Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Nach kva abrechnen.
Hatte gerade nen Rückruf von der Versicherung, und es scheint dass wir uns auf ne neue Bewertung des Schadens einigen.
Der Sachbearbeiter ist nun selber davon überzeugt, dass der Schaden für das Kleingeld nicht fachgerecht zu beheben ist.
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dann denke ich, ist ne sanfte gangart wohl der bessere weg. die versicherer verweisen gern im rahmen der schadenminderungspflicht auf freie werkstätten. wenn du beim freundlichen rep. läßt und reichst die rechnung ein, gibt es deshalb aber keinen streß.
willst du(so wie du) nach kva abrechnen, gibt es keine mwst, keine bmw-stundensätze, sondern durchschnitt, und keine ausfallkosten erstattet. du kannst lediglich ne kostenpauschale von 30 euro dranhängen, für deine "auslagen".
also versuch dich freundlich zu einigen, bringt hier wahrscheinlich mehr....
falls der sachbearbeiter wenig entgegenkommen zeigt, es gibt, wie in jedem unternehmen, gruppen, und abteilungsleiter...und wenn dann nichts mehr geht, bleibt es wohl ne sache für deine rechtsschutzversicherung....(die im übrigen jeder wenigstens für den bereich (straßen-

)verkehr haben sollte...lg danny