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26.08.2013, 21:13
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#11
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Gast
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Nicht bei einer Nachrüstung. Wenn damals ab Werk ja, bei einer Nachrüstung reicht eine Niveauregulierung nicht aus.
Ihr seid alt genug, wenn jemand meint, er müsse das trotzdem machen, bitte  .
Ahnung von der Materie hab ich mehr als dem Verkehrsteilnehmer lieb ist...
Zitat:
Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen.
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Komisch, das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor.
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26.08.2013, 21:14
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#12
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Vor allem ist das preislich einigermassen irrwitzig - man kann schon fast besser einen mit (Serien-) Xenon suchen.
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26.08.2013, 21:17
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von John McClane
Deswegen ist eine NACHRÜSTUNG bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung auch nicht möglich.
Kannst Du nachlesen in den gängigen ECE-Regelungen, hier ECE-R 48. Und natürlich in den gängigen Kommentaren.
Das ist daher kein sondern geltendes Recht.
Wenn man davon keine Ahnung hat sollte man keine schlauen Tipps geben.
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Genau deshalb meinte ich ja solltest du das posten von deinen Äußerungen bitte unterlassen, wenn du sie nicht genau belegen kannst.
Zitiere bitte mal genau den Absatz dieser Regelung, welcher die Niveauregulierung ausschliesst.
Und ja genau, wie Markus schreibt. Genau die Wissenschaftliche Arbeit von Stefano, welcher selbst im Bereich Homologation arbeitet meine ich.
Diesen Irrglauben mit der Niveauregulierung hat er damals sogar mir selbst ausgetrieben !! 
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26.08.2013, 21:19
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von DoubleK
Am liebsten wäre mir ja eine Umrüstung auf die Leuchtweitenregulierung mit der der Wagen 1991 das Werk verlassen hätte, wenn er bis auf Xenon so bestellt worden wäre wie er wurde. Und das ist ja die ALWR mit den Sensoren an den Achsen.
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Gab es nie ab Werk. Gab nur Niveauregulierung oder elektrische Leuchtweitenregulierung (manuell per Drehknopf).
Und die entspricht den Anforderungen eine AUTOMATISCHEN Leuchtweitenregulierung leider nicht.
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26.08.2013, 21:20
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#15
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Doch, es reicht aus!
Es weiß nur kaum einer!
Anbei das dazu passende Zitat von JohnMastrovolta aus diesem Thread:
e34.de - Forum | E34 Allgemein | E32 Hella Xenon
Zitat:
Noch mal zum Verständnis:
Die Wirkungsweise der Leuchtweiteregelung war noch nie in der StVZO vorgegeben sondern kommt aus der 76/756/EWG. Da gab es das Ding schon in den 80er Jahren aber Deutschland hat es erst 1990 umgesetzt!
Es steht nirgendwo, dass eine Leuchtweiteregelung zwingend vorgeschrieben ist!
Eine Leuchtweiteregelung darf verwendet werden, damit die Neigung der Abblendlichtbündel innerhalb der Grenzwerte bleibt! Das ist der Unterschied.
Und wenn dann eine Leuchtweiteregelung dafür erforderlich sein sollte, dann muss sie bei Xenon-Scheinwerfern automatisch sein!
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26.08.2013, 21:22
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Achso ja , weil ECE-R-48 gefallen ist:
6.22.6.2.1. Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, um den Vorschriften des Absatzes 6.22.6.1.2 zu
entsprechen, so muss sie automatisch arbeiten.
6.22.6.2.2. Bei Ausfall der Leuchtweitenregelung darf sich die Lage des Abblendlichtbündels nicht so
verändern dass seine Neigung geringer ist als zum Zeitpunkt des Ausfalls.
Welchen dieser Punkte erfüllt die Niveauregulierung nicht genauso wie elektrische aLWR ?
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26.08.2013, 21:24
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#17
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Gast
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In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.
Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.
Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).
ratbaron: genau das ist beim Ausfall der Niveauregulierung nicht gewährleistet. Leuchtet ein, woll?
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26.08.2013, 21:25
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#18
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von ratbaron
Gab es nie ab Werk. Gab nur Niveauregulierung oder elektrische Leuchtweitenregulierung (manuell per Drehknopf).
Und die entspricht den Anforderungen eine AUTOMATISCHEN Leuchtweitenregulierung leider nicht.
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Es gab aber ein System "ähnlich einer aLWR", welches auch am Stabi hängt.
Gruß
Markus
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26.08.2013, 21:27
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#19
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von John McClane
In der ECE-R 48 steht etwas anderes - das ist maßgeblich.
Zudem die Kommentierungen zu § 50 (10) StVZO, die mir vorliegen.
Die Erfordernisse an eine aLWR sind dort dargelegt. Die Richtlinie, auf die sich der stafano da bezieht, wurde durch die Richtlinie 97/28/EG abgelöst.
Ergo: Nachrüstung nur mit aLWR (Stellmotoren an der Leuchte selbst etc.).
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Die Anforderungen an eine aLWR sind doch egal.
Es steht nämlich nirgends, dass eine solche gefordert wird! Wenn du DAZU Quellen hast, freue ich mich darüber.
Stefano hat das ausführlichst behandelt und vor allem - auch belegt!
LKWs und Busse sind ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs - legal ab Werk...
Markus
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26.08.2013, 21:29
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#20
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Weiss doch keiner, dass es nach April 2000 nachgerüstet wurde...von daher 
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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