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22.02.2005, 13:01
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
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Unfallschaden geltend machen
Hallo an unsere Experten,
meinem Dad ist jemand ins Parkende Auto gerauscht. Da ich seit langem keinen Unfallschaden abgewickelt habe, weiß ich nicht, ob sich in den Jahren
was geändert hat. Ist kein Totalschaden.
Wollte nach Gutachten abrechnen.
Gruß und Dank
Lex
__________________
"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg
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22.02.2005, 13:56
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#2
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Gast
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Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis werden 16 % MwST abgezogen. Ansonsten vollkommen unproblematisch.
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22.02.2005, 14:40
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
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aha, dann hat sich das geändert. Wie es nach wiederherrstellung des Fahrzeugs aus ? oder ist generell bei Abrechnung laut Gutachten die Mwst.
abzuziehen ?
Gruß Lex
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22.02.2005, 14:49
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#4
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Gast
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Wenn ich es richtig im Kopf habe: Die bei der Unfallregulierung zu beachtenden Rechtsvorschriften wurden durch das in 2002 verabschiedete „zweite Gesetz zur Änderung schadendersatzrechtlicher Vorschriften“ in mehrfacher Hinsicht geändert.
Insbesondere kann nach der neuen Rechtslage im Rahmen des Schadensersatzanspruchs die Erstattung eines Umsatzsteuerbetrages nur noch dann verlangt werden, wenn die Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist, § 249 Absatz 2 BGB.
Das bedeutet, dass bei der Abrechung eines Unfallschadens auf Gutachtenbasis die Umsatzsteuer nicht ersetzt verlangt werden kann weil sie tatsächlich nicht anfällt.
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22.02.2005, 15:01
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
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yo.....Danke
Gruß Lex
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22.02.2005, 15:13
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#6
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(Oxford-)Green Devil
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: 740i (e38)
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richtig, und einen leihwagen gibts auch nicht
war auch meine überlegung als einer hinten angeklopft hat.
beim kostenvoranschlag von 2000€ hätte es sich nicht gelohnt.
gruss
thomas
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22.02.2005, 18:49
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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@Combat:
Man kann aber den Nutzungsausfall geltend machen, wenn man an Hand von Fotos (die der Gutachter/Werkstatt ja machen kann) die Reparatur nachweist.
Dann gibts Gutachtenpreis minus 16% Mwst plus Nutzungsausfall
Habe ich schon zweimal praktiziert... 
__________________
Gruß,
Rudi
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22.02.2005, 19:06
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
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Zitat:
Zitat von rednose
@Combat:
Man kann aber den Nutzungsausfall geltend machen, wenn man an Hand von Fotos (die der Gutachter/Werkstatt ja machen kann) die Reparatur nachweist.
Dann gibts Gutachtenpreis minus 16% Mwst plus Nutzungsausfall
Habe ich schon zweimal praktiziert... 
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Hatte ich auch vor, nach der Instandsetzung Foto's vom Auto zu machen,
um dann den Nutzungsausfall geltend zu machen. Ich denke werden sich wieder ziemlich anstellen ( keine Sorge Versicherung) aber da werden sie nicht mit duchkommen 
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