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Alt 12.10.2007, 23:13   #1
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard schöner Thread

@Stephan
be cool, du darfst auf dem Ring fahren wie du möchtest.
Fahrlehrer - nein.

@Claus
--Zitat:
eine Regel ohne Ausnahme! Der Nürburgring wird offiziell so klassifiziert:
...
--Zitat Ende

Offiziell steht dann bitte wo? In einem Urteil, in einer Vorschrift?
Mit Sicherheit auch nicht als normative Kraft des Faktischen.

Wonach entscheidet ein Richter, der zB über einen Unfall auf dieser Strecke, bei dem ursächlich die Geschwindigkeit eine Rolle spielt, urteilen muss?
Er wird sich an Gesetze, Vorschriften und evtl. ähnliche Urteile halten.

Spielen wir es weiter durch: der Verteidiger sagt , er hätte im 7er Forum gelesen, dass der Ring offiziell so klassifiziert wird... . Ich denke, da hat er schlechte Karten.
Es zählt vor Gericht nicht das gehörte oder irgendwo gelesene, sondern rechtlich belegbare. Und diese Quelle hätte ich gerne.

Es gibt unzählige Kommentare zu den einzelnen §§ der StVO, die zur Rechtsfindung herangezogen werden. Da wird sich doch was zur Vmax auf dem Ring finden lassen.

by the way: es gefällt mir in diesem Thread außerordentlich der faire Umgang miteinander, den ich leider bei anderen Themen häufig vermisse. Danke.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
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Alt 12.10.2007, 23:22   #2
SysTin
Tiefflieger
 
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Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
Standard

Zitat:
Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
@Stephan
be cool, du darfst auf dem Ring fahren wie du möchtest.
Fahrlehrer - nein.
Okay, ansonsten bist Du sicher ganz nett, aber im Moment bist Du echt 'ne

Nervensäge


Gruß,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
________________________________________________
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser.
SysTin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 23:26   #3
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Stephan, schon kennst du mich genau, denn meine Frau spricht auch oft von einer netten Nervensäge ...
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 23:27   #4
knuffel
† 2023
 
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Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von SysTin Beitrag anzeigen
Nervensäge
Gruß,
Stephan
Bitte etwas themenbezogener antworten : Motor-Nervensäge....wenn schon ...

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 23:27   #5
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
@Claus
--Zitat:
eine Regel ohne Ausnahme! Der Nürburgring wird offiziell so klassifiziert:
...
--Zitat Ende

Offiziell steht dann bitte wo? In einem Urteil, in einer Vorschrift?
Mit Sicherheit auch nicht als normative Kraft des Faktischen.

Wonach entscheidet ein Richter, der zB über einen Unfall auf dieser Strecke, bei dem ursächlich die Geschwindigkeit eine Rolle spielt, urteilen muss?
Er wird sich an Gesetze, Vorschriften und evtl. ähnliche Urteile halten.

Spielen wir es weiter durch: der Verteidiger sagt , er hätte im 7er Forum gelesen, dass der Ring offiziell so klassifiziert wird... . Ich denke, da hat er schlechte Karten.
Es zählt vor Gericht nicht das gehörte oder irgendwo gelesene, sondern rechtlich belegbare. Und diese Quelle hätte ich gerne.
Diese Quelle hätte ich ja auch gerne. Diese Regelung muss ja in irgendeinem Erlass, einer Verfügung, einer Ausnahmeregelung, einer Anordnung, einer Verwaltungsvorschrift etc. etc. schriftlich verankert sein - wir leben schließlich (noch) nicht in einer Bananenrepublik.

Deshalb meine weiter oben genannten Links zur "Quellenbeschaffung". Es kann jedoch als gesicherte Erkenntnis angesehen werden, dass diese Regelung keine Erfindung der Nürburgring GmbH ist. Die juristische Begründung interessiert mich ja inzwischen auch. Es gibt sie aber (irgendwo), denn sonst wäre der Nürburgring nicht das, was er ist - eine Kraftfahrstraße ohne Leitlinien und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

Gruß, Claus
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 23:36   #6
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
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Claus

Ok, ich gebe zu, das mit den Fahrbahnmarkierungen auf dem Ring war nicht ok, ich hatte es anders in Erinnerung. mea culpa.

Ich werde versuchen, die Quelle oder Quellen zu finden, werde dann umgehend berichten.
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 23:39   #7
Claus
State of Independence
 
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Zitat:
Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
Claus

Ok, ich gebe zu, das mit den Fahrbahnmarkierungen auf dem Ring war nicht ok, ich hatte es anders in Erinnerung. mea culpa.

Ich werde versuchen, die Quelle oder Quellen zu finden, werde dann umgehend berichten.
DAS wäre wirklich prima!

PS: Das würde mir auch weitere Google-Recherchen ersparen. Man soll gar nicht glauben, wie zeitintensiv das sein kann

Gruß, Claus
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2007, 07:39   #8
tomtom74
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 25.01.2005
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Fahrzeug: e23 728i, T5 TDI
Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
[
PS: Das würde mir auch weitere Google-Recherchen ersparen. Man soll gar nicht glauben, wie zeitintensiv das sein kann

Gruß, Claus
Man kann nicht glauben, wieviel Zeit ihr alle Freitagnacht habt... Jungs, Schlaf ist soooo wichtig....
tomtom74 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 23:38   #9
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Diese Quelle hätte ich ja auch gerne. Diese Regelung muss ja in irgendeinem Erlass, einer Verfügung, einer Ausnahmeregelung, einer Anordnung, einer Verwaltungsvorschrift etc. etc. schriftlich verankert sein - wir leben schließlich (noch) nicht in einer Bananenrepublik.
Gruß, Claus
Öhmm....den habe ich noch wiedergefunden.. (oder hatten wir den schon?)

....die Nordschleife ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie gilt als "mehrspurige Kraftfahrstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung". Dies gilt natürlich nicht für Bereiche mit angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Ein- und Ausfahrten, Baustellen, Unfallstellen etc.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Nürburgring GmbH

i.A. Manfred Strack

Ansonsten könnte ja mal einer das Rückfrageangebot nutzen..?

Gruß
Knuffel

P.S.: Das alles -nicht zu vergessen- muss in Konsenz zum Paragraphen 1 gesetzt werden....
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 23:42   #10
Claus
State of Independence
 
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Zitat:
Zitat von knuffel Beitrag anzeigen
Öhmm....den habe ich noch wiedergefunden.. (oder hatten wir den schon?)

Ansonsten könnte ja mal einer das Rückfrageangebot nutzen..?
A) Ja

B) Nein

Jetzt wollen wir es amtlich*!

*Wobei natürlich durchaus die Möglichkeit besteht, dort nach der "Quelle" zu fragen. Irgendwie habe ich jetzt Lust auf ein Gerolsteiner Mineralwasser aus der Eifel, war doch ein wenig trocken, die bisherige Geschichte...

Gruß, Claus
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