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Alt 23.03.2007, 22:35   #6
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

Standard

Der scheint sich in der Tat vertippt zu haben, denn die Rückleuchten hat er nochmal drin, hier aber für 105,50 Euro pro Satz im Sofortkauf:



Die Sache könnte zwiespältig sein, denn er könnte sich in der Tat auf einen Irrtum berufen. Was es damit auf sich hat, können Dir sicherlich die Herren Rechtsanwälte hier im Forum besser erklären.

Es gibt einschlägige Urteile:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.ra-kotz.de/internetauktion22.htm

Basierend auf:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

und

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://dejure.org/gesetze/BGB/142.html

In einem ebay-Forum bin ich über einen Fall gestolpert, in denen ein Käufer gezielt nach solchen Auktionen sucht und den Verkäufern anschließend die Hölle heißt macht:



Na ja, ich wünsche Dir viel Glück und sag Bescheid, was aus der Sache geworden ist. Den Rechtsweg würde ich aber nicht unbedingt beschreiten wollen und vielleicht kannst Du Dich so in irgendeiner Form mit dem Verkäufer einigen.

Gruß, Claus
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