Zitat:
Zitat von Don Pedro
@Claus
--Zitat:
eine Regel ohne Ausnahme! Der Nürburgring wird offiziell so klassifiziert:
...
--Zitat Ende
Offiziell steht dann bitte wo? In einem Urteil, in einer Vorschrift?
Mit Sicherheit auch nicht als normative Kraft des Faktischen.
Wonach entscheidet ein Richter, der zB über einen Unfall auf dieser Strecke, bei dem ursächlich die Geschwindigkeit eine Rolle spielt, urteilen muss?
Er wird sich an Gesetze, Vorschriften und evtl. ähnliche Urteile halten.
Spielen wir es weiter durch: der Verteidiger sagt , er hätte im 7er Forum gelesen, dass der Ring offiziell so klassifiziert wird... . Ich denke, da hat er schlechte Karten.
Es zählt vor Gericht nicht das gehörte oder irgendwo gelesene, sondern rechtlich belegbare. Und diese Quelle hätte ich gerne.
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Diese Quelle hätte ich ja auch gerne. Diese Regelung
muss ja in irgendeinem Erlass, einer Verfügung, einer Ausnahmeregelung, einer Anordnung, einer Verwaltungsvorschrift etc. etc. schriftlich verankert sein - wir leben schließlich (noch) nicht in einer Bananenrepublik.
Deshalb meine weiter oben genannten Links zur "Quellenbeschaffung". Es kann jedoch als gesicherte Erkenntnis angesehen werden, dass diese Regelung keine Erfindung der Nürburgring GmbH ist. Die juristische Begründung interessiert mich ja inzwischen auch. Es gibt sie aber (irgendwo), denn sonst wäre der Nürburgring nicht das, was er ist - eine Kraftfahrstraße ohne Leitlinien und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
Gruß, Claus