Modell F01/F02 |
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25.12.2010, 20:14
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: X4M.comp, M760 (08/2020)
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Nicht jede Woche zum Freundlichen !
Einmal hin und zurück mit dem Mietwagen. Der wird erst wieder abgegeben wenn 200 km fehlerfrei dein Auto wieder läuft.
Und wenn der Händler nicht glaubt fährt er mit mir mit bis Fehler wieder auftritt - keine Diskussion.
Ein Rückblick: ich hatte einen Defekt an dem Automatikgetriebe bei meinem ersten E65.
Nachdem die NL nicht glaubte haben wir uns entscheiden dass einer von BMW München mich bei meiner am nächsten Tag anstehende Dienstreise begleitet bis der Fehler auftritt.
Nach ca 500 km "beleitetem Fahren" kam der Defekt wieder vor und die Lage war klar --> Auto wurde umgehend gewandelt.
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25.12.2010, 20:34
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: F01 740xd VL ( 11/13 )
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Da der Fehler erst nach ca. 1000 km auftritt bringt es nichts mit dem Mietwagen, den sie beheben ja den Fehler indem sie die Bremse ersetzen bis wieder 1000 km gefahren wurden und die Bremse defekt ist.
Wäre es ein einmaliger Fehler, dann würde ich dir Recht geben.
Der bestreitet den Fehler nicht, weiß nur keinen Rat außer durch ersetzten der Bremse, er bekommt auch aus München sofort per mail das ok.
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25.12.2010, 21:13
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.11.2009
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: X4M.comp, M760 (08/2020)
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Sorry, dann gilt die Regel, nach 3 missglückten Reparaturversuchen gehört das Auto der Werkstatt und du gehst direkt zu deren Verkäufer der dir ein neues bestellen darf und die Wandlung des alten einleitet.
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26.12.2010, 11:31
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#14
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Dr. 7
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Pfaffenhofen
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
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Genau so ist es.... Alles andere ist Zeitverschwendung.
Gruß,
Steve
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26.12.2010, 14:14
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Zitat:
Zitat von Otto_V12
Sorry, dann gilt die Regel, nach 3 missglückten Reparaturversuchen gehört das Auto der Werkstatt und du gehst direkt zu deren Verkäufer der dir ein neues bestellen darf und die Wandlung des alten einleitet.
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Hallo,
zwei missglückte Reparaturversuche reichen aus:
[Oberlehrermodus]
Übrigens gibt es den Begriff der Wandelung seit der
Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft heute über den Begriff Rücktritt. [/Oberlehrermodus]
§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Viele Grüße
Klaus
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28.12.2010, 06:24
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: F01 740xd VL ( 11/13 )
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Hi,
das alles mit der Wandlung ist ja schön und gut, aber wenn ich das durchziehe muss den das selbe Auto zu den selben Konditionen wieder angeboten werden oder die jetzt gültigen Preise?
Da meine Leasingrate günstig ist, hätte ich die Befürchtung diesen Preis nicht mehr zu erhalten.
Lg jack
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28.12.2010, 07:18
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Hallo,
nein, das alte Geschäft wird rückabgewickelt bis der Käufer so da steht, als hätte das Geschäft nie stattgefunden. Natürlich muss er für die Nutzungen zahlen, aber das wurde ja hier im Forum schon zur Genüge durchgekaut.
Dann kann ein neues Geschäft abgeschlossen werden zu den dann gültigen Konditionen, muss aber nicht. Es liegt am Händler bzw. BMW wie sehr sie dem unzufriedenen Kunden entgegenkommen.
Viele Grüße
Klaus
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21.01.2011, 17:26
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#18
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.10.2010
Ort: Bayreuth
Fahrzeug: 730D F01 2009
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Aktueller Stand
Erst mal vielen Dank für die Menge Infos.
Der aktuelle Stand ist derzeit, dass mein Freundlicher mir geraten hat doch vorsichtiger zu fahren.!?!?
Fand ich lustig, vor allem wenn du ne Notbremsung machen musst wegen eines rausziehenden (natürlich nicht blinkenden) Fahrzeugs. Meistens LKW1
Ach ja... man kann da nichts machen. Die Probleme sind bekannt, liegt aber an den wahrscheinlich zu offenen Felgen. Damit müsste man leben.
Hab nicht Lust den /er in die GArage zu stellen und statt dessen mit dem Mini durch die Lande zu tingeln. Der hat aber die Probleme nicht. lol
Was wäre eure Reaktion auf die Antwort?
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21.01.2011, 17:54
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#19
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Dr. 7
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Pfaffenhofen
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
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Naja... ich will mich jetzt bestimmt nicht als Oberlehrer aufspielen... aber wie viele Notbremsungen fallen denn schon an? Oder fährst Du etwa wie der Henker?
Ich musste in den letzten 37.000km mit meinem F01 noch keine einzige Notbremsung machen... und ich denke mal da bin ich nicht der einzige...
Mehr fällt mir in Ermangelung weiterer Details in Deinem Fall nicht ein....
Gru0,
Steve
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21.01.2011, 18:04
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#20
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Und selbst wenn ich 100 Jahre keine Vollbremsung machen muss. Sollte es mal dazu kommen, möchte ich auch das die Fuhre ordentlich zum stehen kommt!
Ich kann das hier alles nicht nachvollziehen...
Ich wär beim Händler dermaßen ausgeflippt, das der mir wahrscheinlich Hausverbot erteilt hätte.
Kann nicht verstehen wie man sich so abspeisen lässt...
mfg Benni
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