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17.10.2008, 11:03
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#1
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Robbie
Könnte wie bei mir sein, das der Tüv-Mensch einfach ein Vergleichsgutachten nimmt.
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Da bin ich abermals verwirrt: in meinem alten Brief (dem doppelseitig bedruckten, gefalteten Lappen) stehen noch alle möglichen Reifen- und Felgenkombinationen drin, im neuen nicht mehr. Im aktuellen Fz-Brief und -Schein finde ich keine Felgenangabe mehr und keine alternativ möglichen Reifengrößen, sondern nur noch die Standardbereifung und den kleingedruckten Hinweis im Schein:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
Soll das heißen, dass man für andere Bereifung gar keine Eintragung und kein Gutachten mehr braucht? Oder braucht man eines und muss es wie HU/AU extra mitführen? Oder ganz anders?
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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17.10.2008, 11:11
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#2
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von BKirk
Soll das heißen, dass man für andere Bereifung gar keine Eintragung und kein Gutachten mehr braucht? Oder braucht man eines und muss es wie HU/AU extra mitführen? Oder ganz anders?
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Man braucht DANN keine weitere Eintragung, wenn Felge und Reifenkombi AB WERK bereits freigegeben war.
Hier gibt es aber auch Baujahr-Unterschiede, ein 88er E 32 hat keine 17 Zöller ab Werk frei, dort braucht man - trotzdem es ggfs. originale E 32 17 Zoll Alus sind - eine Anbaubestätigung.
Mein 93er 740 hatte ab Werk die 17 Zöller (Individualserie), freilich kann ich aber auch die 15 Zoll Kreuzspeiche fahren, ohne irgendwas.
Für die hier in Rede stehenden Z 3 Felgen ist das aber überhaupt nicht hilfreich, hier kommt nur eine Einzelabnahme in Betracht (woran ich aber gewaltig zweifle).
Olli
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17.10.2008, 12:38
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#3
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Olli
Man braucht DANN keine weitere Eintragung, wenn Felge und Reifenkombi AB WERK bereits freigegeben war.
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Und wie weist man das bei einer Verkehrskontrolle nach?
fragt
Boris
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17.10.2008, 12:41
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#4
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von BKirk
Und wie weist man das bei einer Verkehrskontrolle nach?
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Bei einer Verkehrskontrolle muss der Kontrollierende Dir beweisen, dass die Felgen nicht ab Werk freigegeben sind.
Der Einfachheit halber kann man sich aber die Freigabeliste (online an verschiedenen Orten zu finden, für E 34 z.B. in den FAQ des e34.de-Forums) ins Handschuhfach legen. Jeder BMW Händler kann Dir die ausdrucken, für E 32 sind es nicht so viele Seiten.
Olli
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