Zitat:
Zitat von peterpaul
Hallo McClane
Zitat:
"Die Fahrten im Sinne von § 12 (4) FZV (die Du ja meinst) sind ok, wenn das durch Deine Versicherung mit abgedeckt ist.
Zitat Ende
Diese Fahrten zum TÜV und die anschließende Fahrt zur Zulassungsstelle müssen von der Versicherung also konkret abgesichert sein?
Ich habe nämlich das Problem mit einem Anhänger, der zum TÜV muss und dann noch zur Zulassungsstelle - ich aber keine Unterlagen habe ...... habe aber die vorherigen Nummernschilder.
Was ist zu tun?
mfg
peter
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Es reicht aus, wenn für das Fahrzeug eine EVB vorhanden ist. In der Regel sind fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, abgedeckt.
Unterlagen bekommst Du über den Hersteller.