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Alt 13.09.2008, 11:38   #11
wrangler
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
Standard

Ich habe gehört dass Bmw gibt Aufträge weiter an kleinere Werkstätten außerhalb die der Standards von BMW nicht halten können.

Ist das war?

Grüß
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Alt 13.09.2008, 12:00   #12
187pure
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Georgetown
Fahrzeug: E38-730 '95 / Cadillac Escalade '04
Standard

Zitat:
Zitat von wrangler Beitrag anzeigen
Ich habe gehört dass Bmw gibt Aufträge weiter an kleinere Werkstätten außerhalb die der Standards von BMW nicht halten können.

Ist das war?

Grüß
das kann ich bestätigen. da wo ich wohne. 300 meter von der bmw werkstatt ist ein italiener der ausdellt und lackiert (smart repair). das stehen öfter mal bmw`s.
187pure ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2008, 14:50   #13
wolfgang
Jedem das Seine
 
Benutzerbild von wolfgang
 
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
Standard

es kam schon vor daswährend einer längeren probfahrt einer nen crash hatte und ihn reparieren lies ohne beim zurückgeben darauf hinzuweisen, und wenn bei der abgabe nicht genau hingesehn wird, weiss der händller natürlich nichts davon,und ist selber verwundert, und wemm willste das nachweisen, wenn das ein VFW war, gabs schon öfters...ich kenn so ein fall ....z.b.daher mein gedanke...
wolfgang ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2008, 15:48   #14
wrangler
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
Standard

In 2004 hier im Forum hunmen schreibt so:

Zitat von hunmen
"wenn es denn ein unfall war, hast du alle rechte, auch Rückgabe ohne Abzug der gefahrenen Kilometer da du getäuscht wurdest.
egal ob der händler davon wusste oder nicht, die Rechtsprechung geht davon aus das ein händler merken muss ob unfall oder nicht. du als privatmann aber nicht, es geht immer zu lasten des händlers.
Also wenn es ein Unfall war gibst kohle und ich sag es nicht einfach so sondern hab schon ahnung da ich selber autos verkaufe. Ich gebe sogar im vertrag an wenn wir wegen kratzern nachlackieren nur um auf der sicheren seite zu sein.
Aus schaden wird man klug."

Ist das wirklich so???
wrangler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2008, 16:56   #15
E66-Fan
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Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Man muss differenzieren: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Unfallfrei und Unfallwagen.

5.6oo,oo € Schaden hört sich relativ wenig an.
Vll. war der Schaden ein Vandalismusschaden, der "nur" neu lackiert werden musste; daher die relativ geringe Schadenshöhe und die aussergewöhnlich angeordneten Schäden (Motorhaube, Dach, komplette Seite,...).
Wenn dem so ist, wär das FHZ IMHO KEIN UNFALLWAGEN, jedoch auch NICHT UNFALLFREI.

Grüße und beste Wünsche,
Fabian
__________________
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Alt 13.09.2008, 17:16   #16
wrangler
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OK. Wenn so wäre dann könnte ich mein Fahrzeug ihnen verkaufen ohne was zu sagen. Es ist immer noch nur € 5.600 Schaden wie Sie sagen und mir würde gar nichts passieren!?!?!?

Ich habe ein Fahrzeug mit Premium Selektion Zertifikat gekauft. Wiesen Sie was das heiß? Sollte ein 1A Auto oder wie mann sagt ein Sahne Stück sein oder?

Zitat von Alpina-Alex:

"Beschädigungen, bei denen weniger als 500 Euro Reparaturaufwand angefallen ist und keine Blechteile getauscht werden mussten, gelten nach aktueller Rechtsprechung noch nicht als Unfallschaden. Erst wenn Türen oder Hauben getauscht wurden, spricht man von einem Unfallwagen."

"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt" beschreibt ein Anwalt von eine bekannt Fachzeitschrift die Aufklärungspflicht des Verkäufers."


Ich glaube das € 5.600 schon weit entfernt ist von nur ein geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung. Richtig???

Vandalismusschaden am Dach? Ich würde sagen mehr Transportschaden (Autotransporter) oder änhlisches.

Geändert von wrangler (13.09.2008 um 17:31 Uhr).
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Alt 13.09.2008, 17:30   #17
E66-Fan
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von wrangler Beitrag anzeigen
Zitat von Alpina-Alex:

"Beschädigungen, bei denen weniger als 500 Euro Reparaturaufwand angefallen ist und keine Blechteile getauscht werden mussten, gelten nach aktueller Rechtsprechung noch nicht als Unfallschaden. Erst wenn Türen oder Hauben getauscht wurden, spricht man von einem Unfallwagen."
Da ich kein Rechtsanwalt o. Ä. bin, kann ich weder zustimmen noch widersprechen.

"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt" beschreibt ein Anwalt von eine bekannt Fachzeitschrift die Aufklärungspflicht des Verkäufers."
Das ist wohl definitiv so.

Ich glaube das € 5.600 schon weit entfernt ist von nur ein geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung. Richtig???
Das stimmt auch, trotzdem wurden scheinbar KEINE Teile ausgetauscht; nur lackiert. Wenn sich Lackieren und möglicherweise Ausbeulen lohnt, wird es insgesamt kein "tiefgehender/schwerwiegender Schaden" gewesen sein...
Fakt ist, die haben dir was verschwiegen.
Wie es rechtlich mit den Definitionen "unfallfrei" und "Unfallwagen" ausschaut, weiß ich nicht...
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2008, 17:36   #18
wrangler
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Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
Standard

Zitat:
Fakt ist, die haben dir was verschwiegen.
Genau das ist der punkt und bei ein so teuer Auto kann ich das nicht akzeptieren
wrangler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 11:24   #19
benprettig
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von benprettig
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
Standard

Hallo,

sehr ärgerlich. Von Fröttmaning bin ich auch sehr entäuscht, habe meinen auch da her, auch Premium Selection, hatte einige Kratzer... Nach langem hin und her, wurde ein Teil noch ausgebessert.

In deinem Fall, ab zum Anwalt, du musst den Wagen ja nicht zurück geben. Eine Kaufpreisminderung würde ich durchsetzen. Mit den bekannten Schäden, wäre er doch sicherlich 2.500,- weniger wert? Im Vergleich zu einem tadelosen?

Ich tippe, der ist angeliefert worden und dabei beschädigt, deshalb auch keine Besichtigung, weil die die Zeit benötigten, um ihn zu reparieren.

Fazit: Man lernt nie aus, Betrug und Beschiss gibt es überall...

BEN
benprettig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 11:52   #20
Schweizer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2008
Ort: Zug
Fahrzeug: F01 - 740xd ; E65 - 730d ; Porsche Boxster S
Standard

Ein nachlackierter Wagen ist kein Unfallwagen - auch wenn
er aufgrund von Vandalismus komplett neu gelackt wurde.

Wenn die Lackierung mangelhaft ist, kannst du entweder mindern oder
neu lackieren lassen. Ist die Beseitigung des Mangels unangemessen hoch, kann BMW verweigern und wird dir den Kaufpreis gegen Rückgabe des Wagens
abzüglich deiner gefahrenen KM erstatten. Anspruch auf einen gleichen Wagen
hast du nach h.M. nicht - Auto = Stückschuld


Finde das ganze relativ komisch. In der Familie und im Bekanntenkreis
wurden schon öfter BMW in Fröttmaning gekauft und
ALLE waren perfekt aufbereitet, Verschleißteile neu und im Kofferraum lag ein neuer Winterradsatz. Aber jeder macht so seine eigenen Erfahrungen.


Zur Besichtigung kann ich dir sagen, daß es keine Hinhaltetaktik ist, sondern
alle Wagen die frisch reinkommen auf einem Riesengelände ca. 10 km entfernt abgestellt werden. Dort werden Sie begutachtet und alle Schäden vermerkt und gehen dann in bestimmter Reihenfolge zur Aufbereitung.
Einen bestimmten Wagen rauszubekommen ist teilweise gar nicht möglich, weil 20 Reihen davor stehen.

Also immer langsam mit Beschuldigungen und Vermutungen, daß kann im Falle des Falles ganz schnell nach hinten losgehen....

Edit : Auch ein gewerblicher Verkäufer muß dich nur nach seinem Kenntnisstand unterrichten . heißt, hat der Vorbesitzer neu lackiert und nicht
an BMW gemeldet hat BMW nichts zu verschulden, außer bei grober Fahrlässigkeit, die man hier schonmal ausschliessen kann.

Geändert von Schweizer (14.09.2008 um 12:01 Uhr).
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