werden, zu denen Ihr keine Rechnungen erhalten habt.

Ruck zuck sind nämlich so mal eben 1.000,- EUR beim Teufel, um die Ihr betrogen wurdet, wenn sowas nicht gleich auffällt.

Hätte der nette Herr von der Gewerbeschutz GmbH allerdings selber auch seinen Job nur annähernd besser beherrscht als die Buchhaltung des Autohauses H+H, hätte ihm der Fehler auch selber auffallen müssen.

Hilfe, ich bin echt umgeben von Pappnasen!

Schöne Nacht Euch noch allen, das musste ich jetzt mal los werden....

Viele Grüße vom Stig!
__________________
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The Stig ist offline  
Alt 06.07.2012, 07:23   #2
AlexH
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Registriert seit: 14.10.2005
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Standard

Servus,

nach dem Hergang im Vorfeld war irgendwie klar, daß da zum Schluss der große Knoten und totales Chaos kommen musste. Blöderweise hast Du halt ohne korrekte Rechnung überwiesen. Noch mehr Durcheinander. Aber ich denke die Sache wird sich lösen.

Gruß
AlexH ist offline  
Alt 06.07.2012, 08:07   #3
Andimp3
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Also das mit dem Inkasso ist grenzwertig.

Aber: soweit ich das bis entnehmen kann hast Du eine Rechnung erhalten in der Arbeiten/Material aufgeführt waren was nicht auf Deine Kappe geht. Das hast Du reklamiert und man hat Dir eine Gutschrift über den zuviel berechneten Betrag erteilt. Wozu brauchst Du denn nun bitteschön eine korrigierte Rechnung ? Buchhalterisch brauchst Du sie jedenfalls nicht !?

Rechtlich gesehen (von Kundenbindung usw wollen wir jetzt nicht sprechen) hätte man Dich übrigens gar nicht mehr mahnen müssen. Hat man aber gemacht und Du hast die Frist verstreichen lassen. Da Du am Tag nach Fristablauf überwiesen hast, und es auch noch 1-2 Tage gedauert haben wird bis das Geld dem Konto des Autohauses gut geschrieben wurde, warst Du auf jeden Fall im Verzug. Wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassobüros Deine Zahlung noch nicht bei Deinem Gläubiger eingegangen war wirst Du dementsprechend die Inkassokosten im Wege des Verzugsschadens ersetzen müssen. Allerdings müsste das Inkassobüro vermutlich die Kosten neu (niedriger Berechnen) da dir zu Grunde liegende Forderungshöhe falsch berechnet wurde.

Praktisch würde ich mir den Papierwurst schnappen, mal zu dem Autohaus düsen, dass persönliche Gespräch mit deren Geschäftsführer suchen und ihn mal fragen ob die noch alle Latten am Zaun haben. Vermutlich werden die dann nicht auf den Ersatz des Verzugsschadens bestehen

Geändert von Andimp3 (06.07.2012 um 08:18 Uhr).
Andimp3 ist offline  
Alt 06.07.2012, 08:13   #4
The Stig
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Ganz einfach:

Irgendwas wurde gutgeschrieben, aber ich kann nicht nachvollziehen, was.
Somit kann ich die Korrektur nicht nachvollziehen, da die Gutschrift pauschal gegeben wurde, ohne Auflistung der betroffenen Positionen.
Also im Grunde habe ich nun eine Rechnung gezahlt, von der ich im Grunde immer noch nicht weiß, wofür.
Daher meine Bitte um Zusendung der korrigierten Rechnung. Alternativ hätte es auch eine aufgeschlüsselte Gutschrift getan.
The Stig ist offline  
Alt 06.07.2012, 08:18   #5
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Mich wundert es immer wieder, dass a) Buchhaltungsabteilungen dermaßen unfähig sind und vor allem auch die Rechtsgrundlage bzgl. Rechnungsinhalt und auch Fristen und Reihenfolgen im Mahnungsweg nicht ansatzweise beherrschen; b) das juristische Kollegen ohne Sachverhaltsprüfung Schreiben raushauen die keinerlei Rechtsgrundlage haben.

Berichte wie es weiter geht!

Grüße Philipp
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"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

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JPM ist offline  
Alt 06.07.2012, 08:24   #6
warp735
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Versteh ich auch nicht... Hatte vor kurzem (auch BMW) genau den gleichen Fall. Hab halt die Gutschrift abgezogen und gut ist
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Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Solarspeicher mit 22% Rabatt
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warp735 ist offline  
Alt 06.07.2012, 08:29   #7
The Stig
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Ich bin mit einem Jahr Verspätung betreffs einer Summe in Verzug gesetzt worden, deren Entstehungsweise mir nach wie vor unbekannt ist.

Ich kann ganz genau sagen, was ich mache:
Mein Schreiben an den Inkassomenschen absetzen, und wenn da noch was kommt, nehme ich Bearbeitungskosten und reiche es dann direkt an meinen Anwalt weiter.

Ich habe besseres zu tun, als einem unfähigen Autohaus die Buchhaltung zu machen.
Zumindest nicht für gratis.
The Stig ist offline  
Alt 06.07.2012, 08:30   #8
Andimp3
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Premium Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von The Stig Beitrag anzeigen
Irgendwas wurde gutgeschrieben, aber ich kann nicht nachvollziehen, was.
Ok - wenn man auf die Prüffähigkeit der Rechnung abstellt, dann ist das ne andere Sache. Dann hätte ich aber gar nicht bezahlt und nach Erhalt der Gutschrift dem Autohaus mitgeteilt, dass Dir nach wie vor keine prüffähige Rechnung vorliegt und Du so lange nicht bezahlst bis Dir eine solche vorliegt.

Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Mich wundert es immer wieder, dass a) Buchhaltungsabteilungen dermaßen unfähig sind und vor allem auch die Rechtsgrundlage bzgl. Rechnungsinhalt und auch Fristen und Reihenfolgen im Mahnungsweg nicht ansatzweise beherrschen; b) das juristische Kollegen ohne Sachverhaltsprüfung Schreiben raushauen die keinerlei Rechtsgrundlage haben.
Ach komm.. wenn Dir ein Mandant 2 Rechnungen übergibt deren Fälligkeit in der Vergangenheit liegt und Dir sagt dass die noch nicht bezahlt wurden und Du da bitte tätig werden sollst... was machst Du dann ? Da zückst den Vollmachtszettel und legst los

Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
Versteh ich auch nicht... Hatte vor kurzem (auch BMW) genau den gleichen Fall. Hab halt die Gutschrift abgezogen und gut ist
Na, wie sich das jetzt darstellt weiss er noch immer nicht im Detail wofür genau er die 338 Euronen bezahlt hat... wenn dies nicht prüfbar anhand der Rechnung + Gutschrift ist frage ich mich allerdings warum er überhaupt etwas bezahlt hat.
Andimp3 ist offline  
Alt 06.07.2012, 08:35   #9
The Stig
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Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
Versteh ich auch nicht... Hatte vor kurzem (auch BMW) genau den gleichen Fall. Hab halt die Gutschrift abgezogen und gut ist
Mache ich normal auch immer so.
Hier in diesem Falle nicht, weil von dem Laden noch NIE eine Rechnung gestimmt hat.
Ich muss bei dene IMMER genauestens prüfen was die berechnen, weil entwederl Leistungen berechnet, aber nicht ausgeführt wurden oder eben Sachen berechnet wurden, die nicht beauftragt waren.

Ich fahre seit über 20 Jahren BMW, so eine unfähige Buchhaltung hab ich noch nirgends erlebt (man beachte die Gutschrift betraf weit über die Hälfte der Rechnung).

Von da her geht hier leider "überweisen und gut is" nicht.

@Andi
Genau das habe ich gemacht, ich habe eine prüffähige Rechnung angefordert, aber nie bekommen.
Und ich habe wirklich schon zu viel Zeit in diese Sache reingesteckt.

Bezahlt habe ich nun, weil die Summe an sich in der Höhe vom Grundsatz her an sich OK ist und ich das Ding einfach erledigt wissen wollte.
Trotzdem weiß ich immer noch nicht, welche Leistungen ich nun bezahlt habe und was genau gutgeschrieben wurde.
Die Rechnung hätte auch genausogut 390,- EUR sein können oder 290,- EUR sein können...und ich zahle ungern Leistungen, die ich nicht bekommen habe (möglicherweise).
Es sollte doch kein Problem sein, dass ein Autohaus eine nachvollziehbare korrekte Rechnung ausstellt.
Ansonsten müssen die sich eben eine fähige Buchhaltung zulegen, Andere schaffen das doch auch!

Hingegangen bin ich bisher nur immer wieder, weil (bis auf die Nummer mit der Motorabdeckung) die Arbeit der Mechaniker an sich immer in Ordnung war, und der Chef eigentlich auch ein Guter und Netter ist.
Trotzdem sollte er seinen Laden in den Griff bekommen, denn ich bin ganz sicher aufgrund der Häufungen der falschen Berechnungen alleine bei mir nicht der Einzige, der diese Probleme mit diesem Laden hat.

Bei BMW sind die übrigens letztes Jahr rausgeflogen, nun also nur noch ein BMW-Servicebetrieb.
Sonst hätte ich mich schon längst in MUC beschwert.

Geändert von The Stig (06.07.2012 um 08:54 Uhr).
The Stig ist offline  
Alt 06.07.2012, 09:28   #10
JPM
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Ach komm.. wenn Dir ein Mandant 2 Rechnungen übergibt deren Fälligkeit in der Vergangenheit liegt und Dir sagt dass die noch nicht bezahlt wurden und Du da bitte tätig werden sollst... was machst Du dann ? Da zückst den Vollmachtszettel und legst los
Sicherlich macht das ein Großteil so, aber grundsätzlich erst den Sachverhalt prüfen und den Gang Rechnung - Erinnerung - Mahnung, Fristen mit denen der Schuldner in Verzug geraten ist, etc.

Die Rechnung dient lediglich zur Fristbestimmung für die folgenden Ansprüche des Verzugs - die hier bei Axel eingetreten sein sollen/ sind.

Da die Forderung angepasst wurde/ geändert wurde - hätte das BMW AH hier aber auch eine neue Rechnung ausstellen müssen mit dem Vermerkt der Gutschrift etc.

Weiterhin ist die letzte Frist mit Inkasso-Drohung von 3 Tagen viel zu kurz, da eine Bankanweisung schon min. 2-3 Tage braucht je nach Bank.

Ich persönlich hätte die ca. 370Euro einfach überwiesen mit Angabe der Kundennummer und fertig; glaube aber, dass die Sache nun im Sande verläuft.

Im Grunde muss man heutzutage aber immer damit rechnen an erster Stelle egal wo über den Tisch gezogen zu werden. Ein Opa mit einem 750i hätte ohne groß nachzudenken überwiesen und das AH wäre mit der erhöhten Rechnung und dem erstatteten Garantiebetrag durch die Garantieversicherung doppelt befriedigt worden.

Grüße Philipp
JPM ist offline  
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