Zitat:
Zitat von OHV_44
Oder reden wir hier von zwei verschiedenen Dingen???
|
Ich fürchte: Ja.....
Also, beim Blick in den Leasingvertrag fällt i.d.R auf, daß dort ein Passus steht, daß der LN das Fz. nach Ablauf der Laufzeit nicht vom LG (BMW Bank) erwerben kann...
Es sind im Grunde 2 Geschäfte, die da laufen:
- Zum einen Dein Leasingvertrag mit der BMW Bank nach bekanntem Schema der Ratenzahlung
- Zum anderen verkauft die NL / der Händler das Fz. an die BMW-Bank zu einem bestimmten (unbekannten) Preis.
Lassen wir die zusätzliche Quersubventionierung durch die BMW-AG, um überhaupt solche "Mondraten" zu ermöglichen, einfach mal weg.
Wir glauben ja lediglich, daß dieser Preis auch demjenigen aus dem Vertrag entspricht (z.B. 100 TEUR), Fakt ist, daß da aber noch "Werksunterstützung" läuft.
Nach Ablauf von 36 Monaten kommen die beiden Geschäfte wieder zusammen:
- Du gibst den Wagen "vertragsgemäß" beim Händler ab
- Der Händler erwirbt zeitgleich von der BMW Bank dieses Fahrzeug zu einem, vor 36 Monaten festgelegten, Preis*.
*genau diesen Preis kennen wir nicht, aber (siehe oben), der Händler wird nicht unnötig gezwungen sein, weitab vom Marktpreis "einzukaufen" bzw. zu verkaufen...
Nur eines kannst Du nicht: Das FZ unter Umgehung des Händlers direkt von der Bank erwerben.
Nun gibt es bei den Leasingverträgen, sofern
Privatleasing, noch das Andienungsrecht, d.h. der private LN erhält ein Vorkaufsrecht (aber keine Verpflichtung), dieses FZ vom Händler(!) zu erwerben.
In diesem Fall wird bei Abschluß des Vertrages quasi über den Restwert ein Verkaufspreis vorab ermittelt, den der LN, sofern er davon Gebrauch macht, zu zahlen bereit ist.
Ist aber hier i.d.R unzutreffend, da gewerbliche KM-Verträge
Im Grunde nix anderes, als die klassischen Restwertverträge.
Soweit die Theorie.
In der Praxis eines mit 50tkm auf der Uhr habenden E65 745d bei Rückgabe nach 36 Monaten sieht die Rechnung womöglich so aus:
Fz-Neupreis 104 TEUR abzgl. 36 x 990 EUR brutto Rate (meine Werte)
Macht also einen Rest"Wert" (ohne Zinsen!) von 68360 EUR, allein durch den Abtrag der gezahlten Raten.
Was kostet nun ein 745d mit diesen Eckdaten "marktüblich" ?
Die BMW GW-Seite weist für Fahrzeuge aus dem Zeitraum 06-12/2006 (50-75tkm) in etwa mehrheitlich Summen von 42-47 TEUR aus...
Und das sind nicht alles Fahrzeuge, wo der Leasingnehmer freudig erregt einen Faktor von 1,3 prickelnd fand.
Daß hier häufig genug noch Werksunterstützung mit im Spiel ist, liegt nahe.
So, in Kenntnis dieses Marktes zum Ende der LZ mal beim Verkäufer angefragt, ob die NL(!) mir das FZ zu "marktüblichen" Preisen (also bummelig 44TEUR) verkaufen würde, bekam ich die obige "Milchmädchenrechnung" des "reinen kalkulatorischen Restwertes" als meinen Kaufpreis genannt.
Leichtes Nachbohren im Sinne von "Vergleichen" brachte nur die Antwort, daß mein Auto ohnehin für den Export vorgesehen sei...
Die NL
muß mir ja nicht ein bestimmtes Auto verkaufen, wenn sie nicht will.
Wäre natürlich schön gewesen, ein Auto, dessen Vita man genau kennt, danach wieder in Besitz nehmen zu können.
Was lernt uns das?
Daß die Bank überhaupt nix mit der Höhe des Verkaufspreises zu tun hat
Daß die NL entscheiden darf, an wen Leasingrückläufer veräußert werden dürfen.
Klar soweit ?