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BMW 7er, Modell E38
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Alt 20.04.2012, 12:55   #1
franzl680
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.04.2012
Ort: Wiedenzhausen
Fahrzeug: E38-735i (11.98), E30-M3 (09.88), E31-850CiA (03.96), E60-525d (05.08)
Standard GTÜ bemängelt LWR und Niveauregelung bei Scheinwerfern

Hallo werte Forums-Kollegen!

Nachdem ich seit Herbst letzten Jahres ein stolzer Besitzer eines 735iA bin, konnte ich mich diesem tollen Forum nicht entziehen.

seit 7 Monaten wartet nun mein Dicker auf die Zulassung, da ich das Fahrzeug zum Einen im Winter nicht mehr zulassen wollte und zum Anderen es doch noch "Kleinigkeiten" zu beseitigen galt.

Gestern hatte mein 35iger einen TÜV-Termin bei unserer lokalen freien Werkstatt, und als ich den Wagen am Abend von der Werkstatt holte was kam dabei heraus?! "Plakette wurde nicht zugeteilt", da LWR und Niveauregelung der Xenonscheinwerfer ausser Funktion sind.
Ich hab nicht schlecht gestaunt und es erstmal so hingenommen und mich gefragt wieso mir sowas nicht auffällt. Also bin ich mit dem Wagen nach Hause und habe gleichmal die Scheinwerfer in der Garage überprüft. Ergebnis: beide Scheinwerfer referenzieren einwandfrei bei Einschalten des Lichts, habe dann auch noch die HD-Linie an den Scheinwerfern überprüft indem ich 2 45 Liter Säcke Blumenerde in den Kofferraum geladen habe und meine Freundin gebeten habe sich auf den Rücksitz zu setzen. Ergebnis auch die Niveauregelung funktioniert einwandfrei. Zu guter letzt habe ich heute bei der BMW NL nocheinmal einen Lichttest machen lassen, Ergebnis Alles i.O. Nun bin ich mal so richtig stinksauer und frage mich was die Typen von der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) so rauchen?!!!

Was lernt man daraus: niemals den Wagen dem TÜV alleine ausliefern, immer dabei stehen bleiben und falls sich der Prüfer als Idiot herausstellt die Überprüfung sofort abbrechen lassen.

Sorry, dass ich dieses tolle Forum gleich mit meinem 1. Beitrag so "belästige" aber irgendwie musste ich mir Luft machen und vorallem vor der GTÜ warnen.

Jetzt bleibt mein 7er bei der BMW NL stehen und hat am kommenden Dienstag erneut einen TÜV-Termin (auf die erneute Vorführung bei dem GTÜ-Deppen verzichte ich!!!)

Gruß an Alle 7er-Piloten
Franz

Geändert von knuffel (20.04.2012 um 13:07 Uhr). Grund: Editiert. Achte auf Deine Wortwahl.
franzl680 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 13:02   #2
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Bastl
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Standard

Dann darfste aber doppelt blechen - so musst Du nur eine Nachprüfgebühr bezahlen.
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 13:16   #3
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 04.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

Zitat:
Zitat von franzl680 Beitrag anzeigen
... frage mich was die Typen von der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) so rauchen?!!!

Bestimmt etwas anderes wie wir.

Zitat:
Was lernt man daraus: niemals den Wagen dem TÜV alleine ausliefern, immer dabei stehen bleiben und falls sich der Prüfer als Idiot herausstellt die Überprüfung sofort abbrechen lassen.
Deswegen Fahre ich nie in eine Werkstatt zum TÜV.

Zitat:
Sorry, dass ich dieses tolle Forum gleich mit meinem 1. Beitrag so "belästige" aber irgendwie musste ich mir Luft machen und vorallem vor der GTÜ warnen.
Du wirst und vor der Welt nicht retten können!

Zitat:
Jetzt bleibt mein 7er bei der BMW NL stehen und hat am kommenden Dienstag erneut einen TÜV-Termin (auf die erneute Vorführung bei dem GTÜ-Deppen verzichte ich!!!)
So einfach würde ich es mir und dem Prüfer nicht machen. Für die TÜV- Gebühr mußte schließlich jemand arbeiten.
Chrwezel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 14:06   #4
Ulrich51
Individualist
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Ulrich51
 
Registriert seit: 16.07.2008
Ort: Niederheimbach
Fahrzeug: E38 750iL Individual (12.98)
Standard

Bequemlichkeit hat halt seinen Preis.

Grundsätzlich sehe ich keinen Unterschied zwischen dem Normal-TÜV und dem Werkstatt-TÜV. In beiden Fällen kommt es oftmals darauf an, an welchen Prüfer man gerät oder auf seine Tagesform.

Allerdings sollte der Fahrer sich stets die Zeit nehmen, persönlich anwesend zu sein und sich (tatsächlich oder angebliche) Mängel erläutern lassen.
Wer diese Zeit nicht hat, vertraut auf sein Glück oder besitzt ausreichend Geld...
Ulrich51 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 17:30   #5
franzl680
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Registriert seit: 09.04.2012
Ort: Wiedenzhausen
Fahrzeug: E38-735i (11.98), E30-M3 (09.88), E31-850CiA (03.96), E60-525d (05.08)
Standard

Also von Bequemlichkeit kann bei mir keine Rede sein. Wer mindestens 50 Stunden die Woche arbeitet und auch relativ häufig dienstlich unterwegs ist, findet auch sehr schwierig Zeit für den Besuch beim TÜV, noch dazu wenn keine genaue Uhrzeit für den Termin vereinbart werden konnte (ich habs versucht). Das ist auch der hauptsächliche Unterschied zwischen Normal-TÜV und Werkstatt-TÜV, zumindest bei unserer Werkstatt. Dort kann dir keiner eine genaue Uhrzeit für die TÜV-Abnahme nennen, sondern man bekommt prinzipiell nur einen Termin am Donnerstag, ob der Prüfer am Vormittag oder am Nachmittag erscheint kann die Werkstatt nie mit Sicherheit sagen (=Aussage Werkstattmeister). Deshalb kam auch von der Werkstatt der Vorschlag "Stellen Sie uns den Wagen einfach auf den Hof wir rufen Sie dann an wenn Sie das Auto wieder abholen können" (angerufen hat natürlich niemand) - sehr kundenorientiert.
Im Grunde bin ich nicht bequem sondern zu vertrauensvoll.

Aber egal Fehler sind dazu da daraus zu lernen! Die AU hat der Wagen jedenfalls mit bravour gemeistert somit fallen lediglich die Kosten für eine neue HU an, den die Nachprüfung lasse ich definitiv nicht mehr durch den GTÜ und schon gar nicht von diesem Prüfer machen. Nachdem der Vorabcheck für die HU bei der BMW NL keine Auffälligkeiten ergab blicke ich gelassen der HU entgegen, diesmal wird der aber vom TÜV Süd durchgeführt. Mit diesem Gutachten und mit dem Ergebnis des Vorabchecks und Lichttest von der BMW NL wird das dann jedenfalls ein Nachspiel für den jeweiligen GTÜ-Prüfer haben (zumindest konfrontiere ich diesen Herren damit und zweifle an seiner Qualifikation).

Geändert von knuffel (20.04.2012 um 22:08 Uhr). Grund: Völlig überflüssiges VOLL-Zitat entfernt. Halte Dich bitte an die Zitierregeln.
franzl680 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 17:36   #6
Mean Machine
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Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Hast eben Pech gehabt, aber deshalb den GTÜ zu verteufeln ist schon ein wenig übertrieben!
Unfähige gibt´s überall, ich würde da eher mal der Werkstatt auf die Füsse treten, denn die betreuen die Abnahme schließlich und sollten gemerkt haben daß die Mängel garnicht existieren...
__________________
Gruß Sven

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Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
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Mean Machine ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 18:12   #7
franzl680
Neues Mitglied
 
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Ort: Wiedenzhausen
Fahrzeug: E38-735i (11.98), E30-M3 (09.88), E31-850CiA (03.96), E60-525d (05.08)
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Ja stimmt schon, generell kann man das bestimmt auch nicht auf alle Prüfer vom GTÜ beziehen. Was die Werkstatt betrifft stimme ich voll zu, als Zweimann-Betreib sind die Herren dort auch vollkommen überfordert. Ich würde keines meiner Fahrzeuge dort zum Service stellen. Da ich erst seit kurzem in dem Ort wohne, dachte ich mir halt "ok die Werkstatt ist 200m von meinem Haus entfernt" was soll schon schiefgehen. Bin auch etwas verwöhnt gewesen, da bei meinem 850er (den ich auch selber warte soweit es mir möglich ist ) noch nie Mängel beim TÜV Süd oder Dekra entdeckt wurden.

Geändert von knuffel (20.04.2012 um 22:08 Uhr). Grund: Völlig überflüssiges VOLL-Zitat entfernt. Halte Dich bitte an die Zitierregeln.
franzl680 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 20:19   #8
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 04.07.2005
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

Zitat:
Zitat von franzl680 Beitrag anzeigen
Also von Bequemlichkeit kann bei mir keine Rede sein. Wer mindestens 50 Stunden die Woche arbeitet und auch relativ häufig dienstlich unterwegs ist, findet auch sehr schwierig Zeit für den Besuch beim TÜV, noch dazu wenn keine genaue Uhrzeit für den Termin vereinbart werden konnte (ich habs versucht)
Soll sich die Welt nach Dir richten?
Man wird doch wohl einmal in zwei Jahren einen freien Tag finden um mit dem Wagen zum TÜV fahren zu können. Es gibt genug Abnahmestellen mit denen man kein Termin vereinbaren muß. Man fährt einfach hin und nach einer Stunde ist man durch.

Der Vorteil ist:
Zitat:
Zitat von Ulrich51 Beitrag anzeigen
Allerdings sollte der Fahrer sich stets die Zeit nehmen, persönlich anwesend zu sein und sich (tatsächlich oder angebliche) Mängel erläutern lassen.
Die Konsequenz:
Zitat:
Zitat von Ulrich51 Beitrag anzeigen
Wer diese Zeit nicht hat, vertraut auf sein Glück oder besitzt ausreichend Geld...
Chrwezel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2012, 20:48   #9
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Zitat:
Zitat von franzl680 Beitrag anzeigen
die Nachprüfung lasse ich definitiv nicht mehr durch den GTÜ und schon gar nicht von diesem Prüfer machen
Brauchst du auch nicht. Mit dem Bericht über die nicht bestandene HU kann jede anerkannte Prüfstelle die Nachprüfung innerhalb der gesetzten Frist vornehmen. Damit die Nachprüfung bestanden wird, müssen allerdings alle aufgeführten Mängel beseitigt sein. Eine "Nachprüfung von der Nachprüfung" ist nicht vorgesehen.

Was noch zu bedenken wäre: bei einer komplett neuen Prüfung besteht auch immer die Chance, dass der neue Prüfer Sachen findet, die der erste übersehen hat. Bei der Nachprüfung wird nur das kontrolliert, was an Mängeln protokolliert wurde.
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2012, 08:10   #10
Bandit1973
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
Standard

Zitat:
Zitat von franzl680 Beitrag anzeigen
da LWR und Niveauregelung der Xenonscheinwerfer ausser Funktion sind.


Aaaaahhha

entweder Xenon (ALWR) ODER LWR !!!!

oder hab ich da was falsch verstanden ???????
__________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

It´s better to burn out, than to fade away
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