Zitat:
Zitat von DerDanny
Sicher, aber wenn es so gewesen wäre, daß die Hutablage aussteifende und Festigkeit vermittelnde Konstruktion ist, dann ists schon okay, daß der Prüfer den Kopf schüttelt...wenn ich mir manchmal so ansehe, was so auf der Straße vor mir rollt, und vor den Bahnübergängen oder Bodenwellen ne Vollbremsung machen muß, weil kein Bierdeckel drunter durchpaßt...da wünsch ich mir das eine oder andere "wachsame" Prüferauge.....
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Joa, das kenne Ich... Aber wir können an dem Ganzen nichts ändern. Denn Tüv kriegt man heut zu Tage an jeder Ecke. Und wenn man etwas drauf legt, ist auch ein extremes Fahrwerk eingetragen etc...
Aber zu dem Ausschneiden in der Hutablage.
Also hatte Ich doch Recht. Man darf keine Löcher in tragende Ablagen schneiden. Klar nicht jeder achtet drauf, aber WENN nur einer drauf achtet und Dir keinen Tüv gibt, heißt das, das er im Recht ist und man es nicht darf. Das ist dann genauso wie freundschaftliche Eintragungen. Habe auch Rundum verspiegelte Scheiben in einem meiner Alfas. Auch eingetragen... Aber bei einer Kontrolle, wenn jemand AHNUNG haben wird, kassiere Ich Punkte und Bußgeld...
Gruß,
Pat