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Zitat von SysTin
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
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Im Gegensatz zu manchen Anderen haben juristische Einwürfe meinerseits immerhin den Unterbau einer entsprechenden Ausbildung...
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scheint mir nicht so....stümperkind

sinn und zweck könnte mal gewesen sein, daß der richtungsverkehr immer schön in seinem "tanzbereich" verweilt.
die mutter aller fahrstreifen ist wie bereits erwähnt, unmarkiert.
genug seitenabstand beim überholen ist hier, so sagt MEINE glaskugel zumindest, als ausreichend anzusehen.
mit anderen worten männer: scheiss auf die kraftfahrstrasse, die hat damit nämlich rein gar nix zu tun
und markierte fahrstreifen (mind. 4 übrigens) gibbet dort auch nicht,
also a. g. O. = 100km/h
und diverse urteile sollte der ein odere andere jurist mal wieder wegstecken (vielleicht kann man die A4-blätter als leitlinien aufkleben...).
und kommentare, welch ein schauder
nichts für ungut
wir lachen gemeisam, gell?