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02.01.2007, 12:50
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#1
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Hab ich auch alles...
Aber ich werde es wohl nicht brauchen, meine freundliche aber bestimmte Gangart hat ihn anscheinend überzeugt.
Er meinte zumindest, er sei da eindeutig auf meiner Seite.
Schaun mer mal, wie eine uns bekannte Person immer so schön sagt.... 
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02.01.2007, 13:38
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Aha !
Allerdings wären 157 € Beschiss... 
Schadensminderungspflicht kann ja nun nicht bedeuten, daß man auf dem Großteil des Schadens sitzenbleibt !
Aber nach deinem Update klingt es ja nun schon besser, so daß Hoffnung auf eine gütliche Einigung besteht... bin mal gespannt !
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Gruß,
Rudi
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02.01.2007, 13:55
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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darum ging es nicht primär
Zitat:
Zitat von rednose
Aha !
Allerdings wären 157 € Beschiss... 
Schadensminderungspflicht kann ja nun nicht bedeuten, daß man auf dem Großteil des Schadens sitzenbleibt !
Aber nach deinem Update klingt es ja nun schon besser, so daß Hoffnung auf eine gütliche Einigung besteht... bin mal gespannt !
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157europäer....darum ging es nicht primär...deshalb schrob ich ja, daß die rechnung des freundlichen auch akzeptiert werden würde....(das kann bei bescheidenen vollkaskoversichereren aber gaaaanz anders abgehen...schaut in eure bedingungen, falls sich der begriff "werkstattbindung des vr" verbirgt...glückwunsch!)
und ich gebe dir recht, schadenminderung heißt, den schaden so zu behandeln, daß er auf das "nötige" reduziert wird...heißt aber nicht, daß du ne bescheidene reparatur durchführen lassen mußt...recht muß schon recht bleiben, u. das bedeutet "wiedergutmachung" (ggf unter anrechnung von vorteilen ...etc neue lackierung usw...müßig, drüber zu debattieren...hat auch nicht immer was mit menschlichem sachverstand zu tun....lies mal nen paar rechtsprechungen dazu, und du verlierst den glauben an unser rechtssystem....die anwälte in unseren foren werden es nickend bestätigen...oder?) 
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"...so nen 7er ist doch auch nur nen Mensch!"
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02.01.2007, 14:45
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Hey Danny,
mein Posting war keine Anspielung auf dein Statement ! Ich fand halt die Auslegung des Terminus "Schadensminderungspflicht" durch die Versicherung etwas fragwürdig, wenn die tatsächlich nur 157 € erstatten wollen !
Das war schon in Ordnung was du geschrieben hast, nix für ungut !
Gruß,
Rudi
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02.01.2007, 14:57
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#5
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plötzlich -Diesel
Registriert seit: 29.08.2002
Ort: Dreieich
Fahrzeug: 530dA (E-61-12/2005)
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Kva
Hi,
habe 2005 ebenfalls einen Heckschaden gehabt. Bei mir war es ein Corsa.
Habe nicht einmal was am Blech gehabt. Jedoch wurden folgende Komponenten neu gemacht : rechter Pralldämpfer Heckschürze ichl. Lackierung und 2 neue PDC Sensoren. KVA lautete über ca. 1700 €. Somit sind Deine 157 € wirklich nur eine Anzahlung. Wenn Du mit dem Gutachten nicht zufrieden bist, hast Du das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ebenfalls würde ich einfach mal einen Brief an die Gesellschaft schreiben, wo Du beläufig kurz von Deinem Anwalt sprichst. Wirkt bei den meisten Gesellschaften Wunder.
Viele Grüße aus Dreieich
dukemm
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02.01.2007, 15:08
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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Vorsicht!
Zitat:
Zitat von dukemm
Hi,
Wenn Du mit dem Gutachten nicht zufrieden bist, hast Du das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ebenfalls würde ich einfach mal einen Brief an die Gesellschaft schreiben, wo Du beläufig kurz von Deinem Anwalt sprichst. Wirkt bei den meisten Gesellschaften Wunder.
Viele Grüße aus Dreieich
dukemm
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Entschuldige, aber das ist QUARK!!!!....ein Recht auf einen Gutachter gibt es so nicht!....jedenfalls nicht ohne Kostenrisiko!...ein Gutachten hat maßgeblich die Aussage der Reparaturwürdigkeit zu treffen. (natürlich dann mit genauen Angaben über Schadenhöhe usw.) Machst Du ein Gutachten, welches nicht erforderlich war, und welches vom VR als wirtschaftlich unnötig angesehen wird, bezahlst Du das gaaaanz allein!....das beiläufige Erwähnen des Anwaltes kann ja jeder für sich entscheiden. Ich lebe da nach der Auffassung, was ich ankündige, ziehe ich auch durch....also entweder freundliche Anfrage, oder gleich Anwalt....aber das kann ja jeder für sich tun, wie er mag...jedenfalls das mit dem Gutachter ist (sorry) QUARK..
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02.01.2007, 15:32
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#7
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Yep, einfach ein Gutachter geht mal sehr sicher auf meine eigene Kappe, da der Schaden unter der von der Versicherung als dafür notwendigen Schadenssumme liegt.
Ich kann aber sehr wohl einen KVA von einer unabhängigen und von mir ausgewählten Werkstatt zugrundelegen.
Und genau das wird nun passieren.
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02.01.2007, 15:03
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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hab ich gar nicht so pers. genommen
Zitat:
Zitat von rednose
Hey Danny,
mein Posting war keine Anspielung auf dein Statement ! Ich fand halt die Auslegung des Terminus "Schadensminderungspflicht" durch die Versicherung etwas fragwürdig, wenn die tatsächlich nur 157 € erstatten wollen !
Das war schon in Ordnung was du geschrieben hast, nix für ungut !
Gruß,
Rudi
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 ne,ne,hab ich gar nicht so pers. genommen....war mir nur wichtig, es richtig zu stellen, was ich meinte, da sicher viele, die noch keinen unfall o.dgl. hatten, hier völlig neues hören....die 157 eumel find ich auch sehr stark unter preis, wenn an der stoßstange was zu tun ist,..bei meinem omega hat vorne "nur" lackieren schon netto 200 überschritten....ansonsten, gilt schon, was geschrieben..lg danny
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02.01.2007, 15:41
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#9
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† 01.03.2020
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
...meine freundliche aber bestimmte Gangart hat ihn anscheinend überzeugt.
Er meinte zumindest, er sei da eindeutig auf meiner Seite.
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Gut gelacht...
Rhetorik-Schulung für Versicherungsmitarbeiter Lektion 1:
Dem Kunden immer sagen, "man sei da eindeutig auf seiner Seite"
Die Floskel ist fast noch besser als der Scherz mit den 157,- Euro für ne Stoßfänger-Reparatur. Netter Versuch Deiner Versicherung jedenfalls...
Ich denke Du wirst Probleme haben, der Versicherung die tatsächlich enormen Kosten aufzuzeigen, so dass diese eine solche Summe an Dich auszahlt.
Einfacher, wenn auch weniger lukrativ für Dich, wäre es, wenn Du die Schadensregulierung direkt zwischen Werkstatt und Versicherung laufen lässt.
Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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02.01.2007, 15:52
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#10
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Jippie
Gut gelacht...
Rhetorik-Schulung für Versicherungsmitarbeiter Lektion 1:
Dem Kunden immer sagen, "man sei da eindeutig auf seiner Seite"
Die Floskel ist fast noch besser als der Scherz mit den 157,- Euro für ne Stoßfänger-Reparatur. Netter Versuch Deiner Versicherung jedenfalls...
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Ist nicht so, dass ich die rhetorischen Floskeln da nicht kenne.
Trotzdem werde ich mir das nun mal ansehen, und ggf. dem Anwalt übergeben.
Und das ist keine rhetorische Floskel.
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