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Alt 14.09.2008, 12:24   #21
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von Schweizer Beitrag anzeigen
außer bei grober Fahrlässigkeit, die man hier schonmal ausschliessen kann.
Warum?
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 12:38   #22
Schweizer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2008
Ort: Zug
Fahrzeug: F01 - 740xd ; E65 - 730d ; Porsche Boxster S
Standard

Der Verkäufer bzw. BMW würde aus grober Fahrlässigkeit haften, wenn sich beim Ankauf eine Beschädigung/ Unfall geradezu aufdrängen würde und er
deshalb zu einer sehr genauen Untersuchung des Wagens angehalten wäre.
Sprich der Wagen zum Beispiel von einer Versicherung oder ähnlichem erworben wäre.
Weiter wäre grob fahrlässig, wenn die Beschädigung ohne weiteres erkennbar gewesen wäre - dem war wohl nicht so, auch der TE hat eine vermeintliche Beschädigung erst durch eine Zweitwerkstatt entdeckt.

De facto kann ich keine Fahrlässigkeit im Handeln von BMW erkennen.
Schweizer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 14:58   #23
benprettig
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von benprettig
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
Standard

@schweizer

Grobe Fahrlässigkeit kann man hier ÜBERHAUPT NICHT ausschliessen! Der halbe Wagen ist neulackiert! Schon mal eine Leasingrückgabe mitgemacht? Da fällt BMW und ALLEN anderen Händlern so etwas sofort auf - Lackmessgerät.

Mal nicht alles durch die rosarote Brille sehen, arbeites Du dort?

Und wenn ein potenzieller Käufer ein Auto für um 50t€ sehen will, wird es ja wohl vor Unterzeichnung der vorbereiteten Verträge möglich sein. Und sei es sofort nach der Aufbereitung...

BEN
benprettig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 15:27   #24
wrangler
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
Standard

Zitat von Benprettig : arbeites Du dort?

Es schein so zu sein ... Mit alle zähne BMW zu verteidigen, hummmmm... echt komisch...

Mein Auto war genau ein Leasingrückläufer und nicht frisch rein gekommen wie Sie meint weil es lagt schon seit 5 Monate bei BMW.

Fakten ist: die haben mir Vorschäden verschwiegen.

Das Fahrzeug wurde nicht Fachgerecht repariert und schluss...

Wenn Die so sicher sind das nicht uns mitteilen müßen dann werden wir sehen...

Geändert von wrangler (14.09.2008 um 15:46 Uhr).
wrangler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 15:49   #25
Schweizer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2008
Ort: Zug
Fahrzeug: F01 - 740xd ; E65 - 730d ; Porsche Boxster S
Standard

Klar, ich fahre jeden morgen von der Schweiz nach Fröttmaning
Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Juristisch gesehen ist es so wie ich es erläutert habe und ich habe keine
Lust mich mit Hobbyjuristen zu streiten, die immer alles so auslegen wie es Ihnen gerade paßt.

1.
Ist nicht jedes Fahrzeug ein Leasingrückläufer
Bei Ihm scheinbar schon , ok.
2.
Hat " Wrangler " etwa in der NL vor Kauf gefragt, ob der Wagen nachlackierungsfrei ist ? Ich denke nein....
Rechtlich liegt kein Unfallwagen vor - der Verkäufer muß lediglich
auf Nachfrage des Käufers nach bestem Wissen und Gewissen die Nachlackierung offenlegen, weiß er es nicht weil vom Vorbesitzer gemacht = kein Verschulden.

Ich hatte schon einige Leasingrückgaben - Schlüssel und Papiere abgegeben,
Übergabeformular bekommen und das wars. Wagen wurde nicht einmal angeschaut.



Und mal unter uns : Wer kauft einen Wagen ungesehen
Schweizer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 16:23   #26
Thomas Magnum
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Registriert seit: 03.02.2007
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Fahrzeug: BMW 750 i E32 (89), BMW 750 i E32 (91), BMW 745 i E23 (80), BMW 740 i E38, BMW 735 i E23 (82) ......
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Ich muß @ Schweizer hier vollkommen recht geben ! Wenn ich hier die ein oder andere Antwort zum Thema lese wird mir schlecht ! Auch hier sollte wie im wahren Leben gelten :"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fres.... halten". Beispielsweise geht man bei behobenen Unfallschäden, sofern der hier geschilderte Fall überhaupt einen Unfallschaden beschreibt von merkantilen Minderwerten aus. Dies bedeutet in der Regel erleidet ein unfallbeschädigtes Fzg. auch wenn fachgerecht repariert einen kalkulatorischen Minderwert in Höhe von 10 % der Reparaturkosten des Schadens in netto. Klartext, Reparaturkosten € 5.600.- in netto = Minderwert € 560.-. Der Minderwert wird dann jeweils vom Halter oder der schadensbegleichenden Versicherung an den Halter oder die Leasing entrichtet. Also bzw. € 2.500.- als Minderwert wie von einem unserer Vorredner genannt ist so weit von der Realität entfernt wie der Mars vom Jupiter. Wenn Du Dir @ Wrangler so sicher bist, das Du im Recht bist, dann weiss ich nicht warum Du Dich hier im Forum informierst, dann Zeig die BMW in Fröttmanning doch wegen Betruges oder arglistiger Täuschung an. Warum bist Du denn nicht der Bitte oder der Aufforderung der BMW Leute nachgegangen und bist zur BMW NL Düsseldorf gefahren zur Begutachtung ??? Dann wärst Du evtl. mit dem Problem schon bei der Lösung angekommen. Einem freien Gutachter der im Auftrag seines Auftrag- und Geldgebers handelt würde ich an BMW stelle auch nicht trauen, vereidigt hin oder her. D´dorf Leverkusen ist doch über die A59 ein Katzensprung !!! Und wenn wir uns jetzt mal überlegen wie eine Inzahlungnahme/Leasingrückgabe mit anschliessender Verkaufsvorbereitung abläuft, also wieviel kundige Hände von der Hereinnahme bis zur Auslieferung mit dem Fzg. in Berührung kommen, kann so etwas eigentlich nicht passieren. Wenn der Schaden wirklich bei BMW bekannt ist, dann haben die als Werksniederlassung absolut keinen Grund in Deinem Sinne nicht nachzubessern. Ich möchte jetzt nichts unterstellen, aber bist Du Dir sicher, das Du in letzter Zeit keine Lackierung an Deinem Fzg. in Auftrag gegeben hast ????
In froher Erwartung eurer verbalen Prügel.

Gruß Magnum
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Alt 14.09.2008, 16:27   #27
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Schweizer Beitrag anzeigen
Rechtlich liegt kein Unfallwagen vor
Genau. Aber UNFALLFREI (wie verkauft) ist das Auto auch nicht...
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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Alt 14.09.2008, 16:30   #28
Schweizer
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Zitat:
Zitat von Thomas Magnum Beitrag anzeigen

Wenn der Schaden wirklich bei BMW bekannt ist, dann haben die als Werksniederlassung absolut keinen Grund in Deinem Sinne nicht nachzubessern. Ich möchte jetzt nichts unterstellen, aber bist Du Dir sicher, das Du in letzter Zeit keine Lackierung an Deinem Fzg. in Auftrag gegeben hast ????
In froher Erwartung eurer verbalen Prügel.

Gruß Magnum
Den letzten Satz hatte ich mir bisher ja verkniffen, aber den Gedankengang hatte ich auch schon

Gruß
Schweizer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 16:31   #29
Schweizer
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Genau. Aber UNFALLFREI (wie verkauft) ist das Auto auch nicht...
So, und jetzt gebt Ihr mir mal bitte eine glasklare Definition von dem,
was Ihr als unfallfrei versteht... Hier liegt meineserachtens der casus knaxus
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Alt 14.09.2008, 19:50   #30
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Man muss differenzieren: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Unfallfrei und Unfallwagen.
Nunja, wie gesagt, ich kann mich auch nur auf das verlassen, was ich im Internet finde...
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