Zitat:
Zitat von BKirk
Soll das heißen, dass man für andere Bereifung gar keine Eintragung und kein Gutachten mehr braucht? Oder braucht man eines und muss es wie HU/AU extra mitführen? Oder ganz anders?
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Man braucht DANN keine weitere Eintragung, wenn Felge und Reifenkombi AB WERK bereits freigegeben war.
Hier gibt es aber auch Baujahr-Unterschiede, ein 88er E 32 hat keine 17 Zöller ab Werk frei, dort braucht man - trotzdem es ggfs. originale E 32 17 Zoll Alus sind - eine Anbaubestätigung.
Mein 93er 740 hatte ab Werk die 17 Zöller (Individualserie), freilich kann ich aber auch die 15 Zoll Kreuzspeiche fahren, ohne irgendwas.
Für die hier in Rede stehenden Z 3 Felgen ist das aber überhaupt nicht hilfreich, hier kommt nur eine Einzelabnahme in Betracht (woran ich aber gewaltig zweifle).
Olli