Stellt sich eine ganz simple Frage. Lichttechnische Einrichtungen dürfen sich gegenseitig nicht beeinflußen - isso.
Latscht du auf die Bremse - leuchtet die Nebelschlussleuchte - isso.
In dem Moment wäre nebenbei die maximal zulässige Höchstgeschwindigekeit 50km/h - isso. Abgesehen davon das der Einsatz der Nebelschlussleuchte ja auch nur bei Sichtweite von unter 50m zulässig ist - isso.
Wo ist nun das Problem?
Die Nebelschlussleuchte wird zweckentfremdet - das irgend ein TÜVler das "übersieht" ist seine Sache, macht es aber nicht legaler.
Da gibt es nix zu rütteln, auch wenn mancher das gerne täte. Der Hersteller hat diese Lichter für einen anderen Zweck vorgesehen.
Dann ist die Anzahl der Bremsleuchten (PKW) der Klasse S1 und S2 mit dem Lichtwert über 60cd auf
2 begrenzt - das wolltest du in Bezug auf §§ hören, oder?
Die dritte Leuchte fällt unter die Klasse S3 oder S4 mit max 25 cd oder so.
Ob das toll aussieht....

Für Manche sieht der neue Scirocco auch toll aus.....
