Zitat:
Zitat von Claus
Diese Quelle hätte ich ja auch gerne. Diese Regelung muss ja in irgendeinem Erlass, einer Verfügung, einer Ausnahmeregelung, einer Anordnung, einer Verwaltungsvorschrift etc. etc. schriftlich verankert sein - wir leben schließlich (noch) nicht in einer Bananenrepublik.
Gruß, Claus
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Öhmm....den habe ich noch wiedergefunden.. (oder hatten wir den schon?)
....die Nordschleife ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie gilt als "mehrspurige Kraftfahrstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung". Dies gilt natürlich nicht für Bereiche mit angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Ein- und Ausfahrten, Baustellen, Unfallstellen etc.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nürburgring GmbH
i.A. Manfred Strack
Ansonsten könnte ja mal einer das Rückfrageangebot nutzen..?
Gruß
Knuffel
P.S.: Das alles -nicht zu vergessen- muss in Konsenz zum Paragraphen 1 gesetzt werden....