Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Da ist Ihr Bücherwissen schliesslich und letztendlich rein gar nicht mehr wert! ( Vor Gericht! )
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Tja, nur daß eben dieses "Bücherwissen" als Erkenntnissumme aus dem wahren (Gerichts)-Leben

kommt, und aktuell ist. Das hat also viel mehr Gewicht als irgendwelche Meinungen aus der Hüfte geschossen.
Um das Thema mal weiterzubringen:
CS-Gas ist leider zu oft unwirksam in der Anwendung. Deshalb geht die Polizeipraxis und die SV-Praxis vermehrt zum Pfefferspray über. Pfefferspray hat - wie oben bereits aufgezeigt - den Charme, als Tierabwehrspray nicht unter das Waffengesetz zu fallen. Das zum 01.04.2003 verschärfte Waffengesetz verbietet ja das Führen von (unter das WaffG fallenden) Waffen außerhalb des umfriedeten Privatbesitzes. Heißt konkret, wer im Auto - und sei es auch nur im Aktenkoffer auf dem Beifahrersitz - mit einer CS-Gaspistole erwischt wird, ist dran. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, so eine im Auto eingebaute CS-Gas-Vorrichtung sei dann ebenfalls ein Verstoß gegen das WaffG. Diesen Vorwurf vermeidet der Einsatz von Pfefferspray.
@MG
Könnte man also nicht statt CS-Gas Pfefferspray in der Vorrichtung verwenden?
Greets
RS744