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BMW 7er, Modell E32 |
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27.08.2013, 20:57
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#1
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www.radio-piraten.com
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Lauf
Fahrzeug: Personenkraftwagen
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Wo nimmt der Oli immer nur diese Infos her  
__________________
MFG
Hannes
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27.08.2013, 21:50
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#2
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Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2012
Ort:
Fahrzeug: 760il
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Hmmm...und ich hab immer gedacht das xenon gesetzlich nur in Verbindung mit LWR und
SWRA möglich ist. 
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28.08.2013, 02:10
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#3
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von JoV8
Hmmm...und ich hab immer gedacht das xenon gesetzlich nur in Verbindung mit LWR und SWRA möglich ist. 
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So ist es ja auch. Für Neuwagen und auch für Nachrüstungen.
So war es aber nicht, jedenfalls in Bezug auf die SWRA bis 1996 nicht.
Selbst für Nachrüstungen nicht.* Habe diesbezüglich noch was auf der Platte gefunden. Siehe Anhang. Sorry für die schlechte Qualität, hab es auch irgendwo mal so aufgeschnappt...
* Gemeint sind nur absolut "wie ab Werk" ausgeführte Nachrüstungen (Scheinwerfer mit Bauartgenehmigung bzw. Allgemeinder Betriebsgenehmigung), und gemeint sind hier auch Nachrüstungen nur am E 32, weil dessen BE ab 91 bereits das Xenonlicht generell abdeckt. Es gibt m.W. keine spezielle BE für Xenon-bestückte E 32, die gehen alle in der ABE-Nr. E296 ab Nachtrag IV (=> MJ 91) auf.
Eine Nachrüstung in einem E 34 (oder E 30 oder sonstwas) hingegen braucht eh immer eine Einzelabnahme - die lässt sich dann auch nicht auf "vor 1996" rückdatieren, die erfolgt morgen oder nächste Woche.
Beim E 34 kann man eben keinen "wie ab Werk"-Zustand herstellen, weil es Xenon nicht ab Werk gab; es ist immer eine abnahmepflichtige Veränderung, die von der E 34 (E 30..) BE (Nr. E700, F022 etc.) nicht abgedeckt ist.
Beim E 32 von 91-94 (und E 38 von 94-96) ist dies anders, und zusätzlich gilt für beide die Besonderheit (bezogen auf die angegebenen BJe), dass SWRA gar nicht und aLWR nur bei Fehlen einer HA-Niveauregulierung erforderlich ist.
Folgende Annahme:
Ich besitze zwei E 32. Zwei 93er 740iL. Einen mit, einen ohne Xenon. Beide haben serienmäßig Niveau an der HA, beide kommen (eben drum) ohne LWR daher, der Xenon-bestückte auch ohne aLWR; beide haben keine SWRA.
Aus welchen Gründen auch immer (Motor hochgegangen..) rüste ich morgen alles Beleuchtungsgeraffel bis hin zum LKM 1:1 von dem einen in den anderen um... und dann? 
Aus welcher Wolle kann denn da ein Strick gedreht werden, dahingehend dass dieselbe Beleuchtungs-Konfiguration in Auto A erlaubt, im Auto B (mit derselben Fahrzeug-BE!) aber nicht erlaubt sein soll? - Weil es halt keine E 34 sind, ist auch keine Einzelabnahme nötig, ergo wird das Umbaudatum nirgends dokumentiert.
Wenn ich lustig bin, könnte ich bei meinen beiden fiktiven E 32 jede Woche aufs Neue alles 1:1 hin- und wieder zurück-tauschen.  Eine SWRA sehen beide trotzdem nie, und nach meinem Dafürhalten sind trotzdem beide zu jederzeit 100% legal auf deutschen Straßen unterwegs.
Ich selber brauche übrigens gar kein Xenon in der Karre... im E 38 ist es halt drin, und es war bei Tachostand 108.000 auch schon ein neuer Brenner nötig.  Da ich alles andere als nachtblind bin, sehe ich persönlich die Kosten-Nutzen-Bilanz eher zwiespältig. Ich komme selbst mit E 36 compact Funzeln noch ganz gut zurecht, jedenfalls noch. Bin ja auch keine 18 mehr...
Olli
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28.08.2013, 12:11
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Holger-ZX12
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: OT. Klärt das per U2U direkt mit JohnMClane.
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28.08.2013, 12:46
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ratbaron
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: OT. Klärt das per U2U direkt mit JohnMClane.
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28.08.2013, 12:50
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von Olli
So ist es ja auch. Für Neuwagen und auch für Nachrüstungen.
So war es aber nicht, jedenfalls in Bezug auf die SWRA bis 1996 nicht.
Selbst für Nachrüstungen nicht.* Habe diesbezüglich noch was auf der Platte gefunden. Siehe Anhang. Sorry für die schlechte Qualität, hab es auch irgendwo mal so aufgeschnappt...
* Gemeint sind nur absolut "wie ab Werk" ausgeführte Nachrüstungen (Scheinwerfer mit Bauartgenehmigung bzw. Allgemeinder Betriebsgenehmigung), und gemeint sind hier auch Nachrüstungen nur am E 32, weil dessen BE ab 91 bereits das Xenonlicht generell abdeckt. Es gibt m.W. keine spezielle BE für Xenon-bestückte E 32, die gehen alle in der ABE-Nr. E296 ab Nachtrag IV (=> MJ 91) auf.
Eine Nachrüstung in einem E 34 (oder E 30 oder sonstwas) hingegen braucht eh immer eine Einzelabnahme - die lässt sich dann auch nicht auf "vor 1996" rückdatieren, die erfolgt morgen oder nächste Woche.
Beim E 34 kann man eben keinen "wie ab Werk"-Zustand herstellen, weil es Xenon nicht ab Werk gab; es ist immer eine abnahmepflichtige Veränderung, die von der E 34 (E 30..) BE (Nr. E700, F022 etc.) nicht abgedeckt ist.
Beim E 32 von 91-94 (und E 38 von 94-96) ist dies anders, und zusätzlich gilt für beide die Besonderheit (bezogen auf die angegebenen BJe), dass SWRA gar nicht und aLWR nur bei Fehlen einer HA-Niveauregulierung erforderlich ist.
Folgende Annahme:
Ich besitze zwei E 32. Zwei 93er 740iL. Einen mit, einen ohne Xenon. Beide haben serienmäßig Niveau an der HA, beide kommen (eben drum) ohne LWR daher, der Xenon-bestückte auch ohne aLWR; beide haben keine SWRA.
Aus welchen Gründen auch immer (Motor hochgegangen..) rüste ich morgen alles Beleuchtungsgeraffel bis hin zum LKM 1:1 von dem einen in den anderen um... und dann? 
Aus welcher Wolle kann denn da ein Strick gedreht werden, dahingehend dass dieselbe Beleuchtungs-Konfiguration in Auto A erlaubt, im Auto B (mit derselben Fahrzeug-BE!) aber nicht erlaubt sein soll? - Weil es halt keine E 34 sind, ist auch keine Einzelabnahme nötig, ergo wird das Umbaudatum nirgends dokumentiert.
Wenn ich lustig bin, könnte ich bei meinen beiden fiktiven E 32 jede Woche aufs Neue alles 1:1 hin- und wieder zurück-tauschen.  Eine SWRA sehen beide trotzdem nie, und nach meinem Dafürhalten sind trotzdem beide zu jederzeit 100% legal auf deutschen Straßen unterwegs.
Ich selber brauche übrigens gar kein Xenon in der Karre... im E 38 ist es halt drin, und es war bei Tachostand 108.000 auch schon ein neuer Brenner nötig.  Da ich alles andere als nachtblind bin, sehe ich persönlich die Kosten-Nutzen-Bilanz eher zwiespältig. Ich komme selbst mit E 36 compact Funzeln noch ganz gut zurecht, jedenfalls noch. Bin ja auch keine 18 mehr...
Olli
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Hi Olli !
Rein theoretisch und rechtlich wird es so sein, dass du zum ZEITPUNKT der Umrüstung oder Nachrüstung an die zu dem Zeitpunkt gesetzlich geltenden Regeln gebunden bist. Das heisst SWRA und eine Art der aLWR (m.E. auch Niveaureg.) sind notwendig.
Im Zweifelsfall kann nur BMW über VIN Abfrage bestätigen ob das Auto mit oder ohne Xenon damals vom Band lief.
ABER:
Ob das Fahrzeug dann z.B. damals 1994 vom Händler auf Xenon umgebaut wurde oder von dir 2012 kann man wohl nicht wirklich nachvollziehen.
Auch wenn Schrauben, Streuscheiben usw. neu sind, wurden vielleicht ja einfach nur Neuteile aufgrund eines Defekts verbaut, der Xenonumbau selbst erfolgte aber schon lange lange davor
Nur mal so als Denkanstoss.
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28.08.2013, 14:44
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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So lange es Xenon im "Empfänger-Auto" auch so ab Werk gegeben hätte (nur nicht bestellt wurde) und alles so wie ab Werk (Niveau oder eben die LWR) vorhanden ist - dann kann man das wohl wirklich nur durch die Abfrage der VIN feststellen.
Es kann durchaus sein, dass ein TÜV-Mensch so etwas tut (bei Airbags sagt man sowas ja auch schon).
Das ist aber unwahrscheinlich und die Polizei vor Ort kann so etwas nicht feststellen.
Im Unfall-Falle könnte es natürlich (findigen Anwalt vorausgesetzt) auch schon mal Ärger geben, wenn jemand eben selbiges raus findet und sich auf Blendung o.Ä. beruft.
Ich sehe da aber kein Problem, da es durchaus ja Mittel und Möglichkeiten gibt, eindeutig zu beweisen, dass es dieses Auto eben auch mit Xenon in genau der gleichen Bauart gegeben hat.
Wieso also sollte bei einem nachträglich wie ab Werk verbauten Xenon etwas "gefährlicher" sein als wenn das ganze ab Werk vorhanden war...
Wäre es nach Auslieferung ohne Xenon irgendwann mal nachgerüstet worden, müsste das doch meines Erachtens nach auch im Schein stehen?
So etwas musste doch sicher auch anno 95 eingetragen werden?
Der E34 hat aber eindeutig eine Sonderrolle, da es hier kein Xenon ab Werk gab.
Markus
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28.08.2013, 16:31
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#8
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Ne, sowas ist grundsätzlich in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugtyps enthalten.
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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28.08.2013, 23:39
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#9
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Gast
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Das ist aber unwahrscheinlich und die Polizei vor Ort kann so etwas nicht feststellen.
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Schön, dass es immer noch Menschen gibt, die uns so gnadenlos unterschätzen.
Zitat:
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Ich sehe da aber kein Problem, da es durchaus ja Mittel und Möglichkeiten gibt, eindeutig zu beweisen, dass es dieses Auto eben auch mit Xenon in genau der gleichen Bauart gegeben hat.
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Na, das ist schön, dass DU da kein Problem siehst-die Bußgeldstellen sehen das anders  .
Zu allem anderen äußere ich mich noch mal bei Gelegenheit.
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29.08.2013, 00:24
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#10
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Na, dann erkläre uns bitte doch mal, wie so etwas erfolgen soll.
Oder ist das am Ende so geheim, dass es niemand wissen darf? 
Dann klingt das für mich aber wieder nach Wichtigtuerei - was jetzt nicht wertend gemeint ist 
An was mich das jetzt auch erinnert schreibe ich nicht, ich mag nicht unsachlich werden
Ohne VIN-Abfrage nicht möglich! Alles andere kann getauscht worden sein - auch gegen gebrauchte und damit lt. Produktionsstempel ältere Teile!
Ich kenne die Spielchen doch auch bei Versicherungsbetrug oder möglichen Lumpereien beim Autokauf.
Da verdienen sich Gutachter eine goldene Nase, zerlegen das Auto in alle Einzelteile um dann an einer Abdeckung einen Datumsstempel zu finden, der nicht dem Produktionsjahr und - monat des Autos entspricht.
Aber das ist so schlicht nicht möglich.
Deine Aussage zum Thema Bußgeld zeigt mir aber schon wieder, dass du meinen Beitrag nicht gelesen hast. Schade
Markus
Geändert von Markus525iT (29.08.2013 um 00:30 Uhr).
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