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Alt 25.02.2008, 19:37   #1
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Homer76
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
Standard

Wie hier ja schon gschrieben wurde, lass Dich bloss nicht einschüchtern.

Das ist ne Masche, die meistens von Händlern angewendet wird, deren Marge niedrig ist.

Das Auto wird gekauft, der Verkäufer denkt, er hat an Privat verkauft.

Kurz danach ist vermeintlich was kaputt oder der Wagen ist plötzlich ein Unfaller.
Aber gegen Zahlung der Kosten sähe man großzügig drüber weg.

Lässt sich der Verkäufer einschüchtern, hat der Händler einmal die Zahlung des geprellten Verkäufers und nach dem Verkauf noch dessen Erlös.

Ich musste die Erfahrung leider auch schon machen. Ich hatte aber glücklicherweise einen tüchtigen Anwalt, der die Masche kannte und das sehr zügig erledigt hat.
Ich hatte glücklicherweise ebenfalls die Gewährleistung ausgeschlossen.

So haftest Du als Verkäufer nur für einen Mangel, den Du arglistig verschwiegen hast. Und das muss man Dir erstmal beweisen.
__________________
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Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2008, 19:57   #2
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Wer von privat kauft, übernimmt mit dem Fahrzeug das volle Risiko aus dem Kauf.
Einzige Ausnahme: Arglistige Täuschung, vorsätzliches Verschweigen bekannter Mängel
Das muss auch alles erst mal nachgewiesen werden.

In dem Moment (ob mit oder ohne Vertrag), wo der Wagen daheim vom Hof rollt, ist es absolut egal, was mit dem Auto passiert.
Und selbst wenn der Karren an der nächsten Ecke verreckt, alles Problem des Käufers.

Wer das ausschliessen will, muss beim Händler kaufen, der sich das Risiko von Reparaturen mit größeren Margen beim Kunden teils erkauft, und davon ne Grantieversicherung abschließt.
Von privat kauft, wer sparen will, und das impliziert eben auch ein höheres Risiko bzgl. Defekten.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 11:53   #3
derotsoH
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

lass ihm die karre abfackeln, dann biet ihm an das du den wagen zurück nimmst,... geht dann halt nimmer...
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Alt 02.03.2008, 12:37   #4
altbert
Moderator
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
Standard

In den meisten Fällen braucht man noch nicht mal einen Anwalt...

Vor Jahren hatte ich beim Neukauf eines anderen Auto meinen '82er 520i bei dem Händler in Kommission gegeben.
Im Vertrag war schriftlich niedergelegt, daß der Wagen einen ATM hatte, aber keine Unterlagen dafür vorhanden sind.

Monate später bekam ich Post von einer Anwältin, Ihrem Mandanten sei der Motor kaputt gegangen, und ich sollte doch bitte die Unterlagen für den Austauschmotor nachreichen.

Da hat mein Händler den 520i an einen Fähnchenhändler weitergegeben, der den Wagen dann verkauft hat mit ATM, Papiere werden nachgereicht...

Schreiben von mir zurück mit Kopie meines Kommissionsvertrages, und ich habe nie wieder davon gehört...

Wenn man im ADAC ist, kann man übrigens eine kostenlose Rechtsberatung eines Anwaltes in Anspruch nehmen; habe ich in einem Versicherungsfall auch schon mal gemacht.
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 13:57   #5
JayLL
Aus Freude am Sparen
 
Benutzerbild von JayLL
 
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
Standard

Schweinerei sowas!

Aber erstens würde ich mal sagen, ist die Frist ein wenig kurz. 14 tage sollten schon gegeben werden. Mit dem Vertrag sofort zum Anwalt. Der dürfte das ganz schnell geregelt haben. Schuldrechtlich ist nämlich alles klar. Keine Gewährleistung übernommen. Bei arglistiger Täuschung liegt die Beweislast bei der Gegenseite.


Kann mir mal einer Erklären was das mit dem Unterboden sein soll??? Wie kann man da bitte nen Schaden an der ZKD feststellen???
JayLL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2008, 02:39   #6
Stinger
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Stinger
 
Registriert seit: 01.01.2007
Ort: Minden
Fahrzeug: E38-750i (1.98), Volvo 850 (6.95)
Standard

Zitat:
[die Frage vom Vater warum ich den Wagen nach 1Monat abgebe. Ich sagte ihm das das Coupe mit 2Kinder zu klein sei und deshalb der wiederverkauf.]
DAS allerdings wundert mich schon.
ich mein man kauft doch kein auto auf "blauen dunst".
du wusstest doch was du da kaufst, hast es dir doch auch angeschaut, probegefahren und letztlich bezahlt.
und dann mit mal merken das die kids da nicht so recht reinpassen ?

hmmm... mindestens mal naiv

gruss,

uwe
Stinger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2008, 13:56   #7
tommy8179
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
Standard Erfolgreich gewonnen

Heute um 10:30Uhr war es dann endlich soweit.
Der Termin war eigentlich früher doch wie es im Zivilgerichten angeblich so üblich ist, absolute Massenabfertigung und demnach verspätete sich die sache um einige zeit. zwischendurch kam der Anwalt des klägers auch auf unseren Anwalt hinzu und fragte über einen 50/50 vergleich? Kam nicht in Frage. Zum wesentlichen!!!
Der Richter( Blind) war anscheinend vom Fach und laut Rechtsanwalt begeisterter Porsche Fan.Er rief zum Eintreten in den Gerichtssaal auf
Ich selber war nicht mit drin und habe mir den ablauf von meinem Anwalt und meiner Frau nur erzählen lassen da ich evtl. noch als Zeuge gehört werden hätte können.Der Kaufvertag lief über meine Frau.
Wie folgt wort wörtlich begann er mit diesem Satz:

So Herr ....
Sie sind also an dem besagten Tag nach ....gefahren und dachten sich einen schönen BMW zu kaufen. Kläger ja das ist Korrekt. Richter: So nun behaupten Sie das sie von der beklagten arglistig getäuscht worden sind. Sind sie sich denn jetzt einig was defekt war, Kopfdichtung oder Kopf? In mehreren Schreiben zwischen den Anwälten hieß es einmal Kopfdichtung defekt, und dann Kopf defekt. Kläger: Ja das war ein fehler in einem dieser Schreiben. Kopfdichtung war defekt ist richtig. Der Richter fragte den Kläger: Haben sie denn schon eimal mit Autos zutun gehabt.(Beim Kauf des Coupes gab der Käufer an er habe bei BMW gelernt)!. Der Kläger antwortete, ja habe ich. Der Richter wort wörtlich: So wenn Sie schon mit Autos zu tun gehabt haben und vom Fach sind, dann hätte die von ihnen angegebene Probefahrtstrecke von 400meter(in wahrheit 4km) im 2.Gang völlig ausgereicht um das zu bemerken.Es gibt mehrere Fehlerquellensuche die eine defekte ZK ausschließen bzw. bestätigen.Und außerdem hätten Sie dann auch ein Kompressionsmeßgerät benutzen können. Und wenn warum sind sie nicht in eine KFZ-Werkstatt gefahren? Kläger: Es war Sonntag und alles zu!!!
Richter: Wissen Sie was? Arglistige Täuschung ist schon sehr tief in die Trickkiste gegriffen!!!Jetzt kommts: Der Richter spricht: Der beklagte hätte selbst wenn er Leistungsabfall oder über die von ihnen detailierte und fotografierte grüne Flüssigkeit gewusst hätte ,nichts erwähnen müssen. Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte.(Sprich wenn wir 100% gewusst hätten das die ZK defekt ist). Dies war nicht so und vom Richter auch nicht ersichtlich. Die Klage wurde abgewiesen. Die ganze sache dauerte 15min max. Der Kläger bleibt auf allen Kosten,Spesen sitzen. Also wer ein reines gewissen hat beim Autoverkauf,sollte den weg vor Gericht nicht scheuen. Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung. Wir sind zufrieden und wünschen weiterhin gute Fahrt.
tommy8179 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2008, 14:40   #8
altbert
Moderator
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
Standard

Gratuliere...!

Mit dem Ausgang der Geschichte hatte ich eigentlich auch gerechnet bzw. zumindest gehofft.

Leider gibt's immer noch viel zu viele unerfahrene oder ängstliche Verkäufer, die sich von solchen Leuten über's Ohr hauen lassen...
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2008, 15:00   #9
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

Freut mich zu hören dass es auch ordentliche Richter gibt

Letzte Woche musste ich einem erklären wo er den einschlägigen Paragraphen im BGB findet und er ziemlich ratlos aussah und alles auf seinen fehlenden Referendar schob der nicht anwesend war und sich sonst um sowas kümmert

Vergleich ist imho eine juristische Sauerei - Hauptsache die Akten schnell weg.

Gruß PHilipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

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JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2008, 16:11   #10
GeraldPeter
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von GeraldPeter
 
Registriert seit: 13.01.2006
Ort: Aschheim
Fahrzeug: 735 i, 5/87, Aut, Klima, Velours bl.
Standard

Servus,

Glückwunsch, dass es so ausgegangen ist!

Aber stell Dir vor, der Richter wäre überzeugter Dacia Logan Fahrer mir zwei Linken Händen gewesen, dann hätte die Sache auch in die Hose gehen können.

Daher:

Auf hoher See und vor Gericht bist in Gottes Hand!

Gerald
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