Brauche mal Rechtsberatung
Hallo zusammen,
ich habe hier eine Anfrage, die vielleicht nicht in unser 7er Forum gehört, aber auch jeden 7er Fahrer passieren könnte.
So nun versuche ich es so kurz wie möglich zu schildern.
Vor 2 Jahren hat sich meine Frau einen Daihatsu Charade Bj.97 gekauft, der jetzt zur TÜV Vorfahrt fällig war.
Dabei hat der Prüfer festgestellt, dass die eingebauten Federn nicht original sind, sondern von der Firma H&R und nicht eingetragen wurden. Weiterhin wurden die Federn falsch eingebaut, dass heißt die vorderen sind hinten und umgekehrt eingebaut worden erkenntlich an den Abkürzungen VA und HA.
Da meiner Frau der Wagen etwas zu hart war, habe ich bei einem Daihatsu Händler in Verbindung mit der Fahrgestellnummer Original Federn bestellt, welche extra aus Japan bestellt werden mussten.
Nun wollte eine freie Werkstatt diese Federn einbauen, dabei wurde festgestellt, dass die Federn nicht passen.
Nach vielen Telefongesprächen und einem Besuch bei einem Daihatsu Händler, konnte anhand der eingestanzten Federbeinnummern festgestellt werden, dass die Federbeine aus einem Charade Bj. 94 stammen, die da auch rein passen und erlaubt sind.
Also habe ich wieder Federn für diese Federbeine bestellt, jedoch die vorher bestellten Federn für 297.- Euro wurden nicht zurückgenommen, da es eine Sonderbestellung aus Japan war. Grr..
Mittlerweile habe ich den Vorbesitzer (es gibt nur einen) auf die Umbauarbeiten angesprochen, welcher sofort einen Anwalt einschaltetete.
Dieser teilte mir mit, dass der Vorbesitzer die Inspektionen etc. immer bei Daihatsu durchführen ließ und wenn diese Werkstatt beim Austausch keine Original Teile verwenden würde, wär dies nicht die Schuld des Vorbesitzers.
Übrigens gibt es mittlerweile diese Daihatsu Werkstatt nicht mehr.
So, nun genug geschrieben, um euch zu ermüden, seht ihr eine Chance, damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe?
Danke für die Antworten
Gruß Dieter
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